Liebe/-r Experte/-in,
ich wende mich an Sie, da ich selbst keine Ahnung von der Materie habe. Es geht um einen Mitglied meiner Familie. Er ist 64 Jahre alt und ist seit dem 23.02.2009 krankgeschrieben. Vorraussichtlich wird er seine Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können. Er erreicht sein Rentenalter am 27.02.2010 (65-ster Geburtstag).
Da er in diesem Jahr kein Urlaub genommen hat und ab dem 23.02.2009 auch kein nehmen konnte, frage ich: was passiert
mit seinem Urlaub für das Jahr 2009 und 2010 ? Verfällt er oder nicht ? Kann er ausbezahlt werden oder nicht ? Was ist mit dem Weihnachtsgeld für das Jahr 2009 und 2010 ? (beschäftigt seit 19 Jahren durchgehend, Firma ist bei IG Metall) muss er sonst noch was beachten ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Adrian Rebich
Hallo Herr Rebich,
der Urlaubsanspruch verfällt nicht und muss, wenn er nicht genommen werden kann auch ausebzahlt werden. Für das Weihnachtsgeld gilt die Regelung, die im Tarifvertrag beschreiben ist. In aller Regel hat er auch Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Da die IG Metall in Ihren Tarifverträgen zu diesem Tehma aber sicherlich Sonderregelungen vereinbart hat, macht es auf alle Fälle Sinn, wennSIe sich bei Ihrem Betriebsrat informieren oder dn tarifvertrag genau lesen.
Grüße
Hallo Herr Rebich,
bei diesem speziellem Fall kenne ich mich leider auch nicht aus. Urlaubsanspruch verfällt für gewöhnlich nicht, weil man krankgeschrieben ist. Da das Beschäftigungsverhältnis ja endet, bevor er seinen Urlaub einfordern kann, müsste dieser eigentlich ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld - insofern ein gesetzlicher Anspruch besteht und es sich nicht jeweils um freiwillige Einzelzahlungen handelt - müsste ebenfalls unabhängig von Krankheit bestehen.
Das ist mal das „reguläre“ Recht. Wie es nun in diesem speziellen Fall aussieht, kann ich nicht sagen, denke jedoch, dass das alles auch hier voll zutrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Göllner
Hallo. Ich weiss nicht ob schon jemand geantwortet hat, aber genau zu dem Thema gibt es ein ganz aktuelles Urteil vom EuGH. Das sagt im Groben aus das der GESETZLICHE Urlaubsanspruch zumindest nicht mehr verfällt, wie es sonst immer gängige Praxis war. Das bedeutet bei einer 5-Tage-Woche stehen ihm 20 Urlaubstage pro Jahr zu die er sich dann wohl abgelten lassen kann.
Hoffe ich hab Ihnen geholfen, für genauere Informationen müsste ich mich noch mal kurz einlesen. Kurze E-Mail und ich forsch nochmal ganz genau nach.
MfG Menschenhändler
Hallo Herr Rebich,
zunächst erstmal zu der Urlaubssituation. Laut Arbeitsgesetz verhält es sich so, dass ein Arbeitnehmer gesund sein muss, um einen Anspruch auf Urlaub zu erhalten. Sollte das Familienmitglied doch wieder gesund werden und arbeiten gehen, kann er den Urlaub (auch rückwirkend auf 2009) innerhalb einer bestimmten Frist einfordern. Sollte er doch wie erwarter krankgeschrieben aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden verfällt der Urlaub für 2009 und 2010 leider.
In puncto Weihnachts- und Urlaubsgeld muss man sehen, wie dieses vertraglich geregelt ist (Arbeis- oder Tarifvertrag der IG Metall). Hier bin ich mir leider auch nicht ganz so sicher. Im Grunde genommen hat die Krankheit keinen Einfluss auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es könnte allerdings sein, dass wenn er für das Jahr 2009 keinen Urlaubsanspruch hat, das Unternehmen so argumentiert, dass dann auch kein Urlaubsgeld bezahlt werden müsste. Beim Weihnachtsgeld könnte es ein Problem mit dem Ausscheidungsdatum (23.02.2009) geben. Ich kenne viele Verträge die besagen, dass eine Bedingung der Weihnachtsgeldzahlung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens noch 3 weitere Monate (also z.B. bis Ende März 2010) im Unternehmen beschäftigt sein muss, damit der Anspruch auf Weihnachtsgeld weiter fortbesteht.
Hier würde ich Sie aber bitten, sich nocheinmal einen Rat einzuholen. Falls das Familienmitglied IG-Metall-Mitglied ist, kann er dort sicherilch Auskunft erhalten.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und wünsche unbekannterweise eine gute Besserung!
Viele Grüße
Vielen Dank Gregor, hat mir weitergeholfen,
danke
Mit freundlichen Grüßen
Adrian
Lieber Herr Rebich,
zu den gestellten Fragen kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, weil ich mich nur mit Tarifrecht befasse und selbst nicht in einer Personalabteilung arbeite.
Vor kurzem gab es ein europäisches Urteil, das aussagt, dass der Urlaub wegen Krankheit nicht verfällt. Was aber passiert, wenn jemand dann aus Alternsgründen ausscheidet, weiß ich nicht.
Ich hoffe, jemand anderes hat zwischenzeitlich Ihre Frage beantwortet.
Gruss Siegfried