Arbeitsrecht allgemein

Angenommen der AN ist angestellt bei der Firma x, arbeitet aber nachweislich für die Firma y. Das Gehalt erhält der AN von x, sowie die Gehaltsabrechnung. Ansonsten ist die Arbeitsstätte die von Firma Y, Mails werden unterzeichnet im Namen von Firma Y und auch am Telefon meldet sich der AN mit dem Namen der Firma Y.

Liegt hier ein Verstoß gegen das AÜG bzw. generell ein Verstoß vor?

Hätte der AG ggf. mit Konsequenzen zu rechnen?

Desweiteren hat der AN einen Vertrag in dem die Vergütung von Mehrarbeit nicht geregelt ist.
Nun hat er auf einer Messe gearbeitet, auch am Wochenende. Hat er den Anspruch die komplette mehr gearbeitete Zeit als Freizeitausgleich od. geldlich vergütet zu bekommen?

Nun zur dritten u. letzten Frage.
Hat der AG das Recht die vereinbarte Pausenzeit von 30 Min auf 45 Min. zu erhöhen, auch wenn der AN diese gar nicht nutzen möchte?

Danke für Ihre Hilfe.

Hallo,

Hat der AG das Recht die vereinbarte Pausenzeit von 30 Min
auf 45 Min. zu erhöhen, auch wenn der AN diese gar nicht
nutzen möchte?

wenn ein Betriebsrat existiert, dann unterliegt die Pausengestaltung der Mitbestimmung, wenn keiner existiert, dann liegt das im Direktionsrecht des Arbeitgebers, er kann die Pause also im Rahmen der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (oder ggf. JArbSchG, wenn Arbeitnehmer minderjährig ist) festlegen.

Gruß, Bernd

Angenommen der AN ist angestellt bei der Firma x, arbeitet
aber nachweislich für die Firma y. Das Gehalt erhält der AN
von x, sowie die Gehaltsabrechnung. Ansonsten ist die
Arbeitsstätte die von Firma Y, Mails werden unterzeichnet im
Namen von Firma Y und auch am Telefon meldet sich der AN mit
dem Namen der Firma Y.

Liegt hier ein Verstoß gegen das AÜG bzw. generell ein
Verstoß vor?

Warum???
Man könnte vielleicht darüber nachdenken, warum eine Firma die Kosten eines Mitarbeiters einer anderen Firma übernimmt,
Wenn Sie für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten, erhalten Sie ja auch Ihr Gehalt von der Zeitarbeitsfirma incl. Abrechnung, arbeiten aber bei einer anderen Firma und melden sich dort auch,…
alles Gedankenspiele ohne nahrhaften Hintergrund,…

Hätte der AG ggf. mit Konsequenzen zu rechnen?

Desweiteren hat der AN einen Vertrag in dem die Vergütung von
Mehrarbeit nicht geregelt ist.

Nun hat er auf einer Messe gearbeitet, auch am Wochenende.
Hat er den Anspruch die komplette mehr gearbeitete Zeit als
Freizeitausgleich od. geldlich vergütet zu bekommen?

Nun zur dritten u. letzten Frage.

Hat der AG das Recht die vereinbarte Pausenzeit von 30 Min
auf 45 Min. zu erhöhen, auch wenn der AN diese gar nicht
nutzen möchte?

Danke für Ihre Hilfe.

Hallo,

Angenommen der AN ist angestellt bei der Firma x, arbeitet
aber nachweislich für die Firma y. Das Gehalt erhält der AN
von x, sowie die Gehaltsabrechnung. Ansonsten ist die
Arbeitsstätte die von Firma Y, Mails werden unterzeichnet im
Namen von Firma Y und auch am Telefon meldet sich der AN mit
dem Namen der Firma Y.

Das ist Arbeitnehmerüberlassung.

Liegt hier ein Verstoß gegen das AÜG bzw. generell ein
Verstoß vor?

Ja, wenn keine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, denn dann ist es illegale Überlassung von Arbeitnehmern.
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontr…

Hätte der AG ggf. mit Konsequenzen zu rechnen?

Ja, mit einem Bußgeld bis zu 500.000 €.

Gruß

Cha’kwaina

Der AG hat keine Erlaubnis/Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung.
Es handelt sich also nicht um einen Personaldienstleister. Weder bei x noch bei y.
Es handelt sich auch nicht um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, sondern nur darum, dass aus welchen Gründen auch immer Personal für x angestellt wird, dass aber für y arbeitet. Hier drängt sich schlicht der Verdacht auf, dass irgend etwas nicht ganz korrekt abläuft.

Hallo Peter,

die Aussage ist absolut falsch! Einem anderen Unternehmen Mitarbeiter zur Verfügung stellen darf nur, wer eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat.

Gruß

Cha’kwaina

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Hi,

das empfinde ich als dubiose Geschäftspraktik!

Was ich mir vorstellen kann ist, das Firma Y ihren Betriebsrat dadurch aushebelt, dass der Mitarbeiter offiziell bei Firma X beschäftigt wird, dafür könnte z.B. ein Einstellungsstop aufgrund ausgesprochener Kündigungen der Grund sein.

Gruß

Cha’kwaina

Sag mal, geht’s noch?!
Hi!

Langsam reicht’s echt!
Du schreibst hier permanent einen Scheiß zusammen, der in Anbetracht der Tatsache, dass Du hier eine Fake-Identität in Deiner ViKa stehen hast, echten Schaden verursachen kann.

Geht Dir eine ab dabei, dass Du Leuten hier Mist erzählst?

Warum???

Deshalb

Fassungslos
Guido

Hallo Peter,

die Aussage ist absolut falsch! Einem anderen Unternehmen
Mitarbeiter zur Verfügung stellen darf nur, wer eine Erlaubnis
zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat.

Das ist nicht richtig.
Fiktiver Fall: Meine Freundin hat ein Geschäft, ich auch; das Geschäft meiner Freundin gestattet finanziell keine weitere Mitarbeiterin, würde aber aufgrund des Arbeitsaufwands eine gebrauchen können.
Ich stelle eine Mitarbeiterin bei mir ein und entlohne sie auch.
Ich mache es nicht gewerblich.

Fall 2: Ein Fußballverein hat kein Geld, einen Kicker zu bezahlen; ein Sponsor stellt den Kicker in seinem Unternehmen ein, der dort nie gearbeitet hat, aber von dort ein extrem hohes Einkommen bezieht. Tatsächlich kickt der Kicker bei einem Fußballverein. War übrigens 1. Liga,…
noch mehr Beispiele???

Gruß

Cha’kwaina

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Ja , wir machen uns darüber Gedanken, warum bei wieviel Millionen Arbeitslose hier jemand für seine Arbeit Geld bekommt, aber offensichtlich einen Grund sucht, hier jemanden jetzt ans Bein pinkeln zu müssen,…

Vielleicht ist es ein Familienunternehmen, wo der Eine den Anderen unterstützt;

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Echt so krass

Das ist nicht richtig.

Natürlich ist es das. Wenn Du zwei Beispiele bringst, die an dem Fall völlig vorbei gehen, ist das zwar niedlich, hat aber nichts zu tun mit dem, was hier gefragt wird.

Ich stelle eine Mitarbeiterin bei mir ein und entlohne sie
auch
.

Dann hat sie ganz einfach einen Arbeitsvertrag mit Dir.

Fall 2: Ein Fußball verein hat kein Geld, einen Kicker zu
bezahlen; ein Sponsor stellt den Kicker in seinem Unternehmen
ein, der dort nie gearbeitet hat, aber von dort ein extrem
hohes Einkommen bezieht. Tatsächlich kickt der Kicker bei
einem Fußballverein. War übrigens 1. Liga,…

Ein Unternehmen stellt eine prominente Spielerpersönlichkeit als Representant ein und entlohnt diese dafür.
Dass er bei einem Fußballverein ebenfalls angestellt ist, hat mit der Ausgangsfrage ebenfalls rein gar nichts zu tun.

noch mehr Beispiele???

Ein einziges würde schon reichen, nur wirst Du keines finden.

Genervt
Guido

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Blabla
Nein, wir machen uns hier im Brett Arbeitsrecht Gedanken über das Arbeitsrecht.

Zum Plaudern und Austausch vön fachlich völlig irrelevanten Dingen gibt es ein Extrabrett weiter unten, versuche es da mal!

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Hi,

um hier wirklich eine korrekte Aussage machen zu können, müsste man wissen in welchem Verhältnis x und y zueinander stehen?

Handelt es z.B. um eine Firmengruppe wo ein Teil des Personal aus welchen Gründen auch immer in der einen Gesellschaft angestellt sind und eine entsprechende Verwaltungsgebühr von y an x gezahlt wird?

Oder handelt es sich bei x um eine Auffanggesellschaft?

Gruss

Hi!

um hier wirklich eine korrekte Aussage machen zu können,
müsste man wissen in welchem Verhältnis x und y zueinander
stehen?

Da stimme ich Dir nur bedingt zu, denn /t/arbeitsrecht-allgemein/6344618/5

Gruß
Guido

Hi,

nein, das beantwortet die Frage mit nichten.
Denn es kann z.B. innerhalb einer Firmengruppe durchaus eine korrekte Arbeitsweise sein. Dafür ist eine Erlaubnis zur AÜ nicht notwendig.
Auch wenn x z.B. eine Verwertungsgesellschaft oder eine Auffanggesellschaft wäre hat das nichts mit einer AÜ zu tun.

Aber ich werde mich aufgrund anderer Diskussionenhier nicht weiter dazu äußern.

Gruß

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[MOD:] Abgeschlossen
… damit das hier nicht weiter - in gegenseitige Beschimpfungen - ausartet, schliesse ich den Teil hier ab.

Leider stellt die „Verbreitung von Groben Unfug“ nach meinen ersten Einschätzungen der AGB und Netiquette keinen Löschgrund dar.
Ich werde das vielleicht mal (wieder) mit dem Team diskutieren… viellleicht gibt es ja einen Sinneswandel nach all den Eigentümerwechseln…

Daher danke ich einfach mal allen die das hier immer richtig stellen für Ihr Engagement, auch wenn manchmal ein wenig weniger Emotionalität meinen job einfacher machen würde.

Gruss HighQ

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Hi!

nein, das beantwortet die Frage mit nichten.

Naja, wenn eine Firma anstellt und die Leute dann durch eine andere gezahlt werden, dann fallen die meisten Dinge weg.

Aber ich werde mich aufgrund anderer Diskussionenhier nicht
weiter dazu äußern.

Das habe ich auch gerade gelesen…

Gruß
GUido