Arbeitsrecht

Guten Tag,

ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer Vertrag).

Hier ein paar Fragen:

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2 Jahren in dem Unternehmen)

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach 2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)

Freue mich über eine Antwort!

Danke schon mal im Voraus
Felix

Hallo, Felix, :nein, das ist alles kein Problem. Allerdings würde ich mir einen Passus rein
schreiben lassen, das der alte Arbeitsvertrag ( unbefristeter) damit nicht gekündigt ist und
nach der befristung weiterhin gilt. Neue Probezeit würde ich mir nur mit einer Rückkehr-
Garantie auf den alten Arbeitsplatz aufdrücken lassen! AllesGute! Brigitte Tag,

ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine
Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit
einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer
Vertrag).

Hier ein paar Fragen:

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2
Jahren in dem Unternehmen)

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach
den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach
2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)

Freue mich über eine Antwort!

Danke schon mal im Voraus
Felix

Guten Tag,

ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine
Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit
einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer
Vertrag).

Hier ein paar Fragen:

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2
Jahren in dem Unternehmen)

Viele Unternehmen versuchen das, in der Regel geht das aber nicht, es sei denn, das neue Arbeitsgebiet weicht erheblich vom jetzigen ab und Du erweist Dich als ungeeignet. Ist zumindest gefährlich!

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach
den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ja.

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach
2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre).M.E. nein, ich würde versuchen, in dem befristeten Vertrag die ordentliche Kündigung auszuschließen. Es gelten ansonsten die üblichen Gründe des Kündigungsschutzgesetzes.

Freue mich über eine Antwort!

Danke schon mal im Voraus
Felix

Hallo,
ich antworte in Deine Fragen hinein, möchte aber vorher meine schweren Bedenken anmelden! Ein Wechsel von einem unbefristeten in einen befristeten Arbeitsvertrag macht nur dann einen Sinn, wenn die befristete Stelle deutlich besser vergütet ist oder viel näher an Deinem Wohort liegt. Ansonsten kann ich mir keinen vernünftigen Grund für einen Wechsel vorstellen! Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber, Deinen Vorgesetzten? Wenn es gut ist, dann sprich mit denen, lasse Dich bei bestehendem unbefristetem Vertrag in die andere Stelle mit Rückkehrmöglichkeit zur alten einweisen.
Die genauen Antworten kommen in Deine Fragen.
Ingeborg

Hallo,

warum sollten Sie das tun? Sie können auch die Aufgabe befristet in einem unbefristeten Arbeitsvertrag übernehmen.

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2
Jahren in dem Unternehmen)

Da Sie schon Kündigungsschutz haben, wäre bei einer ganz neuen Aufgabe nur eine Probefristung (z.B. 3 Monate statt 2 Jahre) denkbar.

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach
den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja, aber es droht eine Sperre, wenn Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu Gunsten eines befristeten aufgeben.

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach
2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)

Wenn die Kündigungsbefugnis im befristeten Vertrag nicht vorbehalten wird, dann können Sie innerhalb der 2 Jahre nicht ordentlich gekündigt werden.

Hallo,
die (neue) Probezeit hast Du nur, wenn die im neuen befristeten Arbeitsvertrag drinsteht. Das hängt vom Arbeitgeber ab, ob er sie reinschreibt. Und von Dir, ob Du sie unterzeichnest. Oder verhandelst, dass sie rauskommt.
Zum Arbeitslosengeld: Ich würde mir aus rein formalen Gründen parallel zur Unterschrift unter den neuen Vertrag eine Kündigung des alten Vertrages geben lassen. Arbeitgeber kündigt Dir aus betriebsbedingten Gründen. Dann ist die Sache klar und es besteht Anspruch auf Arb.losengeld nach 2 Jahren.
Nachteil ist, dass man nach 2 Jahren keinen Job mehr hat (im jetzigen Vertragsverhältnis aber sehr wohl, es sei denn, es würde gekündigt). Das ist schon ein erheblicher Nachteil. Der neue Job muss also erheblich attraktiver sein als der jetzige, damit man diesen Nachteil in Kauf nimmt.
Was ist, wenn die Mutter nicht zurückkommt? Besteht die Möglichkeit, dass ein Zusatz in den befristeten Vertrag aufgenommen wird: „Für den Fall, dass die ursprüngliche Stelleninhaberin Frau XYZ nach Ablauf von 2 Jahren nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt wird vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt wird. In diesem Fall wird der XX.XX.XXXX (Datum des Beginns des ursprünglichen Vertrages) als betriebliches Eintrittsdatum berücksichtigt.“

Gruss
Christine

Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast dann behalte den mal schön befristet heist zeitlich begrenzt!!!

mfg

Stefan

Guten Tag,

ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine
Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit
einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer
Vertrag).

Hier ein paar Fragen:

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2
Jahren in dem Unternehmen)

Üblicherweise wird keine neue Probezeit vereinbart. Der Arbeitgeber könnte jedoch begründen, dass wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt wird, dies jedoch mit einer Probezeit belegt wird. Man kann mit dem Arbeitgeber sicherlich reden.

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach
den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hundertprozentig habe ich keine Antwort parat. Grundsätzlich gibt es natürlich Arbeitslosengeld; das schlimmste, was passieren könnte, wäre eine Sperrzeit (3Monate), da man die Arbeitlosigkeit durch eigenes Hinzutun bewirkt hat (Wechsel zur Befristung). Wenn die Agentur überhaupt nachfragt, kann man jedoch anführen, dass die neue Stelle eher den Neigungen und der Ausbildung entspricht. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine Nachfrage überhaupt erfolgt.

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach
2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)

Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt. Da ein befristet Beschäftigter nicht schlechter als jeder andere Mitarbeiter gestellt werden darf, müssen im Unternehmen für ähnliche Stelle gleiche Kündigungsfristen gelten. Die Mindestfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und sind im BGB geregelt.

Freue mich über eine Antwort!

Ich würde mir den Wechsel - ehrlich gesagt - gut überlegen. Vielleicht kann man ja mit dem Arbeitergeber eine Rückkehrklausel vereinbaren, bzw. den unbefristeten Vertrag behalten und lediglich eine neue Position besetzen.

Danke schon mal im Voraus
Felix

Guten Tag,

ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine
Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit
einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer
Vertrag).

Hallo Felix,
es ist natürlich eher ungewöhnlich, daß jemand mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf einen unbefristeten wechseln möchte aber evtl. hast du dadurch andere Vorteile.
Die Antworten nachfolgend im Einzelnen:

Hier ein paar Fragen:

Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2 Jahren in dem Unternehmen)

Nein. Die Probezeit ist ja dafür gedacht, daß sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich „kennenlernen“ können und bei gegen- oder einseitigem Nichtgefallen kurzfristigst kündigen können.
Bei einem Vertragswechsel ist keine erneute Probezeit vorgesehen.

Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht natürlich, du arbeitest ja bis dahin 4 Jahre ununterbrochen.
Du mußt nur folgendes beachten:

"Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:

  1. Arbeitssuchendmeldung
    Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

  1. Arbeitslosmeldung
    Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen."
    (Quelle: Information der Bundesanstalt für Arbeit)

ALSO ganz wichtig, spätestens 3 Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn der Arbeitgeber evtl. eine Verlängerung in Aussicht stellt.
Kommt es zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, einfach die Agentur für Arbeit informieren.

Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach 2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)

Während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages gibt es bezüglich des Kündigungsschutzes keinerlei Unterschiede zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nur ist eben das Ende des Vertrages vorab definiert.

Freue mich über eine Antwort!

Danke schon mal im Voraus
Felix

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
Ernst

Geht meiner Meinung nach „Gott Sei Dank“ nicht von unbefristet in befristet zu wechseln. Dann hätte man m.E. einen anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.