Arbeitsrecht

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst freue ich mich, daß ich Sie um einen Rat fragen darf und möchte mich schon vorab dafür recht herzlich bedanken.

Ich habe gegen eine fristlose Kündigung geklagt und es wurde per Vergleich ein Einvernehmen erzielt. Das heißt fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss noch 2 Monate Gehalt nachzahlen. Summarum sind das 3100€. Nachdem der Vergleich nun nicht widerrufen ist gab mein Anwalt der Gegenseite 10 Tage Zeit um das Geld auf mein Konto zu transferieren. Diese liefen gestern ab ohne Zahlungseingang. Die vollstreckbare Ausfertigung wird mein Anwalt noch diese Woche erhalten. Nun schockierte er mich mit der Aussage, daß es durchaus noch Wochen dauern könne, bis ich endlich mein Geld habe. Er will dem Gegner nun nochmal eine Frist von mindestens 5 Tagen setzen und mit einer Gehaltsklage drohen. Sollte das nicht fruchten will er diese Sache an einen Gerichtsvollzieher abgeben. Wann aber dieser dann beim Gegner erscheint könne er mir nicht sagen. Der Gerichtsvollzieher schreibt den Gegner erstmal an usw., usw. Ich bin gestern echt ein bisschen sauer geworden bei dem Telefonat mit meinem Anwalt, weil ich dachte, daß ich mit einem Gerichtsbeschluss nun schnell an mein Geld komme. Aber nein, nur noch mehr Fristen…

Ist das wirklich richtig, daß, obwohl ein Gerichtsbeschluss vorliegt und der Gegner die Frist hat verstreichen lassen, daß ich immer noch länger warten muss? Es ist offensichtlich, daß der Gegner hier versucht, mich so viel zu schädigen wie es nur geht. Wie weit kann er gehen? Ich habe 2 Töchter und ein Haus und das Geld steht mir . doch zu. Es handelt sich um Gehaltszahlungen, mit denen ich meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Gibt es da nicht die Möglichkeit eines Schnellverfahrens? Was gibt es denn für Möglichkeiten?

Vielen Dank schoneinmal und viele Grüße

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in den USA.
Tut mir leid.
Gruß
Ingrid Kühn

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Hallo,

bei Arbeitgebern würde man doch eher ein Firmenkonto mittels Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden. Doch wie auch immer, schneller geht es nicht. Immerhin muss die Gegenseite auch Ihren Anwalt im Vollstreckungsverfahren bezahlen.

VG
EK

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Es gibt Fristen u. Verfahrensregelungen - da kenne ich mich leider nicht so aus.

Sie können d. aber vielleicht in Erfahrung bringen, indem Sie beim örtl. Amtsgericht einf. mal nachfragen, wie genau d. Procedere in sachen Gerichtsvollzieher ist.
U. ob es Möglichkeiten gibt,dieses zu beschleunigen.

Marion

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Hallo,

ein Gerichtsbeschluss sagt noch wenig über die tatsächliche Leistung aus. Es ist nur ein Rechtstitel, der zwar sehr lange gültig ist, aber das Eintreiben der Forderung ist immer Glückssache. Ich würde eine Frist setzen und wenn die Frist verstrichen ist bei Gericht eine Insolvenzklage erheben, damit das Gericht die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststellen muss.Das hilft immer.
Mfg efuessl

Hallo,
ich muss mich zunächst entschuldigen, dass ich mich erst jetzt melde, ich war im Urlaub.
Ich hoffe, Sie habe ihr Geld bereits.
Tatsache ist folgendes, es nützt ihrem Arbeitgeber gar nichts mit den Zahlungen extra in Verzug zu gehen um sie zu schädigen. Letzentlich können Sie alle Schäden durch nicht rechtzeitig eingegngene Schäden wieder als Schadensersatz geletend machen.
Um schnellstmöglich an das ihnen zustehende Geld zu kommen, muß der Anwalt beim Gericht einen „Vollstreckungsbescheid“ beantragen. Der Gerichtsvollzieher kann dannn Pfänden. Eine einstweilige Verfügung auf sofortige Auszahlung glaube ich nicht, dass es gibt. Das muß aber Ihr Anwalt wissen. Wenn Sie ihm nicht vetrauen holen sie sich eine zweite Meinung ein.
Lassen Sie sich bei der Abmahnung und anschliessend beim „Vollstreckungsbescheid“ auch ihre durch den Verzug entstandenen Kosten (Schaden) mit einrechnen.

Bitte melden Sie sich, wie es weitergeht/gegangen ist.

Danke

mfG

Uwe Hermanns

Sorry - das ist sicher eine schwierige Situation für Sie. Sie brauchen eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, das ist nun mal so.