Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einen Firmen-PKW den ich als Geldwerten-Vorteil versteuere. Nun habe ich das Problem, dass ich einen Kindersitz und eine Hundedecke auf dem Rücksitz habe. Muß ich diese VOR ANKUNFT an meiner Arbeitsstätte entfernen??
Es erscheint mir im Augenblick tatsächlich so, das mir, als alleinerziehende mit Teilzeitanspruch, das Arbeiten erschwert werden soll…
Sorry, da kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Bitte einen FA f. Arb.recht fragen.
Marion
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Hallo, Anne,
dass kommt darauf an, ob Privatnutzung erlaubt ist oder nicht. Wird der Wagen ausschließlich von Ihnen genutzt? Es wird wohl auch kaum nutzen, die Hundedecke zu entfernen, Haare werden immer da sein…
Gruß Brigitte
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einen Firmen-PKW den ich als Geldwerten-Vorteil
versteuere. Nun habe ich das Problem, dass ich einen
Kindersitz und eine Hundedecke auf dem Rücksitz habe. Muß ich
diese VOR ANKUNFT an meiner Arbeitsstätte entfernen??
Es erscheint mir im Augenblick tatsächlich so, das mir, als
alleinerziehende mit Teilzeitanspruch, das Arbeiten erschwert
werden soll…
Hallo Anne,
kann Dir leider keinen fundierten Rat geben, tut mir leid.
Gruß
Gina
Hallo, Grundsätzlich hat der Gewährende/Eigentümer, dass Vorrangsrecht an seinem Eigentum!! Das heißt, er bestimmt die Spielregeln. Demzufolge trennt er nach dem Prinzip: Dienst ist Dienst und Privat ist privat.
Mit der Steuerei hat das nur im entferntesten etwas zu tun, denn dass bezieht sich mehr auf das Finanzielle.
Man kann das Nutzungsrecht nicht pauschalisieren. Denn der Eigentümer gewährt Dir zwar einen einen „persönlichen individuellen Vorteil“, aber der ist halt eben eingegrenzt. Denn der Firmenwagen repräsentiert nach aussen hin eben auch das Unternehmen und damit das Erscheinungsbild. Es ist sicherlich etwas umständlich, Kindersitz und Hundedecke jeden Tag in den Kofferraum umzuladen, aber Du brauchtest nicht in ein Auto zu investieren. Hast halt paar tausend € gespart und mußt in den „sauren Apfel beißen“. Es ist immer ein Geben und Nehmen bei solchen Dingen.
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Das weiß ich nicht so genau. Zur Sicherheit bitte selbst in der Dienstanweisung innerhalb der Firma nachlesen, in der die Privatfahrten mit dem Dienstwagen erläutert wurden. Was dort nicht ausdrücklich verboten wurde ist erlaubt.
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Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kann z.B. sein, dass ein Cateringunternehmen den Transport von Hunden und Kindern aus hygienischen Gruenden nicht erlaubt im Firmenwagen.
Ich wuerde mal nach einer Richtlinie im Betrieb Ausschau halten, wie die Nutzung geregelt ist. Der Betriebsrat kann da weiterhelfen.
Falls gemobbt wird, am besten gute Miene zum boesen Spiel machen und hoffen, dass die Schikanen eingestellt werden. Nebenbei schon mal nach einem neuen Job umschauen.
Viel Glueck.
Anja
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Hallo,
also, ich habe konkret keine Ahnung, antworte also mi juristisch geschultem (gesundem) Menschenverstand. Da Du den Wagen privat nutzen kannst, muss man Dir auch zubilligen, einen Kindersitz einzubauen. Ob der vor Dienstbeginn ausgebaut werden muss, entscheidet sich m.E. daran, ob Kunden der Firma seltsam berührt sein könnten, wenn sie den Kindersitz sehen, d.h. sich nicht professionell betreut fühlen könnten. Kannst Du den Kindersitz nicht einfach im Kofferraum unterbringen? Und die Hundedecke zum Verschwinden zu bringen, dürfte ja wohl kein großer Aufwand sein. Wie sehen denn die andern Dienstwagen Deiner männlichen Kollegen aus? Sind die superordentlich und topp gepflegt? Mach vielleicht mal ein Foto…
Ingeborg
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Die Frage wäre eher, zu welcher Nutzung das Fahrzeug NICHT freigegeben ist. Sauberkeit und so weiter…
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