Arbeitsrecht - Befristeter Vertrag

Hallo!

Gibt es eine Regelung, wann mir mitgeteilt werden muss, ob ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird oder nicht.

Mein Arbeitsvertrag läuft in einer Woche aus. Ich habe mich pflichtbewusst 3 Monate vorher Arbeitssuchend gemeldet, ahbe aber angegeben, dass mein Vertrag verlängert wird, weil das die Information meines Arbeitgebers war. (Heute weiß ich das ich eiskalt belogen wurde und schon vorher klar war, dass mein Vertrag nicht verlängert wird). Daher habe hat das Arbeitsamt erst gar nicht nach einer neuen Stelle gesucht. Statt mir das rechtzeigt mitzuteilen habe ich es erst bei meiner letzten Schicht erfahren. Eine Wocher vorher, womit mir jede realistische Möglichkeit genommen wurde mir eine neue Stelle zu suchen.

Weiß jemand ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist?

Danke

Hallo Andrea,

nein, der AG kann Dir frühzeitig sagen das die Befristung aufgehoben wird, er ist aber nicht verpflichtet Dir zu sagen das dies nicht der Fall ist. Worst case wird er nicht verlängert und er redet mit Dir bis zum letzten Arbeitstag nicht darüber. Hier handelt es sich sicherlich um einen schlechten Führungsstil, aber keine Verstoß gegen ein Gesetz.

Hallo Andrea`,
da hast Du schlechte Karten. Es gibt vom Gesetzgeber keine Frist, in der Dir Dein Arbeitgeber sagen muß, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Durch die Befristung wird davon ausgegangen, dass Du über das Ende des Arbeitsvertrages informiert bist.
Nun hast Du Dich richtigerweise zeitgerecht beim Arbeitsamt gemeldet.
Teile dem Arbeitsamt mit, dass entgegen Deinen vorherigem Wissen der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird… und alles ist gut. Eine Sperre kann vom AA nicht erfolgen.
Ich wünsche Dir alles Gute,
Gruß aus Bremen,
Volker (Kaktus)

Hallo,
meines Wissen nach ist es schon rechtens, da es befristet war. Es gab ja auch keinen schriftlichen Verlängerungsvertrag,oder? Oder einen Zeugen der das mitgehört hat?
LG Oliver

Hallo,

Ein befristeret Arbeitsvertrag endet automatisch mit Fristablauf.Eine Entfristung oder einen neuer Vertrag kann jederzeit vereinbart werden. I.d.R. ist dazu auch eien Klausel im Vertrag.
Mündliche Zusagen sind schwierig zu werten / zu beweisen…
Gruß

Hallo Andrea,

die mündliche Auskunft deines Arbeitgebers ist leider nicht verbindlich…

Deshalb hast du alles richtig gemacht, als du dich arbeitssuchend gemeldet hast - so sicherst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem hast du beim Arbeitsamt die Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erteilt - insofern kann dir daraus wohl niemand einen Strick drehen.

Rechtlich kannst du deinen Arbeitgeber für sein (absolut unmögliches) Verhalten leider nicht belangen :frowning:

Viel Erfolg bei der Jobsuche
tinastar

Menschlich ist das nicht schön, aber rechtlich war Dein Vertrag befristet und dieser endet ohne Angabe von Gründen zum vereinbarten Zeitpunkt.

Mündliche Zusagen ohne Zeugen zählen nicht.

Einige Arbeitgeber schreiben ihre Mitarbeiter an, mit der Aufforderung sich beim Arbeitsamt zu melden.

Mfg