Liebe/-r Experte/-in,
ich habe z.Zt. ein Problem in dem Pharma-Betrieb (1200
Mitarbeiter, es gibt BR), in dem ich nun schon 18 Jahre
in verschiedenen Positionen arbeite. Seit der Geburt
meiner Kinder bin ich in TZ. Ich habe ausgezeichnete
Arbeitszeugnisse (war als Produktmanagerin und
Projektmanager tätig) und bin nun durch eine
Umstrukturierung in der IT ABteilung des Betriebes
gelandet, seit 2 Jahren dort. Der IT-Chef hat ein
Problem mit mir, weil ich promoviert bin und er nicht
und weil ich eine Frau bin. Nun bekomme ich keine
Arbeit mehr und werde anerkanntermaßen gemoppt. Ein
neuer Personalreferent unserer HR-Abteilung wollte sich
darum kümmern, dass ich irgendwo anders arbeiten kann.
BR unterstützt dies. Nun bekomme ich aus heiterem
Himmel „Gegenwind“ von diesem Personalreferent, ich
habe mich auf eine ausgeschriebene STelle beworben, die
bis vor kurzem TZ war und nun VZ. Ich habe mich
trotzdem als TZ beworben, da der BR erklärt hat, alle
STellen müssten als TZ ausgeschrieben werden. (war ja
auch so vorher). Jetzt drängt mich der Personaler meine
Bewerbung zurückzuziehen und den „Rekrutierungsprozess
nicht zu behindern“. Unter der Hand habe ich schon
gehört, dass mir eine Abfindung angeboten werden soll.
Ich bin völlig sprachlos, da es mein früheres
Arbeitsgebiet ist und ich mich für für diese STelle
sehr geeignet halte.
Mir scheint, hier läut etwas „politisches“. Welche
Möglichkeiten habe ich und wie verhalte ich mich am
besten und können die mich mir nichts dir nichts
rausschmeißen, obwohl ich mir nichts zu Schulden habe
kommen lassen und immer beste Zeugnisse hatte?
Wie gehe ich am bestern vor?
Danke für jeden Tipp!
Sabine Graf
Hallo Frau Graf,
das klingt danach, als ob jemand mit dieser Stelle anderes vor hat.
Die Stelle muss auch als Teilzeit ausgeschrieben werden, weil sonst die Teilzeitkräfte eventuell benachteiligt werden. Und das ist verboten. Allerdings hat der Arbeitgeber einen Spielraum. Er kann also betriebliche Belange anführen, die es unmöglich machen, diese Stelle als Teilzeitstelle zu gestalten.
Vorschlag: Sie bleiben hartnäckig. Sie schalten den Betriebsrat ein. Notfalls bewerben Sie sich als Vollzeit und stellen nach Zuschlag einfach einen Teilzeitantrag. Dieser muss genehmigt werden, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe entgegen. Das steht in § 5 TzBfG.
Viel Erfolg!
vailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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