Arbeitsrecht: 1 Jahr auf der falschen Berufschule

Guten Tag euch allen,

kurz zu meiner derzeitigen „Problematik“:

Ich bin Auszubildender Automobilkaufmann im 3. Lehrjahr.
Eigentlich bin ich sehr zufrieden, bis auf die kleinigkeit, dass mein werter „Chef“ es nicht auf die Reihe brachte mich auf die richtige Berufschule zu schicken.
Meine Ausbildung sollte mit 6 Monaten (genehmigter) Verkürzung erfolgen.
Leider wurde ich nicht wie vorgesehen in der Automobil-Berufsfachschule angemeldet, sondern in ein „Berufs-vorbereitendes-Jahr“ (1. Ausbildungsjahr anstatt direkt in das 2. Ausbildungsjahr).

Nun ist es auf meiner Arbeit entgültig am „eskalieren“:

-Mehrere unbezahlte Überstunden (teilw. 14 St. pro Woche inkl. Samstag)
-Keinen Ausbildungsleiter, da dieser gekündigt hat
-Ich muss einen neuen Mitarbeiter (MA) auf seine Stelle anlehrnen.
-Ich muss für „meine“ Abteilung die Verantwortung tragen.
-usw…

Mein Chef zeigt kein Verständnis für diese Situationen und verlangt immer mehr, mehr & nochmals mehr!
Für mich eigentlich kein Problem, da Ich aus einer Kaufmännischen Familie stamme und früh gelernt habe, was es heißt ein Unternehmen zu führen.

Allerdings finde Ich es die größte Frechheit, dass dieser Vorfall mit der „Falschanmeldung“ bei der Berufsschule weder erwähnt wurde noch dass er sich auch nicht einmal dafür Entschuldigen konnte!

Ich opfere sehr viel Zeit und Mühe in dieses Unternehmen und fühle mich nur „ausgenommen“. Ich „erledige“ zu wenig, bin oft „unausgeschlafen“ (klar wenn man von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Pause arbeitet) und nun das beste „ICH BESCHWERE MICH LAUFEND NUR“ - köstlich, Ich liebe ja Ironie =D Aber dass ist schwarzer Humor auf höchstem Niveau!

Um es kurz zu machen:

Ich möchte gerne wissen ob mein „Chef“ mir einen Schdensersatz fällig ist, da Ich ja 6 Monate mehr - weniger verdiene? Kann Ich rechtlich dagegen vorgehen? Selbstverständlich werde Ich erst mein Arbeitszeugniss verlangen bevor Ich dies machen werde!

Bitte um Hilfe!

Gruß „Star-lable-Tomato“

Das ist ein ganz verzwicktes Thema.

  • die aufnehmende Berufsschule muß so was merken und Dich in die richtige Klasse zuweisen.
  • Du hättest Dich früher kümmern müssen,
  • ist die Zwischenprüfung erfolgt?
  • Ist eine Kladde über Überstunden etc. geführt?
  • Weiss davon die zuständige Kammer
    am besten Du suchst fachkundigen Rat bei der Arbeitekamm er oder zuständigen Gerwerkschaft.
    mfg

Hallo,

solche Fälle landen in der Regel vor dem Arbeitsgericht mit dem Ergebnis, dass der Betrieb Schadenersatz für den entgangenen Lohn während der verlängerten Ausbildungszeit zahlen muss.
Außerdem könnte man den Betrieb noch aus folgenden Gründen belangen:

  • Pausenregelung
  • kein Ausbilder

Ich würde dir empfehlen, dich an die IHK zu wenden. Die haben dort Berater für Auszubildende und können dir helfen, entweder dem Chef auf den Schlips zu treten bzw. dich rechtlich beraten, ob du vor Gericht Erfolg haben könntest.

Viel Erfolg!
Angelika