Arbeitsrecht befr. AV+Änderungsvertrag

Herr A ist beschäftigt seit August 2008 als Elternzeit Vertretung.Bis Frau B wieder ihren Dienst antritt. Frau B hat wieder im Anschluß ein Kind bekommen. Entbindung war 18.11 2009. Herr A bekam ein Änderungsvertrag. Herr A ist für die 2 Elternzeit befristet bis 28.02.2010 weiterbeschäftigt. AV endet vor Fristablauf, wenn Frau B wiederkommt bzw wen Frau B kündigt. Handelt es sich schon um einen unbefristeten AV weil Herr A ja schon über 2 jahre beschäftigt ist? Muß Herr A diesen Änderungsvertrag unterschreiben?
Danke für Tipps.
MFG

Hallo,

Herr A ist beschäftigt seit August 2008 als Elternzeit
Vertretung. Bis Frau B wieder ihren Dienst antritt. Frau B hat
wieder im Anschluß ein Kind bekommen.

Was heißt ‚‚im Anschluss‘‘? War die 1. Elternzeit schon beendet?

Handelt es sich schon um einen unbefristeten AV weil
Herr A ja schon über 2 jahre beschäftigt ist?

Nö, bei Befristungen mit Sachgrund gibts die 2-Jahres-Grenze nicht.

Muß Herr A
diesen Änderungsvertrag unterschreiben?

Nö, muss er nicht.

MfG

Soory Herr A ist seit August 2006 als Elternzeit Vertretung. beschäftigt nicht erst ab August 2008. Es ist immer noch ein befr. AV. Kann es nicht sein das ein unbefr. es schon längst ist?? Da er schon über 2 jahre beschäftigt ist, und Frau B ein 2 Kind bekommen hat und noch nicht wieder auf arbeit war. Im Änderungsvertrag ist ein Datum genannt wan Sie wieder kommen will 28.02.2010. Kind wurde am 18.11 08 geboren. Änderungsvertrag soll bis 21. 12 unterschrieben werden. Mit der Klausel auch wen Frau B kündigt endet auch das AV.
Wie ist die Sachlage grübel??
Danke
MFG

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Was heißt ‚‚im Anschluss‘‘? War die 1. Elternzeit schon
beendet?

Soory Herr A ist seit August 2006 als Elternzeit Vertretung.
beschäftigt nicht erst ab August 2008. Es ist immer noch ein
befr. AV.

Das beantwortet aber nicht meine obigen Fragen.

Kann es nicht sein das ein unbefr. es schon längst
ist?

Bitte eins nach dem anderen.

Wie ich schon schrieb, gilt bei einer Befristung mit Sachgrund (und Elternzeit-Vertretung ist eine solche) die 2-Jahres-Grenze nicht. Jetzt wäre also erst mal zu klären für wie lange die Frau für das 1. Kind Elternzeit genommen hatte.

Hallo,

nochmal ganz deutlich:

Es gibt bei Befristungen zur Elternzeitvertretung keine 2-Jahres-Grenze. Diese gibt es nur bei Befristungen, die einfach so = ohne Grund vereinbart werden .

Wenn man für eine Mutter die Vertretung darstellt und die bekommt nacheinander 2 Kinder und nimmt je 3 Jahre Elternzeit, dann kann das Arbeitsverhältnis auch 6 Jahre befristet sein.

Das einzige, was ich nicht verstehe: Wieso soll das Arbeitsverhältnis mit der Vertretung enden, wenn der Vertretene ausscheidet.

VG
EK

Also die 1.Schwangerschaft wurde im Juli 2006 festgestellt. Der Herr A wurde zum 1.8.2006 eingestellt.Bei der Firma ist es so, das bei feststellung der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ist. Ich gehe davon aus das sie im März 2007 ihr 1 Kind bekommen hat. Ihr 2 Kind kam im November 2008. Sie war nich auf arbeit während dieser Zeit.

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Also die 1.Schwangerschaft wurde im Juli 2006 festgestellt.
Der Herr A wurde zum 1.8.2006 eingestellt.Bei der Firma ist es
so, das bei feststellung der Schwangerschaft ein
Beschäftigungsverbot ist. Ich gehe davon aus das sie im März
2007 ihr 1 Kind bekommen hat.

Also ich will nicht unhöflich sein, aber nach all dem hatte ich nicht gefragt.

Ich versuchs jetzt noch ein allerletztes mal: Wie lange ging die Elternzeit für das 1. Kind?

Alternativ: Gab es eine Datums-Angabe im Vertrag, bis wann der 1. befristete Vertrag gegangen wäre (oder stand da nur der Vertretungsgrund o.ä.)?

Also es steht so: als Vertretung während der Zeit des Beschäftigungsverbotes und der Elternzeit von Frau… Eine Datumsangabe gab es nicht wie lange die Elternzeit geht.
MFG

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Also es steht so: als Vertretung während der Zeit des
Beschäftigungsverbotes und der Elternzeit von Frau… Eine
Datumsangabe gab es nicht wie lange die Elternzeit geht.

Na in Elternzeit ist die Frau ja nun noch (oder wieder?). Ob ein Arbeitsgericht nun so spitzfindig sein wird und meint, dass es ja alles Elternzeit ist oder das (warum auch immer) auf nur eine Elternzeit beschränken würde, kann ich auch nicht sagen. Manchmal steht ja in solchen Verträgen noch zusätzlich sowas wie ‚‘… spätestens aber bis zum tt.mm.jj. …’’ o.ä. - deshalb hatte ich danach gefragt.

Abwarten.

Kleiner Tipp: Der Leserlichkeit ist es zuträglicher, wenn man von Zitaten des Vorschreibers nur das stehen lässt, was man wirklich zur Beantwortung benötigt. Es ist nämlich nervig, sich durch lange Texte zu scrollen und dazwischen oder ganz unten am Ende die Antwort[en] zu suchen.

Nein im 1. Vertrag stand keine Datumsangabe. Nur im 2 wurde jetzt ein Datum festgellegt, ich sage mal den 28.02.2010. Der Vertrag sollte ja unterschrieben werden, was der Herr A aber ablehnte.

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