Hallo Jana Klein,
der Sachverhalt stellt sich ja offensichtlich noch etwas komplizierter dar, als es zunächst schon den Anschein hatte.
Ich persönlich bin allerdings der Meinung, daß der AN trotzdem aktuell keinen Handlungsbedarf hat, weil er den Sachverhalt ohnehin beeinflussen kann. Jeder Versuch den jetzigen Wissensstand irgendwie gegen den AG zu verwenden, könnte das Beschäftigungsverhältnis stören.
Die vorhandenen Informationen sollten dann genutzt werden, wenn es zu einer streitigen Beendung des Beschäftigungsverhältnisses kommen sollte.
Sicherlich würde man einen Verstoß gegen das AÜG konstruieren können. Allerdings wird der Geschäftsführer sich insoweit entlasten können, als daß er Geschäftsführer beider Firmen ist und insoweit das Direktionsrecht gegenüber dem AN immer in derselben Hand gelegen hat.
Für den AN gilt sinngemäß das Gleiche, weil er ja immer mit demselben Chef zu tun hatte.
Es ist nichts ungewöhnliches, daß ein AN für ein anderes Unternehmen der Firmengruppe tätig ist. Im Innenverhältnis werden die entsprechenden Kosten dann formell in Rechnung gestellt bzw. verrechnet.
Das Thema „Insolvenzverfahren“ kann für den AN ein zusätzlicher „Wissenspunkt“ sein. In einem Insolvenzverfahren m u ß ein Insolvenzverwalter vorhanden sein, der das beschriebene Konstrukt eigentlich nicht übersehen kann.
Wenn die Kosten aber im Innenverhältnis verrechnet werden, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Wenn allerdings nicht, bleibt die Frage offen, was der Insolvenzverwalter sich dabei denkt.
Auch ist möglich, daß die Kosten bei dem „jungen Untenehmen Y“ gezielt niedrig gehalten werden sollen!
Mit den geschönten Zahlen kann man sich eine Kreditlinie bei einer Bank „erkaufen“! Auch kann man damit die Grundlage für eine Landesbürgschaft beschönigen. Das wäre dem Grunde nach Subventionsbetrug!
Das sind aber alles Dinge, die der AN für sich dokumentieren und ggfls später verwenden kann, falls erforderlich. Der AN ist nicht verpflichtet, aufgrund von Vermutungen, evtl. einem gefährlichen Halbwissen, irgendwelche Maßnahmen einzuleiten. Das ist nicht seine Aufgabe und auch keine rechtliche Verpflichtung.
Also Wissen sammeln und dokumentieren. Über eine spätere Verwendung sollte sich der AN dann unbedingt mit seinem Rechtsbeistand abstimmen. Es ist ja durchaus möglich, daß der Geschäftsführer und dessen Chefs alles im Sinne der Firmen und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gemacht haben. Sollte allerdings feststehen, daß alles darauf ausgerichtet war, nur die eigenen Taschen zu füllen, sollte man die Informationen dann schon der Staatsanwaltschaft weitergeben.
Abschließend zum Thema Überstunden: Ja diese sind auszugleichen; ohne einen Tarifvertrag sicherlich ohne sogenannte Überstundenprozente.
Besten Grüße
maasterp