angenommen in einem Arbeitsvertrag stünde folgende Formulierung: "In Abweichung von § 616 BGB wird nur tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat daher auch keinen Anspruch auf Vergütung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG sowie bei Pflege des erkrankten Kindes nach § 45 SGB V. "
Heisst dass, dass der Lohn dann um die Tage gekürzt wird, um die sich eine Mutter/ ein Vater um ihr krankes Kind kümmern müsste und wäre diese Regelung überhaupt rechtens? Würde es ggf. einen Unterschied machen, wenn der Vertrag bereits unterschrieben wäre oder nicht?
Vielen Dank schon einmal.