Liebe/-r Experte/-in,
und hallo, liebe/-r Mitwisser/-in!
In der Firma, in der ich als Bürokraft arbeite, stellt sich immer wieder die Frage, ob wir eigentlich ausgeschiedenen Mitarbeitern (viele, weil Zeitarbeit!) die Arbeitspapiere zuschicken müssen oder nicht. Jedenfalls können die Leute sie nicht zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitnehmen, weil wir ja noch daruf herumrechnen.
Gibt es da Grenzen der Zumutbarkeit für’s Abholen? Falls ja, wovon sind die abhängig? Sollten wir dem Arbeitnehmer schon mal die Lohnsteuerkarte aushändigen und den Rest schicken?
Bisher lassen wir die Leute ihre Papiere incl. Steuerkarte abholen, aber ich bin der Ansicht, dass das nicht in Ordnung ist.
Kannst Du mir Genaueres dazu sagen, bitte?
Danke für’s Bemühen - Anette
Hallo Anette,
Arbeitspapiere sind vor deutschen Arbeitsgerichten ein wichtiges Thema. Arbeitspapiere eignen sich eigentlich kaum zum Zankapfel, es sollte selbstverständlich sein, dass jeder ausscheidende Mitarbeiter so schnell wie möglich alle Arbeitspapiere in Händen hat, weil der Gesetzgeber durch §37b SozialgesetzbuchIII deutlich gemacht hat, dass jeder AN verpflichtet ist,sich so schnell wie möglich um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Arbeitspapiere fällig. D.h., der AN kann am Ende des letzten Arbeitstages die Bereitstellung der Arbeitspapiere zur Mitnahme verlangen. Eine Ausnahme ist nur für die Papiere anzuerkennen, die der AG erst nachträglich berechnen kann. Auch Ansprüche auf Herausgabe der Arbeitspapiere unterliegen Treu und Glauben, d.h. dem AG muss die Erstellung der Papiere nach der Verkehrssitte, den betrieblichen Umständen und dem zeitlichen Ablauf, also der Kündigungsfrist, redlicherweise möglich sein.
Erfüllungsort für die Aushändigung der Arbeitspapiere ist der Ort, an dem der AN seine Verpflichtung erfüllt hat. Insofern handelt es sich um den typischen Fall einer " Holschuld ", d.h. der AG muss die Papiere bereithalten, der AN muss sie am Arbeitsort abholen.
Allerdings gilt das nicht, wenn dem AN aus individuellen Gründen, wie Krankheit oder weit entferntem Wohnsitz, nicht zuzumuten ist, die Arbeitspapiere persönlich oder durch einen vertrauenswürdigen Boten abzuholen.Nur in diesen Ausnahmefällen wandelt sich die Holschuld in eine Schickschuld um, deren Kosten der AG trägt.
Anette, Sie sollten immer darauf achten, dass die zu erstellenden Papiere nicht unnötigt verzögert werden. Denn der AN kann auch Klage auf Herausgabe der Arbeitspapiere beim Arbeitsgericht einreichen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Info etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß
Dieter Kühn
Holen oder Schicken
Lieber Dieter,
Sie haben mir in der Tat geholfen, vielen Dank!
Da bei uns diese Frage durchschnittlich dreißig Mal im Monat auftritt, liegt mir sehr viel daran, sie zu klären.
Danke für die ausführliche und klare Auskunft!
Anette
Hallo,
ich war lange krank. Leider kann ich Dir nicht aus dem Stand antworten und habe beim bestenWillen keine Zeit, mich einzulesen. Sorry!
Ingeborg