Arbeitsrecht Arbeitszeit LKW Fahrer

Hallo,
mein Lebensgefährte fährt momentan über eine Zeitarbeitsfirma für eine Spedition Stückgut.
Bei Vertragsunterzeichnung wurde ihm vorgerechnet wieviel er Brutto ungefähr hätte (1700 Euro). Gestern kam die Abrechnung mit 1220 Euro brutto… Bei Nachfrage der Zeitarbeitsfirma bekam er die Auskunft er bekommt nur rein die Zeit bezahlt in der der LKW gerollt ist, muss aber den LKW selbst laden, entladen, umsatteln… was ja auch zu seiner Arbeitszeit gehört. Quasi morgens Karte stecken bis abends Karte ziehen…
Im Vertrag wurde nicht erwähnt das seine Arbeitszeit rein die Fahrtzeit bedeutet.

Was kann man da machen?
… mehr auf http://w-w-w.ms/a49s5g

Hallo,

das muss im Vertrag stehen, wenn nur die reine Fahrtzeit gemeint sein sollte, aber selbst wenn es drin stünde, würde ich das für sehr fragwürdig halten. Gibt es einen Betriebsrat? Sofort bei ihm melden. Ist Dein Lebensgefährte in der Gewerkschaft? Sofort dort melden. Ich denke, wenn der AG nicht nachgibt, muss man klagen.
Viel Erfolg!

Schöne Grüße
phantomin

Hallo,
ja, so ist das mit den Zeitarbeitsfirmen.
Ausbeutung, Wertschätzung des Menschen gleich null. Benehmen wie im Mittelalter.
Was kann ihr Lebensgefährte machen? Ehrlich gesagt nicht viel. Mit einem Rechtsanwalt drohen nützt nichts. Ihr Lebensgefährte verliert seinen Arbeitsplatz. Er muss leider wohl in den sauren Apfel beißen und sich mit dieser Sauerei abfinden. Andere Möglichkeit so schnell wie möglich einen anderen Arbeitsplatz suchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Hallo,
tut mir leid, ich kann dir keine kompetente auskunft geben! LG Oliver

Hallo,
ja aus meiner Sicht gehört das zur Arbeitszeit und zwar zur bezahlten Arbeitszeit, wenn er lädt, tankt, wäscht und umsattelt usw. Das gehört zu seinem Aufgabengebiet dazu und er ist in dieser Zeit Weisungs- und ortsgebunden.

Es würde sich lohnen, wenn es hart auf hart kommt, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Ich sehe da gute Chancen, auch, wenn es erstmal Geld kostet. Auf keinen Fall würde ich das ohne Widerspruch hinnehmen? Zur Not erst einmal schriftlich monieren, dann muß auch schriftlich dazu Stellung genommen werden. Und damit könnten Sie zum Anwalt gehen.
Viel Glück!
MFG
iris

Ich gehe davon aus, dass die Firma Ihres Partners keinen Tarifvertrag hat. Ansonsten würde der gelten.

Die von Ihnen beschriebene Abrechnung halte ich in jedem Fall für sittenwidrig. Bezahlt werden muss, auch bei einer Leihfirma, die tatsächliche Arbeit. Dazu gehören in diesem Fall selbstverständlich auch die Arbeiten, die nichts mit rollendem LKW alleine zu tun hat.

Ich empfehle Ihnen, sich den Arbeitsvertrag mal genauer anzuschauen. Wenn dort nichts steht über die zusätzlichen Arbeiten, dann sollte Ihr Partner auf Nachbesserung bestehen. Vielleicht hilft erst mal eine Drohung.
Wenn die Leiharbeitsfirma nicht will, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt und Kündigung dort.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

bedaure, ich kann die Frage nicht korrekt beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Steht dazu nichts genaueres im Arbeitsvertrag? Solche Sachen wie Lohn und Arbeitszeit sollten dort geregelt sein. Im Notfall sollte man sich auch mal direkt an die Spedition wenden,den Sachverhalt schildern und nachfragen, was sie von der Zeitarbeitsfirma berechnet bekommen. Es kann ja nicht sein, dass man hier nur die Lenkzeit bezahlt bekommt und den Rest der Arbeitszeit (laden u.a.) unter den Tisch fällt. Zudem würde ich auch bei der Zeitarbeitsfirma nachfragen, wo das geschrieben steht, dass nur Lenkzeiten und nicht Arbeitszeiten bezahlt weren.

Hallo,

also das hört sich nicht unbedingt vertrauenswürdig an, bei LKW-Fahrern gibt es ja auch vorgeschrieben Lenkzeiten. Vielleicht macht es Sinn mal hochzurechnen Zeitbedarf und die 1700 Euro ob das mit den gesetztlichen Lenkzeiten überhaupt hin kommen würde.

Ich kann Ihnen leider nur den Rat geben sich an eine Gewerkschaft zu wenden, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder. Das lohnt sich immer.

Ich wünsch Ihnen viel Glück und führ Ihren Partner eine Arbeitsplatz der für Ihn passt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Hallo,
was sich z.Zt. auf dem Arbeitsmarkt abspielt geht schon nicht mehr auf die vielzitierte Kuhhaut.
Nach Ihrer Schilderung bekommt Ihr Bekannter das Be .- und Entladen des LKW nicht bezahlt. Ein Unding, Ihr Lebensgefährte soll zum Arbeitsgericht gehen, zur Rechtsantragstelle, da bekommt er kostenlos rechtsverbindliche Auskunft was zu tun wäre. Allerdings könnte sein jetziger Arbeitsplatz gefährdet sein. Unseren Politikern scheinen die kriminellen Machenschaften dieser sogenannten " Arbeitgebern " nicht zu stören.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
Gruß
D. Kühn

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Gruß

Hi,
auch Speditionen machen sowas oft. Frag am besten bei der Gewerkschaft nach…ist glaub SO nicht rechtens…den bei Kraftfahrern ist auch warte Zeit bei einer Firma Arbeitszeit.

Greetz
Nordi

Hallo,
unter den Zeitarbeitsfirmen gibt es viel schwarze Schafe. Im Prinzip kann man nur klagen.

Hallo,

Be- und Entladezeit ist natürlich Arbeitszeit. Was anderes sind Ruhezeiten und Bereitschaftszeiten. In einem solchen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Die Zeitarbeitsfirma auf die Ungültigkeit der Vereinbarung hinweisen. Mit einem Kollegen von Verdi sprechen und als letztes unter Umständen die Gewerbeaufsicht oder das Bundesamt für den Güterkraftverkehr auf die Unsitte hinweisen.

Wahrscheinlich muss man alle Möglichkeiten ausschöpfen und unter Umständen klagen.

Mit freundlichen Grüßen aus Illertissen
efuessl

Hallo,
auch das Laden, Umsatteln usw. ist Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat die Arbeit so zur Verfügung zu stellen das diese zu bewältigen ist. Ich würde mich bei der Spedition erkundigen, denn die zahlen sicherlich die volle Zeit und nicht nur einen Teil. Die zeitarbeitsfirma direkt ansprechen wird wenig nutzen.

Hallo rüya83,

zuerst sorry, war einige Tage außer Haus, nun was kann mann da machen, direkt wahrscheinlich wenig,aber es muß den amtlichen Stellen gemeldet werden. Zuerst der Arbeitsagentur die ja für die Erlaubnis der Verleiherei zuständig sein dürfte. Dann würde ich mich beim Arbeitsgericht nach den Klagemöglichkeiten erkundigen. Dort wird man auch beraten, es muß nicht gleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Es wäre auch nicht schlecht wenn man das öffentlich machen könnte, über soziale Verbände, eventuell auch kirchliche Kreise. Solche Schweinereien müssen in der Öffentlichkeit diskutiert werden, auch um die zuständigen Ämter zu aktivieren.

Traurig ist halt, wenn man direkt beider Firma aktiv wird, hat man am nächsten Tag keinen Job mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt