Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an 6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag arbeiten.
Hallo Monika,
wenn du das in deinem Arbeitsvertrag so geregelt hast, oder gar nicht geregelt hast, dann schon. Der Gesetzgeber sieht lediglich eine Beschränkung zur Anzahl der Arbeitstage an Sonntagen vor.
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber sogar standardmäßig von 6 Arbeitstagen in der Woche aus. Sieh dir dazu mal das Urlaubsgesetz an und die darin enthaltene Anzahl an Mindesturlaubstagen pro Jahr.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
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Nein, Öffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Es gilt, was arbeitsvertraglich vereinbart ist, also nicht nur „120 Stunden im Monat“, sondern auch die Verteilung auf die einzelnen Tage und hier von wann bis wann.
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
arbeiten.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Normalerweise ist dort die Verteilung der Arbeitszeit geregelt, wenn dort dazu nix steht wird es schwierig - ein Tarifvertrag gilt ja sicher nicht und einen Betriebsrat wird s wohl auch nicht geben - dann unterliegt die Verteilung dem Arbeitgeber und Du kannst nur gesprächsweise versuchen eine andere Verteilung zu erreichen, nach dem Gesetz besteht die Woche aus 6 Arbeitstagen und nur auf den Sonntag besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Alles Gute
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
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Hallo Monika,
Du musst die Arbeitszeit mit Deinem Arbeitgeber festlegen. Du musst nicht jeden Tag arbeiten. 120 Std. mtl. ist etwa eine 3/4 Stelle, das ließe sich gut auf 4 Tage verteilen. Aber Du musst es mit dem AG klären.
Viel Erfolg!
LG phnatomin
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
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Die Antwort ist relativ einfach.
Sie haben sicher einen Arbeitsvertrag. In dem muss stehen, wieviel Tage/Stunden und wie verteilt Sie arbeiten müssen.
Auch mündliche Vereinbarungen zwischen AG und AN sind möglich. Allerdings kann ich das nicht empfehlen.
Versuchen Sie auf alle Fälle eine schriftliche Vereinbarung, die Ihnen zusagt. Nur so können Sie sich schützen.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
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Hallo Monika,
das kann man so pauschal nicht sagen.
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Grundsätzlich gehört die Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage zum Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Wenn man allerdings mal von durchschnittlich 4 Wochen im Monat mit je 6 Tagen ausgeht, dann würde das ja bedeuten, dass Sie täglich ca. 5 Stunden arbeiten müssten. Wenn aber im Arbeitsvertrag geregelt ist, wie die Arbeitszeit verteilt ist, dann muss sich der Arbeitgeber auch daran halten.
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
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Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
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Ja. MfG Peter A. Hoppe
Hallo, das kommt auf den Arbeitsvertrag an.
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
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Hallo, ich denke, das muss der Vertrag hergeben. Es kann sein, dass du an jedem Öffnungstag arbeiten sollst, dann aber entsprechend wenig Stunden. Wenn du das nicht so willst musst du mit deinem AG reden und absprechen, wie du am besten kannst. Als Teilzeitkraft hast du da besondere Rechte, denn du arbeitest ja aus bestimmten Gründen Teilzeit - dann hast du Mitspracherecht an wievielen Tagen dur arbeitest. Massgeblich ist der Vertrag - wenn da schon 6-Tage-Woche drin steht hast du schlechte Karten.Viel Glück!
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
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Hallo,
das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Üblich ist sowas wie „arbeitet von Montag bis Freitag je 5 Stunden am Tag“ … oder „arbeitet von Montag bis Mittwoch je soundsoviel“ …
Alles was davon abweicht ist eine Arbeitszeitverlagerung, die vom Betriebs- oder Personalrat genehmigt werden muss. Wie es ohne Personalvertretung aussieht, weiss ich nicht genau, aber ich vermute stark, dass der Arbeitgeber Sie nicht zwingen darf, davon abzuweichen.
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
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Hallo,
es kommt ganz auf Deinen Arbeitsvertrag an.
Was da drin steht ist bindend.
MfG
Harley
Hallo,
Das ist von 2 Punkten abhängig - ist das in Ihrem Arbeistvertrag so geregelt oder ist das „betriebliche Übung“? Wenn dem so ist, Ist der AG im Recht. Im Rahmen der AZO ist das durchaus zulässig.
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
arbeiten.
Hallo,
dies hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn Sie keine Beschränkung auf bestimmte Wochentage habe und der Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarungen eine 6-Tage-Woche vorsehen, dann müssen Sie an jedem Werktag (Mon-Sam) arbeiten.
MfG
zeichevadda
Nein, Sie können mit Ihrem Arbeitgeber individuelle und flexible Arbeiszeiten vereinbaren, sodass Sie in der Summe 120 Stunden/Monat arbeiten.
Viele Grüsse
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
arbeiten.
Hallo
sorry, aber das ist mir zu allgemein formuliert. Dehalb kann ich dazu leider nichts sagen.
MFG
Marcjue
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
6 Wochentagen geöffnet.Muss ich als Teilzeitkraft jeden Tag
arbeiten.
Hallo Monika1966,
was erwartest du von uns? Keine Angaben zum Arbeitsvertrag, Branche, Tätigkeit, evtl. Tarifvertrag oder sonst etwas.
Für so etwas habe ich keine Zeit.
Frado
Hallo,ich arbeite 120 stunden im Monat.Mein Arbeitgeber hat an
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