Arbeitsrecht akkortarbeit

hallo ihr da draußen!
ich bin seid 8 jahren im groß-und einzelhandel tätig.
wir arbeiten im akkort und bekommen einen zielbonus,der freiwillig ist.im arbeitsvertrag ist nicht schriftlich festgelegt.nun bin ich über 40 und sage mir,ich brauche den zielbonus nicht.meine leistung ist etwas zurück geschraubt.mein arbeitgeber sagt nun;wenn du deine leistung nicht bringst,bekommst du eine abmahnung und gegebenenfalls die kündigung.
ist er im recht mit der drohung

Nun ja, der erforderliche Akkordsatz muss erreicht werden! Ob Bonuszahlung oder nicht. Für eine Kündigung muss er nachweisen, das die Arbeit bewusst zurückgehalten wird. Wenn also der Leistungsgrad nun niedriger ist als gewohnt, kann das als Arbeitsverweigerung angesehen werden. Also bitte recht vorsichtig. Hoffe ich konnte helfen…

HiHiHilfe, ich werde dauernd als Experte für Arbeitsrechts angesehen. DAS BIN ICH NICHT. Nach meinen Interessengebieten bei wer-weiss-was bin ich nur interessiert, kann also auch nicht weiterhelfen.

Ich wünsche Dir trotzdem die passende Antwort!
Gruß Holdrio

Hallo, wenn es genau so ist, wie Du schilderst, ist Dein Arbeitgeber nicht im Recht. Wenn er es darauf anlegt Dir zu kündigen, würde ich mal einen Rechtsanwalt einschalten. So sieht das ja aus wie Mobbing.

Halte durch! Ich wünsche Dir starke Nerven und viel Erfolg.

Hallo. lasse dich nicht drohen du liegst im recht,bewahre ruhe und habe keine angst gehe zum anwalt
damit zeigst du deinen Cheff dass du stark bist dann wird er dich im ruhe lassen du wirst dich wundern wie schwach er wird!

Ich glaube er ist nicht im Recht, bin aber nicht sicher.

gibt es nicht!

Das ist einfach eine Drohung deines Arbeitgebers.
Du solltest dir eine genaue Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen, um zu wissen, wie du dich verhalten sollst.
So eine Auskunft ist gar nicht so teuer wie mancher denkt.
Ruf einfach in einer Rechtsanwaltkanzlei an und erkundige dich nach den Kosten für eine ca. Zeit von 20 Min.
Ich schätze mal, das beläuft sich dann auf 50- 70 Euro.
Viel Glück.

Hallo
Leider ist es so, das der Ag festlegt inwieweit er einen Ma braucht. wenn du die von ihm gesetzte Leistung nicht mehr bringst kann er dich entlassen. Einschränkung gibt es wenn du schwerbehindert bist. dann bekommst du Hilfe von Verwaltungsamt.
Lg