Sehr geehrte® Expertin/Experte,
Ich habe einen noch bis Ende Juli 2010 gültigen Arbeitsvertrag (Berufsschule- Lehrkraft, Vollzeit, Privatunternehmen ohne Betriebsrat), der innerhalb von zwei Jahren zum zweiten Mal verlängert wurde. Es hätte sich ein unbefristeter Vertrag anschließen müssen.
Ich bin allerdings im September 2009 schwer erkrankt (Brustkrebs) und habe nun einen Behindertenstatus (GdB 50%). Man teilte mir schriftlich (per email) mit, dass eine Weiterbeschäftigung „unter diesen Umständen“ nicht möglich sei.
Ist das als Diskriminierung zu werten? Gibt es bei befristeten Verträgen irgendeinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung (in welcher Form auch immer), wenn es sich um einen behinderten AN handelt, der nun mit gewissen Härten zu kämpfen hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort und frdl. Grüße
Anne
Sehr verehrte Frau Missbach,
meine Fachgebiete sind „Kanzleisoftware“, „Leistungserfassung“ und „Zeiterfassung“.
Ich kann Ihnen deshalb leider nicht weiterhelfen.
MfG
Rö
Sehr geehrte Frau Missbach,
sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der durch das Behindertenrecht nicht berührt wird. Eine kündigung, die die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erfordern würde ist somit nicht gegeben.
Kettenverträge sind (auch nach EU - Recht) verboten. Das ist mitunter für Schwerbehinderte ungünstig aber leider nicht zu ändern.
Sollte Ihr Arbeitgeber Gründe in der Behinderung sehen, Sie nicht weiter zu beschäftigen, so sollten Sie versuchen mit der Hauptfürsorgestelle und dem Arbeitsamt ggf. auch eine geförderte Beschäftigung zu erreichen. Der Betrieb könnte auch Hilfsmittel und / oder bauliche Hilfen bekommen wenn er Sie beschäftigt.
Suchen Sie das Gespräch mit dem Versorgungsamt und dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr wer weiss was team
Hallo Anne,
ich weiß nicht, durch welchen Fehler bei Wer-Weiss-Was ich als Experte in Sachen Arbeitsrecht eingetragen wurde. Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Das tut mir sehr leid.
Viele Grüße
Thomas Kaiser
Sehr geehrte® Expertin/Experte,
Ich habe einen noch bis Ende Juli 2010 gültigen Arbeitsvertrag
(Berufsschule- Lehrkraft, Vollzeit, Privatunternehmen ohne
Betriebsrat), der innerhalb von zwei Jahren zum zweiten Mal
verlängert wurde. Es hätte sich ein unbefristeter Vertrag
anschließen müssen.
- stimmt, sie hätten Dir jetzt einen befristeten Vertrag geben müssen - aber - der jetzige wurde nicht
verlängert.
Ich bin allerdings im September 2009 schwer erkrankt
(Brustkrebs) und habe nun einen Behindertenstatus (GdB 50%).
Man teilte mir schriftlich (per email) mit, dass eine
Weiterbeschäftigung „unter diesen Umständen“ nicht möglich
sei.
- wenn sie den Vertrag auslaufen lassen, ist das völlig ok.
die 50% schützen Dich lediglich vor einer Kündigung, Dein Arbeitsvertrag ist aber ausgelaufen - somit hast Du keinerlei Ansprüche.
Wäre Dein Vertrag verlängert worden - sähe die Sache wieder anders aus.
Ist das als Diskriminierung zu werten? NEIN
Gibt es bei befristeten Verträgen irgendeinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung (in
welcher Form auch immer), wenn es sich um einen behinderten AN handelt, der nun mit gewissen Härten zu kämpfen hat?
- Nein, Du hast keinen Anspruch - Dein Vertrag ist ja
ausgelaufen
Vielen Dank für Ihre Antwort und frdl. Grüße
Anne
Für Ihre weitere Zukunft wünsche ich alles Gute - ich hoffe ich konnte etwas helfen.
MfG
Brigitte
Hallo Brigitte,
ja, rein formal betrachtet ist das procedere nicht zu beanstanden. Menschlich allerdings schon…
Danke, viele Grüße
Ich kann keine rechtlichen Aussagen treffen. Hierzu am Besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
…ja das stimmt - so sind die Arbeitgeber aber. Auch ich habe schon negative Erfahrungen gemacht.
Trotzdem alles Gute…
L.G. Brigitte