Guten Tag,
ich habe momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine
Kollegin geht in Elternzeit und ich könnte Ihre Stelle, mit
einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, annehmen (neuer
Vertrag).
Hallo Felix,
es ist natürlich eher ungewöhnlich, daß jemand mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf einen unbefristeten wechseln möchte aber evtl. hast du dadurch andere Vorteile.
Die Antworten nachfolgend im Einzelnen:
Hier ein paar Fragen:
Habe ich dadurch eine neue Probezeit? (Ich arbeite seit 2 Jahren in dem Unternehmen)
Nein. Die Probezeit ist ja dafür gedacht, daß sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich „kennenlernen“ können und bei gegen- oder einseitigem Nichtgefallen kurzfristigst kündigen können.
Bei einem Vertragswechsel ist keine erneute Probezeit vorgesehen.
Da ich von unbefristet auf befristet wechsel, habe ich nach den 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht natürlich, du arbeitest ja bis dahin 4 Jahre ununterbrochen.
Du mußt nur folgendes beachten:
"Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
- Arbeitssuchendmeldung
Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.
Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
- Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen."
(Quelle: Information der Bundesanstalt für Arbeit)
ALSO ganz wichtig, spätestens 3 Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn der Arbeitgeber evtl. eine Verlängerung in Aussicht stellt.
Kommt es zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, einfach die Agentur für Arbeit informieren.
Was für Nachteile habe ich durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, kann ich z.B. einfacher gekündigt werden (nach 2 Jahren bin ich weg, ich meine aber, innerhalb der 2 Jahre)
Während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages gibt es bezüglich des Kündigungsschutzes keinerlei Unterschiede zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nur ist eben das Ende des Vertrages vorab definiert.
Freue mich über eine Antwort!
Danke schon mal im Voraus
Felix
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
Ernst