Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Klausel, Hausmeister

Ich bin Hausmeister und wurde unter der Bedingung eingestellt, dass ich nach Übernahme durch befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre), in das Gebiet ziehen muss, das ich betreue.
Das Gebiet ist für mich unbekannt gewesen und ich wußte auch nichts von verbalen Angriffen gegen einige Hausmeister und deren Familien.
Mir macht diese Arbeit riesigen Spaß, aber ich habe Angst mich und meine Familie unkalgulierbaren Gefahren auszusetzen.
Denn ich bin auch für Zwangsräumungen, Abmahnungen und ähnliches zuständig.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Klausel zu umgehen oder sie rechtlich in Frage zu stellen ?

Es kommt darauf an, wie weit der Anreiseweg ist. Sollte sich die Anfahrt zum Objekt im 15-Min. Bereich bewegen, wäre das gegen das Grundgesetz.
Sollte es von Nöten sein, dass im bestimmten Fall eine ganz kurzfristige Anwesenheit (Wasserrohrbruch o.ä.) notwendig sein, wird es eng.
Ich würde den Vertrag mal der Verdi zeigen, deiner zuständigen Gewerkschaft. Die können dir helfen und kennen sich gerade dort aus.

Viel Glück und frohe Weihnachten!

Hallo,

Nichtwissen macht Verträge nicht obsolet. Da hätten Sie sich früher erkundigen müssen. Sie wußten ja, daß Sie auch für „unangenehme“ Angelegenheiten zuständig sein werden.
Die Klausel ist in diesem sachlichen Zusammenhang grundsätzlich absolut zulässig und deren Nichteinhaltung ist ein Kündigungsgrund.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

grundsätzlich sind solche Vertragsregelungen zulässig. Wenn Sie ohne Umzug Ihre Tätigkeit ohne Nachteile für den Arbeitgeber erledigen können, sollten sie mit ihm verhandeln. Vielleicht ist er dazu bereit (zunächst) auf den Umzug zu verzichten.

Gruß
Martin

Sind die Abnahnungen und Zwangräumungen ausdrücklich im Arbeitsvertrag als Bestandteil der Arbeit vertraglich geregelt und vereinbart worden? Wenn ja, dann gibt es nur die Möglichkeit die Vereinbarungen durch eine Teilkündigung, aus dem Arbeitsvertrag zustreichen. Es stellt sich jetz noch die Frage sind sie schon übernommen worden,und steht ein unbefristet Übernahme noch bevor. Wenn sie noch Übernommen werden sollen, würde ich diese Klauseln des Arbeitsvertrages streichen.Mit der Begründung das Abmahnungen nur von Arbeitgeber ( Vermieter ausgesprochen und schriftlich mit geteilt werden können). Zwangsvollstreckungen können nur durch ein Gericht angeordnet und vollstreckt werden. Wenn das der Fall ist,ist nur ihre Anwesdenheit notwendig. Die Anwesenheit dürfte sich dann wohl nicht umgehen lassen. Wie sie ihre Familie schützen können, bleibt ihnen leider selbst überlassen. Das ist eine Frage die leider nichts mit dem Arbeiterecht zutun hat. Wenden sie sich vorsorglich an die Polizei.

Hallo!
Da ich rechtlich nicht so fundiert bin, kann ich Dir leider nicth helfen.
Susanne

Hallo,

die Klausel ist wohl dann wirksam, wenn Sie von Ihrem jetzigen Wohnort aus den Job nicht 100%ig erledigen können - sprich: der Anfahrtsweg im Fall von Notfällen sehr lang ist etc.

Wenn sich durch einen Umzug in Ihren Zuständigkeitsbereich keine signifikante Verbesserung Ihrer Verfügbarkeit ergeben würde, kann Ihr Arbeitgeber vermutlich auch nicht verlangen, dass Sie umziehen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Bedenken - vielleicht können Sie einen Kompromis finden. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Viele Grüße
tinastar

Ich, Hausmeister und wurde unter der Bedingung eingestellt,
dass ich nach Übernahme durch befristeten Arbeitsvertrag (2
Jahre), in das Gebiet ziehen muss, das ich betreue.
Das Gebiet ist für mich unbekannt gewesen und ich wußte auch
nichts von verbalen Angriffen gegen einige Hausmeister und
deren Familien.
Mir macht diese Arbeit riesigen Spaß, aber ich habe Angst mich
und meine Familie unkalkulierbaren Gefahren auszusetzen.
Denn ich bin auch für Zwangsräumungen, Abmahnungen und
ähnliches zuständig.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Klausel zu umgehen oder sie
rechtlich in Frage zu stellen ?

Hallo,

Da gibt es sehr viele Möglichkeiten darauf zu antworten. Grundsätzlich gilt, was man im Arbeitsvertrag individuell vereinbart und unterschreibt, dass hat man auch zu erfüllen. Es sei denn, es verstößt gegen das Gesetz. Nun muss man wissen, dass das Gesetz, immer nur die absolute Mindestnorm darstellt. Daraus folgt, dass wenn ein Wohnortwechsel mit Gefahr für Leib und Leben verbunden ist, so eine Vereinbarung und das Wort ist jetzt wichtig, sittenwidrig ist.

Also sollte man sich keinen Kopf machen und wohnen bleiben wo man wohnt. Wenn der andere Vertragspartner nun auf die Idee kommt den Arbeitsvertrag zu kündigen, so muss man innerhalb von 3 Wochen, wo man Kenntnis von der Kündigung bekommt, (auch mündlich!!!) eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall dann auf „Sittenwidrigkeit und Handeln im guten Treu und Glauben“.

Clevere Menschen lösen dieses Problem aber anders. Man tritt sehr schnell in irgendeine Gewerkschaft des DGB ein, zahlt 3 Monatsbeiträge (der angebrochene Monat zählt mit :smile: )und bekommt dann kostenlosen Rechtsschutz.

Was bedeutet dass?

Die Gewerkschaftsanwälte klagen das Ding durch, es entstehen keine Kosten für das Gewerkschaftsmitglied und man hat keinen Streß. Da es keine besseren Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes gibt, sagen dann die Anwälte auch im voraus schon welche Chancen der Prozeß hat.

Hallo,

erst mal denke ich ja, Vertrag ist Vertrag. Ich denke aber man kann u.U. ja damit argumentieren, die Situation wäre in den vergangenen zwei Jahren deutlich " gefährlicher " geworden. Gut wäre es, wenn Du Dich da rechtssicher beraten läßt, ich denke sollte es zu einem verfahren vor dem Arbeitsgericht kommen sollte die Formulierung schon astrein sein. Auch denke ich, wenn es ja zwei Jahre geklappt hat, warum soll es dann nicht weiterhin gehen.

Gruß

Klaus

hallo,
wenn diese bedingung des umzuges vertraglich vereinbart wurde (2 jahresbefristung mit übbergang zum unbefristeten arbeitsverhältnis) ist die wirksamkeit bindend.
für zwangsräumungen, welcche einen juristischen hintergrund haben, kann kein hausmeister zuständig sein und auf grund des üblichen tätigkeitsbildes eines hausmeisters ist eine solche „klausel“ nicht wirksam.
für die weitere dargestellte „gefahrensituation“ kann man den arbeitgeber nicht verantwortlich machen

Die Bedingung ist rechtlich zulässig. Wie groß ist denn das Gebiet? Da hilft nur eines: Mit dem AG verhandeln
Robby1

Hallo!

Ich glaube, das man heute als Hausmeister nicht nur gutes Handwerk machen muss sondern eben auch die unangenehmen Dinge -Zwangsräumungen- erledigen muss. Das führt dann auch zu weiteren unangenehmen Dingen und man begibt sich schon in das Umfeld von Hass und Rache. Kann man mit diesem Risiko leben - dann braucht man Kraft und gute Freunde und es kann gut gehen - doch ohne Kraft und gute Freunde sieht es schlecht aus und man kann leicht den Kürzeren ziehen - dann also die Finger von dem Job lassen. Frohes Fest!?!

Die Frage kann leider so nicht sicher beantwortet werden. Es kommt auf die Details an.
Der Arbeitgeber muss ein im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehendes berechtigtes Interesse an einem Umzug haben. Bei einem Hausmeister ist dies z.B. die kurzfristfristge Verfügbarkeit bei technischen Notfällen oder ähnliches.
So gesehen halte ich die Klausel für grundsätzlich wirksam. Eine Unwirksamkeit kann sich m.E. nur aus formalen Details ergeben.
Häufigstes Argument ist, dass Klauseln eine „überraschende“ Auswirkumg haben und daher unwirksam werden. Danach sieht es hier nicht aus. Im Gegenteil: Durch die 2 jährige Befristung wurde Ihnen ausreichend Gelegenehit gegeben sich einen Eindruck zu verschaffen. Ansatzpunkte sehe ich nur in Bezug auf die Formulierung insbesondere vor der Frage wohin sie umziehen muessen und wann Ihnen das klar wurde.
Alles in allem halte ich das aber nur für bedingt aussichtsreich.

Hallo,
solche Klauseln sind grundsätzlich bindend. Aber, wenn tatsächlich Gefahr für Dich und Deine Familie besteht, würde ich zum einen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Er will das ja in der Regel, damit Du schnell vor Ort bist. Vielleicht lässt sich das anders regeln.
Ansonsten empfehle ich einen Rechtsanwalt, der den Vertrag auf Herz und Nieren prüft, nur gibt es sogenannte Niederlassungspflichten, z.B. auch bei Pfarrern.
Viel Glück

Hallo Kollege, leider Nein, falls ein Betriebsrat vorhanden ist , mit diesen Sprechen!! Viele Grüsse Betriebsrat