Arbeitsrecht 40std. Woche auf 30Std. Woche

Meine Tochter arbeitet als Verkäuferin in einem kleinen aber gut laufenden Lebensmittelgeschäft mit spezieller Richtung. Sie hat einen Vertrag über eine 40Std.Woche, soll jetzt einen Vertag über eine 30Std.Woche erhalten. Die meiner Meinung nach aberwitzige Begründung des Arbeitgebers liegt darin,er könne somit noch zwei Stundenkräfte einstellen. Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Eine weitere recht abenteuerliche Regelung betrifft die Sonntagsarbeitszeit, diese wird schlichthin von Ihm als Regelarbeitszeit angesetzt. Das I-Tüpfelchen laut seiner Darstellung: Sonntag wird ja nur 5 Stunden statt 8 Stunden gearbeitet, somit werden meiner Tochter 3 minus Stunden angerechnet. Ist das alles Rechtens?

Hallo Gabriela26,

Arbeitsverhältnisse werden rechtlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Arbeitsvertrag zwichen dem Unternehmer und dem Beschäftigten ist ein ganz normales Rechtsverhältnis.

Zur Arbeitszeit gibt es dann noch die Regelungen über die Dauer und die zeitliche Lage aus dem Arbeitszeitgesetz.
Dies regelt auch die Zulässigkeit von Sontagsarbeit.

Danach darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden/Tag nicht überschreiten, dies gilt an den Werktagen, für Sonntage gibt es besondere Bestimmungen, es muss auch eine besondere Erlaubnis zur Sonntagsarbeit vorliegen.

Wenn dise Grenzen eingehalten werden ist das alles Rechtens. Es herrscht ja nach dem BGB "Vertragsfreiheit " zwischen den Vertragsparteien.

Mit der Aufteilung seiner Ladenöffnungszeiten auf eine oder mehrere „Normalkräfte“ und „Kurzzeitbeschäftigten“ für Stoßzeiten regelt er lediglich eine rationellere und für ihn kostengünstigere Betriebsführung.

Es könnte noch hilfreich sein, sich bei der Gewerkschaft für den Einzelhandel nach geltenden teriflichen Regelungen zu erkundigen, hierzu fehlen mir die Detailkenntnisse.

Mit freundlichen Grüßen.

Josef Vogt

Hallo,

Ist das alles Rechtens?

Kommt darauf an: Gibt es einen (allgemein gültigen) Tarifvertrag? Gibt es evtl. einen Betriebsrat? Dann steht da etwas in den Verträgen/Vereinbarungen.

Gibt es das nicht, gilt Vertragsfreiheit im Rahmen der Arbeitszeitgesetze. D.h., das Angebot auf einen 30-Stunden-Vertrag muss nicht angenommen werden (gibt es bisher einen befristeten Vertrag ist die Konsequenz, dass der Vertrag endet).

Wenn Sonntags nur 5 Stunden gearbeitet wird (das ist ganz sicher zulässig - sonst wäre die Gewerbeaufsicht blitzartig da und würde schließen) dann gibt es auch nur für 5 Stunden Bezahlung (evtl. mit Zuschlägen, wenn der Vertrag, die Betriebsvereinbarung, der Tarifvertrag das hergeben).

Alles in allem: Jawoll - das ist rechtens!

Gruss

rambam

Hallo,

im Einzelhandel bin ich leider nicht so firm.

Aber einen Tipp kann ich Ihnen geben. Wenden Sie sich doch mal an eine Gewerkschaft. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.

Meist stellen die Arbeitgeber vor die Entscheidung, sich auf den Verringerung der Arbeitszeit einzulassen oder ganz zu gehen. Das ist immer eine schwierige Situation für den Arbeitnehmer.

Ich hoffe die Gewerkschaft kann Ihnen helfen.
Vielleich bekommt Ihr Tochter ja auch einen Beratungsschein vom Gericht für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Meist ist es allerdings in solchen Situationen so das man mit dem Arbeitgeber verhandeln muß.

Viel Glück
Viele Grüße

hallo,
ihr tochter braucht nur den neuen vertrag nicht unterschreiben, somit bleibt der vertrag über 40 h/wo gültig, da die angebotene 30h/wo ja auch eine finanielle einbuße bedeuted.
sonntagsarbeit ist keine regelarbeitseit und wird in ausnahmefällen auch anders vergütet (wenn an einem arbeitsfreien tag gearbeitet wird erhält man freizeitausgleich + die zuschläge das sonntags gearbeitet wurde).
in vielen bereichen wo sonntags gearbeitet werden muss ist das üblich.
die regelarbeitszeit ist ja vertraglich geregelt,
und beieht sich immer auf die werktage mo - sa.
mfg
sn

Hallo Gabriela26,
jeder Vertrag wird beidseitig abgeschlossen. Wenn der Eine was will , MUSS der Andere das auch noch unterschreiben, oder er will das nicht und geht…
Das ist die Frage der Absprache/der Veträge.Zur Sonntagsarbeit: ich kenne die Branche nicht (Lebensmittelladen, der am Sonntag offen hat? --> ist das üblich, oder ist das ein Sonderservice an Kunden…?). Sollte es üblich sein, dann muss es auch im bisherigen Vertrag stehen und geregelt sein. Der Abzug von 3 Stunden (falls Sonntagsarbeit als Regelarbeit zu deuten wäre) wäre nicht schön, aber soweit i.O. Andere Frage wäre, ob ähnliche Läden 8 Std. am Sonntag verkaufen (können/dürfen) und ob der Abzug dann nicht von Anfang an unrechtmässig ist…
Gruß und viel Erfolg.

Wagner
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Hallo Gabriela26,

wenn Deine Tochter keinen Fristvertrag hat, bedarf es einer Änderungskündigung, um von 40 auf 30 Stunden herunterzugehen. Und die muss - wie eine reguläre Kündigung auch - gut begründet sein. Hat sie aber einen auslaufenden Fristvertrag, kann sie nur entscheiden, einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen zu unterschreiben oder auch nicht.
Sonntagsarbeit ist m.E. keine Regelarbeitszeit, außer in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Und selbst wenn man „nur“ 5 Std. arbeitet, gibt es keine Minusstunden, solange man auf die vereinbarte Wochenarbeitszeit kommt.
Ich würde mich umgehend an die Gewerkschaft wenden (ich nehme mal an, einen Betriebsrat gibt es nicht?).

Liebe Grüße
phantomin

Hallo,

der Arbeitgeber darf nicht nach seiner Belieben die Arbeitszeit festlegen, es gilt nur was in Arbeitsvertrag steht und von Vollzeit auf Teilzeit umzustellen bedarf eine Aufhebungsvertrag und das muss ihre Tochter zuerst zustimmen, zweitens Sonntag ist niergendwo ein Werkstag und da Ihre Tochter Sonntag arbeitet muss er Sonntagszuschlag bezahlen. Wenn ihre Tochter in Gewerschaft ist soll von dort Rat holen, aber der Arbeitgeber handelt rechtwidrig.

Gruß
Marinel

Hallo, wenn die Arbeitszeit geändert werden soll, ist eine Änderungskündigung notwendig ohne die kann der Arbeitgeber nicht einfach die Stundenzahl reduzieren. Viel Erfolg!

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Hallo Gabriela,

nein, das alles ist nicht rechtens…

  1. Der Arbeitsvertrag wurde über 40 Stunden abgeschlossen, und dieser hat Gültigkeit.
    Jedoch… Der Arbeitgeber könnte eine „Änderungskündigung“ aussprechen, dass er den Arbeitsvertrag damit auf 30 Stunden ändert. Aber dagegen könnte man was machen. SEHR begrüßenswert wäre es, WENN er eine Änderungskündigung ausspricht, und seinen ominösen Grund erwähnen wurde. JEDER Fachanwalt für Arbeitsrecht würde sich darauf freuen.
    Jedoch… Bevor ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird… Bitte erst mit dem Arbeitgeber reden, nicht dass es eskaliert, wenn direkt ein Schreiben vom Anwalt kommt.

  2. Geleistete Arbeitsstunden:
    es zählen die Stunden, die Deine Tochter leistet, und diese sollten/müssen dann entsprechend bezahlt, bzw. in Freizeit vergütet werden… Arbeitet sie sonntags 8 Stunden, dann müssen diese Stunden auch vergütet werden.

Ich wünsche Dir/Euch viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht. Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben. Meine Antwort stellt KEINE Rechtsberatung dar.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

Hallo,

vorab ist erst einmal zu klären, wie groß der Betrieb ist und ob es einen Betriebsrat gibt. Bzgl. der Stundenreduzierung bin ich nicht sicher, er könnte natürlich eine Änderungskündigung durchführen, wenn es tatsächlich wirtschaftliche oder betriebliche Gründe für die Maßnahme gibt. Bzgl. Sonntagsarbeit, bei einer 40 Std. Woche muß man schon auf 40 Std. kommen, wenn Sonntags nur 5 dann an anderen Tagen u.U. mehr um 40 Std. voll zu bekommen.

Gruß

Klaus

Hallo,
einer Vertragsänderung muss eine ordentliche (Änderungs-)kündigung vorangehen. Gegen diese kann Ihre Tochter beim Arbeitsgericht klagen. Eine Andere Möglichkeit ist ein Anhang zum bestehenden Arbeitsvertrag, mit der neuen Arbeitszeit. Diesen müssen beide Seiten unterschreiben. In jedem Fall sollte Ihre Tochter sich bei einem Anwalt Rechtsberatung einholen. Arbeit Ihre Tochter regelmäßig sonntags, ist das tatsächlich Regelarbeitszeit. Warum hier Minusstunden angerechtet werden, verstehe ich nicht. Der Arbeitsvertrag lautet über 40 Wochenstunden und diese werden so abgerechnet wie geleistet.

Hallo Gabriela26,
ich bin jetzt 5 Jahre im Ruhestand, aber wo sich die Arbeitgeber in der Zeit hinbewegen (auch meine Ex) ist schon krass. Ohne den Arbeitsvertrag und Tarifvertrag kann ich leider nicht viel helfen, glaube aber unter dem Link (http://www.helpster.de/sonntagsarbeit-wenn-schon-dan…gibt) es Hilfe, viel Spaß.
Gruß
Cress

Leider ist das schwierig - nicht zu beantworten, aber sich zu entscheiden wie man vorgeht.

Erstmal: Ein Arbeitsvertrag - ob mündlich oder schriftlich ist egal - kann nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden. Sie kann also ihm den Vogel zeigen, da die Begründung keine ist (Begründung wäre so etwas wie: alle haben keine Arbeit, daher müssen wir jetzt kurzarbeiten, die Begründung des Chefs jedoch in dem Fall ist meines Erachtens nach nichtig).

Das heißt: Der Arbeitgeber, wenn er den Vertrag ändern will, muss eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen, wo dann die Reduzierung der Arbeitszeit steht. Diesem Vertrag muss Ihre Tochter nicht unterschreiben, sie kann sich weigern, und (das ist das Problem) sie würde dann ab dem Tag, wenn die Kündigung eintrifft, arbeitslos sein. Sie würde dann zwar ohne Probleme Arbeitslosengeld bekommen - also keine „Bestrafungsfrist“, aber es ist blöd wegen so einem Arbeitgeber den Job zu verlieren.

Im Übrigen gelten hier die üblichen Kündigungsfristen.

Ihre Tochter kann sich also nun entscheiden: klaglos zustimmen und die 30 Stunden akzeptieren (und vielleicht währenddessen einen netteren Arbeitgeber suchen) oder sie lässt den Arbeitgeber abblitzen und lässt sich kündigen (und sucht dann einen netteren Arbeitgeber).

Nun noch zum Punkt 2:
Sonntagsarbeit ist keine Regelarbeitszeit. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können anonym oder mit Namen bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ( http://lasi.osha.de/de/gfx/systems/dienststellen_asv… ) gemeldet werden.
„-3 Stunden“ gibt es schon gar nicht, da fehlt eher noch der Sonntagszuschlag (je nach Tarifvertrag), aber wahrscheinlich bezahlt der Arbeitgeber nicht mal das (was ja leider kein Zwang ist). Für Sonntagsarbeit gelten folgende Regelungen, die hier nachzulesen sind:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonnt…
http://www.arbeitsratgeber.com/sonntagsarbeit_0179.html

Für Sonntagsarbeit muss (weil außerhalb der Regel) eher ein Werktag frei sein (alles weitere in den Links zu lesen). Daher ist das mit den „-3 Stunden“ so einfach nicht zu rechnen wie der Arbeitgeber das will.

Einen Tipp kann ich bei der Sonntagsarbeit noch geben:
Das Arbeitsschutzportal der Länder http://www.komnet.nrw.de/ beantwortet solche Fragen im Grunde sehr gut (meist innerhalb von 3 Tagen, wenns noch vor Ostern ist). Ansonsten die Rechtsschutzversicherung prüfen und mal einen Anwalt konsultieren. Der kann dann auch die genauen Verträge sich ansehen, was ja leider im Internet so nicht möglich ist. Deshalb kann ich auch nur eine Antwort geben, die relativ schwammig ist.

Ich wünsche Ihrer Tochter einen besseren Arbeitgeber und sie sollte sich vorsichtig mal nach einem besseren umsehen. Leider wertschätzen Arbeitgeber gute Arbeitskräfte nicht immer und sind dann verwundert, wenn jemand geht. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter viel Erfolg.

Hallo, ich denke erstmal ist Vertrag -Vertrag. Um den Vertrag zu ändern muss der alte erstmal gekündigt werden und dafür gibt es ja auch Kündigungsfristen. Ansonsten ist man der Willkür des Chefs wohl ausgesetzt, sonst verliert man den Job ja ganz. Ich würde mal im Arbeitszeitgesetz suchen, ob man nicht Anspruch auf Sonntagzulage bzw. entsprechend anderes frei dafür bekommt. Viel Erfolg

hallo, leider ist das nicht mein Fachgebiet und kann daher nicht helfen.
Viel Erfolg