Hallo, wer weiß es?
Im Aufhebungsvertrag steht, dass ich auf auf das Recht verzichte, die Beendigung des Anstellungsverhältnisses gerichtlich prüfen zu lassen.
Ist das legitim?
Danke im Voraus
Hallo, wer weiß es?
Im Aufhebungsvertrag steht, dass ich auf auf das Recht verzichte, die Beendigung des Anstellungsverhältnisses gerichtlich prüfen zu lassen.
Ist das legitim?
Danke im Voraus
Hallo, wer weiß es?
Im Aufhebungsvertrag steht, dass ich auf auf das Recht
verzichte, die Beendigung des Anstellungsverhältnisses
gerichtlich prüfen zu lassen.Ist das legitim?
Ob das „legitim“ ist, mag eine subjektive Meinung sein.
In einem Auflösungsvertrag ist ein derartiger Rechtsmittelverzicht jedoch grundsätzlich rechtswirksam,, wenn er für beide Seiten gilt. Deswegen sollte man einen derartigen Vertrag immer vor Unterschrift rechtlich prüfen lassen.
Danke im Voraus
Bitte sehr
Danke, habe einfach angefochten