Arbeitsrecht am Wochenende

In einem Arbeitsvertrag steht das die Arbeitszeiten " zu allen Tages- und Nachtzeiten, an Wochenenden und Feiertagen sowie an mehr als fünf Tagen in der Woche anfallen. Es sind stets Regelarbeitszeiten."

Der Chef verlangt nun vom Mitarbeiter das er JEDEN Samstag und Sonntag arbeitet. Ist das zulässig?

Wissbegierig68

In einem Arbeitsvertrag steht das die Arbeitszeiten " zu allen
Tages- und Nachtzeiten, an Wochenenden und Feiertagen sowie an
mehr als fünf Tagen in der Woche anfallen. Es sind stets
Regelarbeitszeiten."

Diese Klausel dürfte als zu wenig konkretisiert mE anfechtbar sein. Der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Überprüfung dürfte empfehlenswert sein.

Der Chef verlangt nun vom Mitarbeiter das er JEDEN Samstag und
Sonntag arbeitet. Ist das zulässig?

  1. Samstag ist ein normaler Werktag
  2. Für Sonntage gilt die Mindestregelung des § 11 Abs. 1 ArbZG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
    Diese Vorschrift ist nicht tarifdisponibel.

Sofern es im Betrieb einen BR gäbe, hätte dieser auch bei der Diensteinteilung volles Mitbestimmungsrecht.
Falls ein TV gilt, könnte auch dieser noch besondere Regelungen enthalten.

Wissbegierig68

ebenfalls grußlos