Arbeitsrecht Altersteilzeit

Hallo,
wie verhält es sich bei einer vorzeitigen Kündigung des Altersteilzeitvertrages mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Wenn z.B. beim Blockmodell nach der Hälfte der Arbeitsphase der Altersteilzeitvertrag gekündigt wird.

Kann ich leider nicht beantworten. Normalerweise ist ein Altersteilzeitvertrag ein befristeter Vertrag, der nur dann ordentlich gekündigt werden kann, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Dazu müssten aber dann auch im Vertrag alle anderen Fragen wie Sozialversicherung und Auszahlung der hinausgeschobenen Vergütung geklärt sein. Im Zweifel kann da nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht anhand des konkreten Altersteilzeitvertrages helfen.

Es handelt sich dann um einen Störfall und der Vertrag muß rückwirkend berichtigt werden, d. h. als hätte es nie eine Altersteilzeit gegeben.