Arbeitsrecht - Arbeitsschutzgesetz

Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Ausbildung zur Altenpflegerin: 2mal wöchentlich ganztags Schule (8 Stunden), Arbeitszeiten im Altersheim je 6 Stunden. Im ganzen Monat nur 2 Wochenenden frei. D.h. durchgehende Arbeitszeit immer(!) 12 Arbeitstage. Kein Ausgleich für Sonn- und Feiertage. Letzteres darf nicht sein, dass weiß ich.
Aber ist es arbeitsrechtlich zulässig 12 Arbeitstage am Stück zu arbeiten (keine Ausnahme, sondern Regelfall)??? Paragraphen???

Danke!!!

Liebe Grüße

Stefan

Guckst Du hier
Hi!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/inhalt…

Da steht soweit eigentlich alles drin…

Liebe Grüße
Guido