Arbeitsrecht Altersteilzeit

Hallo,
wie verhält es sich bei einer vorzeitigen Kündigung des Altersteilzeitvertrages mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Wenn z.B. beim Blockmodell nach der Hälfte der Arbeitsphase der Altersteilzeitvertrag gekündigt wird. Welche Kosten entstehen fuer den Arbeitgeber bzw. fuer den Arbeitnehmer?

Hallo,
ein Altersteilzeitvertrag nach AltTZG kann nicht einfach „gekündigt“ werden.
Er kann nur angepasst werden, wenn sich wichtige Vorraussetzungen wie zB das Renteneintrittsalter (wenn der ATZler zB während der ATZ schwerbehindert wird) ändern.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
wird ein ATZ-Vertrag einvernehmlich aufgelöst ist dies für den Arbeitgeber (AG) ein erheblicher Rechenaufwand. Er muss dem Mitarbeiter dann den vollen Lohn für die verbrachte Zeit im ATZ-Vertrag nachzahlen. Ebenso muss er die Steuern und Sozialabgaben nachentrichten. Das gilt auch wenn man bereits einen Teil in der Freistellungsfase verbracht hat. Kosten für den Mitarbeiter entstehen so weit ich das sehe nicht.
Eine einseitige Kündigung ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Horst