Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,
ich bin bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt.
Laut Arbeitsvertrag beträgt die monatliche Arbeitszeit 150 Stunden. Tatsächlich leiste ich zwischen 170- und 180 Stunden.
Gemäß AV werden die Überzähligen Stunden auf das Zeitkonto gebucht und erstmal nicht ausgezahlt.
Mein Frage zielt darauf, ob diese Regelung überhaupt statthaft ist.
denn:

  1. Werden die angesammelten Stunden vom Arbeitgeber genutzt um „Zeiten ohne Einsatz“ zu überbrücken, stellt das meines Erachtens eine Verlagerung des unternehmerischen Risikos dar.Unternehmerisches Ziel des AG muss es doch sein für eine durchgängige Beschäftigung zu sorgen.
  2. Kann ich als „verliehener Arbeitnehmer“ nicht frei über die Stunden auf dem Zeitkonto verfügen. Dagegen gelten die „Mehr“ geleisteten Stunden nicht als Überstunden, wo durch kein Überstundenzuschlag fällig wird.
    Ich möchte prinzipiell gegen diese Praxis vorgehen denn ich erachte die Vorgehensweise als unzulässig.
    Kann das jemand bestätigen oder liege ich falsch?
    Vorab Danke

Lieber Theo 125,

da ist ja schon ein Profi am WErk. Ich kann da lediglich ergänzen.

VErmutlich sind 151 Stunden (35-STundenwoche)vereinbart.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, welchem Tarifvertrag Ihr Arbeitsvertrag (voll oder teileweise) unterworfen ist.

Je nach Tarifvertrag (ich kenne den iGZ-Tarif sehr gut) können bis zu weitere 150 Stunden auf ein Gleitzeitkonto gebucht werden. Dies ist mit den Sozialpartnern (Gewerkschaften und ARbeitgeberverband) so verhandelt, und stellt (damit) kein Verlagern des unternehmerischen Rsikos auf den Arbeitnehmer dar.

Es sind Ihre Stunden, bei etwas knackigem Verhandeln, kann Ihr Arbeitgeber ja mit Ihnen etwas anderes vereinbaren. Wir zahlen vielen Arbeitnehmern in usnerem Unternehmen mehr aus, als nach dem Tarifvertrag „möglich“ ist.

Überstundenzuschalg ist ebenfalls tarfilich geregelt, bitte den Tarifvertrag, der Ihnen im optimalen Fall ausgehändig wurde, lesen.

So ohne Bezug auf einen Tarifvertrag kann ich nicht eindeutig sagen, ob Ihr Arbeitgeber „falsch“ liegt.

Es gibt eine SCiedsstelle beim iGZ, dem größten Arbeitgeberverband in der Zeitarbeit, bei dem können Sie für die gesamte Branche Ihre Reklamationen vorbringen.

Also bitte genau Ihren in Frage kommenden Tarifvertrag studieren. Der muss bei Ihrem Arbeitgebe ausliegen. Dann ggf. weiter vorgehen. Oder härter verhandeln. Abweichungen zu Ihren Gunsten sind von einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nämlich immer möglich.

Viel Erfolg und beste Grüße

Hallo Theo , endschuldige bitte mein spätes melden.
Nach BZA-Tarifvertrag werden grundsätzlich 151,67 STD. ausgezahlt und die restlichen STD gehen aufs Zeitkonto.
Nun sagt der Tarifvertrag das du erst eine gewisse anzahl von STD (ich meine 150 STD )sind es bei BZA ,und was darüber hinaus werden ausgezahlt
Zu 1. es wird immer wieder versucht es so hinzudrehen ist aber meines erachtens rechlich nicht haltbar , unternehmerisches Resiko.
Zu 2. es ist alles eine sache der vereeinbarkeit und des willens der Verleihfirma.
Ich kann mir nun vorstellen das diese aussage dir nicht reicht um rechtlich dagegeen anzugehen ,ich gib dir mal eine Homepage www.igmetall-zoom.de

HOTTEL