Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bezüglich des Mindesturlaubs.

Es heißt, dass mindestens 24 Tage/Jahr gesetzlich vorgeschrieben sind. Darf man die Anzahl der Tage trotzdem unterschreiten, wenn es im Arbeitsvertrag so geregelt ist?

Dort heißt es: „Der Arbeitsnehmer hat Anspruch auf anteilig 24 Urlaubstage pro Jahr je 180 Stunden Arbeitsleistung im Monat. Konkret werden bei Einhaltung der oben vereinbarten Arbeitszeit 24 Urlaubstage auf das Jahr entfallen. Bei einer Unterschreitung der Arbeitszeit wird der Urlaub anteilig der gearbeiteten Stunden gerechnet“.

Ist das zulässig?

Ich wäre für schnelle und konkrete Antworten sehr dankbar.

mfg, SchOko

Liebe/r SchOko,

in § 3 Bundesurlaubsgesetz heißt es:

„§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Ein individueller Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nichts schlechter regeln als das Gesetz!!!

180 Stunden/Monat sind nach meiner Rechnung ca. 41.6 Std./Woche. Wo gibt es denn solche Arbeitszeiten?
Aber egal: Natürlich begründet der Urlaubsanspruch sich immer auf eine volle Stelle, bei einer Teilzeitarbeit ist der Anspruch entsprechend zu berechnen.

Übrigens: „Werktage“ - wie im Gesetz formuliert - bedeutet immer Montag bis Samstag. Also wer samstags nicht arbeitet, hat dementsprechend nach der gesetzlichen Regelung nur 20 Urlaubstage/Jahr. In Ihrem zitierten Arbeitsvertrag ist von Urlaubstagen die Rede, das wäre aus meiner Sicht eine günstigere Regelung (wenn Sie samstags keine Arbeitstage haben).

Ich hoffe, das hat ein bißchen helfen können.

Schöne Grüße
Phantomin

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Hallo SchOko,

der Mindesturlaub errechnet sich nach tagen, nicht nach Stunden. Wenn Du eine Fünf-Tage-Woche hast, greift automatisch der gesetzliche Mindesturlaub, egal ob Du am Tag 3 oder 10 Stunden arbeitest. Du hast ja dann auch pro Urlaubstag nur drei oder 10 Stunden frei… Wenn Du weniger Tage in der Woche arbeitest, errechnet sich dei Anspruch wie folgt: Gesamturlaubsanspruch (= 24 Tage) durch reguläre Arbeitstage (= 5 Tage)mal die Anzahl der Wochenarbeitstage, die Du arbeitest (z.B. 3) Dann hast du den gesetzlichen Anspruch bei weniger Wochenarbeitstagen.
Bei der 6-Tage-Woche wird das umgekehrt gerechnet.
P.S. ein Arbeitsvertrag darf Dich generell nur besser stellen als gesetzlich vorgeschrieben, niemals schlechter!!!

Liebe Grüße

Eva

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Hallo SchOko,
ich bin kein Anwalt, also kann ich keine Rechtsberatung geben. Ich schreiben Ihnen nur meine Meinung.
24 Urlaubstage sind 24 Urlaubstage.
Das mit den 180 Stunden ist Unsinn.
Wenn Sie nur 120 Stunden pro Monat arbeiten aber dennoch jeden Tag in der Woche, dann haben Sie genauso 24 Tage Urlaubsanspruch.
Anders wäre es, wenn sie nur z. B. dreimal pro Woche arbeiten. Dann reduzieren sich theoretisch die Tage, aber es bleiben immer genausoviele Wochen.
Beispiel bei einer Arbeitszeit von Montag bis Freitag(der Einfachheit halber mit 25 Urlaubstagen):
Arbeitnehmer X arbeitet 5 Tage pro Woche Vollzeit.
Ihm stehen 5 volle Wochen Urlaub zu.
Arbeitsnehmer Y arbeitet 5 Tage pro Wochen, aber nur halbtags.
Ihm stehen genauso 5 volle Wochen zu.
Arbeitnehmer Z arbeitet nur an 2 Tagen pro Woche.
Ihm stehen genauso 5 Wochen zu (aber hier sind es nur 10 wirkliche Urlaubstage, während es bei den anderen 25 Tage sind).
Wie ist denn Ihre Arbeitszeit?

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