Arbeitsrecht; Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,

eine Mitarbeiterin auf € 400-Basis scheidet Ende 6.13 nach ihrer Eigenkündigung aus. Sie war 7 Jahre hier, allerdings ist sie nicht loyal sondern wirbt sowohl Kunden wie auch Honorarkräfte ab.
Hilft eine Abmahnung durch RA oder was empfehlen Sie?

Für schnelle Antwort danke ich im Voraus.

Hallo Lernförderer,

da kenne ich mich nicht aus. Das ist ja keine arbeitsrechtliche Frage, da die Mitarbeiterin eh ausscheidet. Ich vermute, dass man da nichts machen kann, wenn im Arbeitsvertrag ein solches Verhalten nicht ausgeschlossen wurde, aber ich weiß es wirklich nicht.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo,

ich würde erst mal mit der Mitarbeiterin sprechen und nachfragen was das soll. Ebenfalls ist der Arbeitsvertrag zu überprüfen, ob hier nicht das Thema Kundenabwerbung bzw. Mitarbeiterabwerung bzw. Schadenersatz angesprochen ist.

Eine Abmahnung erachte ich nicht als hilfreich, da die Dame bereits gekündigt hat. Eher würde ich sie freistellen mit dem Verbot die Firma/Gelände etc. zu betreten, damit sie dann nicht weitere Kunden / Kollegen ansprechen kann.

Sicherheitshalber würde ich jedoch noch mit einem Fachanwalt sprechen, da hier wirklich Schaden entstehen könnte.

Hoffe, dass es etwas hilft

mfg