Arbeitsrecht bei Arbeitsunfall

ich habe folgendes Problem.
Habe am 06.06.2013 ein Arbeitsunfall gehabt und seit dem krankgeschrieben.
Die Firma hat bis zum 17.07.2013 Lohn bezahlt und dann sollte die BG einspringen.
Nun wie man weißt bezahlt die BG 80% vom Lohn.
Leider habe ich bei der Firma so wenig verdient, dass ich auf Wohngeld angewiesen wurde.
Das Gute ist halt wenn man 15% weniger Einnahmen in Haushalt bekommt, steigert sich die Wohngeld dem entsprechend.
Natürlich braucht die Wohngeldstelle Bescheide von der Krankenkasse um Wohngeld anzupassen.
Die Krankenkassen brauchen jedoch Arbeitsbescheid vom Arbeitgeber damit die Verletzungsgeld auszahlen könnten.
Die Krankenkasse hat diesen Bescheid auch rechtzeitig zum 17.07,2013 von dem Arbeitgeber verlangt.
Und dann fing alles an.
Die Firma hat mehrmals versprochen den Bescheid einzureichen doch tatsächlich kam der Arbeitsbescheid erst Anfang September.
Schlimm dass ich und meine Familie über sechs Wochen ohne Geld saßen und uns reisen Minus aufs Konto machten, ich konnte auch noch keinen Wohngeldausgleich machen weil die Krankenkasse den erforderlichen Bescheid für die Wohngeldstelle ausstellen könnte. Und so habe ich durch das Versagen der Firma über 400 Euro Loch in meinem Budget.
Ich bin stinkt sauer und möchte fragen ob man da irgend wie gegen die Firma vorgehen kann, ohne dass man eine Arbeitsrecht -versicherung hat?!

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Frage nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.

Gruß
Ingrid Kühn

Hallo,

du hast einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf eine Lohnabrechnung (aus der auch hervor gehen kann, dass du für den bescheinigten Monatszeitraum kein Entgelt bezogen hast). Es handelt sich um einen Anspruch gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis. Nachdem er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und du einen materiellen Schaden erlitten hast (Wohngeld und Verzugszinsen), ist der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Du musst den Arbeitgeber schriftlich(!) in Verzug setzen, d.h. unverzüglich in einem Brief den genauen Verlust (entgangenes Wohngeld + Überziehungszins) beziffern und zur Auszahlung/Überweisung bis zu einem bestimmten Termin auffordern, zB. zum 30.09.2013. Folgt der Arbeitgeber der Aufforderung nicht, musst du zum Arbeitsgericht. Gut dran bist du, wenn du in der Gewerkschaft bist. Die macht das für dich. Andernfalls musst du zum Arbeitsgericht und deine Forderung beim Gerichtspfleger zu Protokoll geben. Das kostet nichts. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht (Güteverhandlung und event. erste Instanz) kostet dich auch nichts, weil beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss (also nicht der Verlierer zahlt alles). Du kannst dich auch selbst vertreten, weil es beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht gibt. Wenn du dir das zutraust, kannst du das selbst machen, aber besser und routinierter ist Gewerkschaft.

Hallo, nein da kann man nicht gegen die Firma vorgehen. Mein Vorschlag: die Firma nochmal intensiv bitten. Das hilft bestimmt. Gute Genesung und viel Erfolg.

Sofern die Verzögerung der Zahlungen durch das Unternehmen verschuldet sind, haben Sie ein Recht auf Ausgleich des Ihnen entstandenen Schadens.
Vermutlich ist der Schaden jedoch geringer als es den Anschein hat. Es ist ja nicht so, dass Sie das Geld von der Wohngeldstelle / BG nicht bekommen, sondern eben nur verspaetet.
Für verzögerte Leistungen liegt der Schaden in den Verzugszinsen die Sie ggf. Ihrer Bank leisten müssen. Das sind bei 400,-- pro Monat rund 3,70 Euro (11% Dispo-Zinsen).
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf Ihr Problem durch das langsam Ausstellen der Entgeltbescheinigungen hin und bitten um Ausgleich Ihres Schadens.
Die meissten Unternehmen warden das erstatten oder eine Lösung anbieten.

Guten Tag,
Eine sehr verständliche uns sehr ärgerliche Situation. Ein Vorgehen gegen die beteiligten Arbeitgeber und die Krankenkasse halte ich für eine Fleiß und Schreibarbeit. In ihrem Fall hat sich aber auch die Krankenkasse sehr unglücklich verhalten. Dies kann ich behaupten, weil ich selbst bei einer Krankenkasse arbeiten. In ihrem geschilderten Fall hat die Krankenkasse Schuhe Möglichkeiten den Arbeitgeber mit Nachdruck auf die Entgelt Bescheinigung hinzuweisen. Ebenso hätte die Krankenkasse die Möglichkeit gehabt einen so genannten Vorschuss aus dem Verletztengeld zu bezahlen. Ich wünsche Ihnen eine gute Genesung und alles Gute für die Zukunft.
Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Hallo,
leider haben Sie keine Möglichkeit.

Denn die Krankenkasse hätte nur die Möglichkeit, den AG unter Druck zu setzen.
Allerdings hätte die KK anhand von letzten Abrechnungen eine vorläufige Berechnung des KG machen können, so wäre die Auszahlung früher gewesen.

Sorry, dass ich keine andere Antwort geben kann.
Trotzkopf

Ich fürchte nein, die Firma hat ja jetzt die Bescheinigung ausgefüllt.

Wow. Eine wirklich verzwickte lage. Mir sind keine Gesetze bekannt wo sagen wie lange der arbeitgeber zeit hat um so einen wisch auszufüllen. Ich rate dir auf jeden fall zu einem anwalt. Sag deinem anwalt zuerst, dass du eig. Kein geld für einen anwalt hast, da gibt es nämlich geld vom staat oder so. Er wird dich da beraten und auch alles anleiern

Hallo Schuetzele,

"ob man da irgendwie … " ist immer ein Ausdruck, dass „man“ nicht sicher ist was „man“ wirklich will außer dass sich am besten jemand anderes darum kümmert.

Ich weiß nicht, wie lange du durch den Arbeitsunfall nicht aufstehen oder aus dem Haus gehen konntest, es hört sich aber in deiner Schilderung nicht so an als wärest du vom 06.06 bis zum 05.09. bettlägerig gewesen.

Die BG zahlt bei einem Arbeitsunfall das Verletztengeld wenn die 6 Wochen der betrieblichen Lohnfortzahlung vorbei sind. Das Verletztengeld ist in der Regel so hoch wie das Krankengeld, was von der Krankenkasse gezahlt würde. Die Krankenkasse hat aber nichts damit zu tun, weil es sich um einen Arbeitsunfall handelt, deshalb ist erst einmal die BG der richtige Ansprechpartner. Hast du einmal nachgehakt, wer die zuständige Person dort ist und dir den Namen notiert?

Wenn die Krankenkasse in dem Rahmen dennoch auftaucht, dann wohl eher im Auftrag der BG.

Die Firma hat nach deinen Angaben mehrfach „versprochen“, den Bescheid einzureichen und nichts ist geschehen. Wer war das? Eine Firma sagt nichts, es sind immer einzelne Mitarbeiter, in diesem Fall der Personalabteilung. Wem wurde das eingereicht, der BG oder der Krankenkasse? Warum hast du nicht sofort bei dem Mitarbeiter der Personalabteilung auf der Matte gestanden und gefragt, warum es nicht funktioniert? Ich hätte dann schon deutlich gemacht, dass ich ohne die Bescheinigung kein Geld hätte, um meine Familie zu versorgen. Ich weiß, dass ich mich nicht darauf verlassen darf, wenn versprochen wird, etwas würde gemacht werden. Und schon gar nicht, wenn es um so wichtige Dinge geht, wie Geld. Hier gilt immer „versprechen kann man sich ja mal“. Worauf hast du dann gewartet?

Ich verstehe diese Aussage nicht: „… und uns reisen Minus aufs Konto machten, …“. Du willst uns sicher nicht damit sagen, dass du in deiner Situation ohne Geld auf dem Konto und ohne zu wissen, wie du deine Familie weiter über die Runden bringst, Reisen gemacht hast.

Kläre doch erst einmal wirklich einwandfrei ab, woran es tatsächlich gelegen hat, dass alles schief gegangen ist. Nur dann kannst du wissen, auf wen du stinksauer sein solltest. Wenn, wie du sagst, „die Firma“ versagt hat, wirst du das nachweisen müssen. Und auch, dass du alles zumutbare getan hast, damit es nicht soweit kommen konnte, wie du es uns jetzt schilderst.

Eine Rechtsschutzversicherung würde das auch erst einmal abfragen und prüfen, ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Und was dann evtl. noch möglich ist, kann dir nur ein Anwalt erklären.

Gruß Fredo

das geld von Wohngeldstelle wird erst ab dann ausgezahlt ab wann man die bescheide von BG einreicht.
In meinem Fall ab 01.09.2013 und nicht von 17.07.2013.
Das heißt für mich verlüsst von 400 Euro

Ich verstehe Ihre Situation.
Leider werden Sie Ihre Firma nicht juristisch belangen können, zumal Sie keinen Arbeitsrechtsschutz (Gewerkschaft oder Versicherung) haben.
Versuchen Sie, bei der Wohngeldstelle oder Ihrer Firma einen Vorschuss auf die ausstehenden Zahlungen zu erhalten. Schildern Sie Ihre finanzielle Situation. Ich bin mir sicher, dass man Ihnen hilft.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Lieber Fredo,

erstens:
ich bin nicht vom Himmel gefallen und weiß sehr wohl mit wem ich in der Firma gesprochen habe, leider befindet sich die Personalabteilung in Mannheim und da kann ich nur Telefonisch hin.
zweitens:
Die Informationen, wer daran schuld ist, dass ich 6 Wochen lang das Geld nicht gekriegt habe, habe ich auch.
Ich weiß nur nicht wie ich das Richtige mache.
Drittens:
Riesen Minus heißt:
Ich habe ende Juni von der Firma 750 Euro überwiesen gekriegt.
Also, ich musste im August und im September Miete zahlen, Strom, Internet, Versicherungen, Verpflegung, Essen, Spritkosten, und, und, und.
Ich habe eine Familie mit zwei Kindern,
Was denken SIE was das alles kostet?
Viertens:
Wir sind keine Bekannte, oder Freunde dass, SIE mich duzen.
Fünftens:
Ich habe hier um Hilfe gebeten und nicht um Vorträge, unterlassen Sie bitte in Zukunft Ihre Klugscheißerische Belehrungen und leisten Sie HILFE.

Mit freundlichen Grüßen E.Schütz

Jetzt bin ich noch mehr durcheinender.
So viele verschiedene Meinungen.
Ich denke, ich lass mich doch durch einen Anwalt beraten.
Das was Sie vorschlagen ist nett, aber ich hab bei Wohngeldstelle, Krankenkasse und Firma versucht einen Vorschuss zu bekommen, ohne erfolg. Bei WGS und KK gibt’s schon mal gar kein Vorschuss und Firma gibt den Vorschuss nur an die die Arbeiten, weil es fraglich ist ob ich die Tätigkeit überhaupt noch aufnehmen kann b.z.w andere Tätigkeit suchen muss.

Danke für Mitgefühl E.Schütz

Auch grusslos:

wenn Sie nachweisen können, dass die Firma das absichtlich so gemacht hat, könnte (!!!) es vielleicht möglich sein, sie schadensersatzpflichtig zu machen.
(Da das vorgeschossene Geld aber doch wohl nachgezahlt wird, scheint mir der Schaden in den Kontoführungsgebühren zu liegen. Damit gibt es nixxx)

Immer noch grusslos

rambam

Ja, selbstverständlich kann man da etwas machen.

  1. Variante, als Gewerkschaftsmitglied sofort zu seiner kostenlosen Rechtsberatung.

  2. Variante, für 23 € einen Mahnbescheid beim Mahngericht erlassen. Dort müssen alle Kosten drin stehen, die einem als Schaden entstanden sind. Zinsen, Porto, Fahrtkosten, Papier, Mahnkosten usw. Lehnt die Gegenseite ab, kommt es automatisch zum Verfahren.

3.Variante einen Anwalt bezahlen und auf Schadenersatz klagen lassen. Kann in Anfangsstadium mal locker minimum 100 bis 300 Tacken, kosten.

Natütlich können sie gegen ihre Firma vorgehen, auch ohne eine Rechtschutzversicherung ( Die auch Arbeitsrechtsfragen abdeckt ), wegen fahrlässiger Verzögerung atminatorischer Verwaltungsvorgänge.
Nur würde ich ihnen abraten denn irengwann werden sie wieder Gesund sein und wieder in ihrer Firma arbeiten. Sprechen sie lieber noch einmal mit ihrem AG und bitten sie ihn um Entschädigung in Höhe von 400 €
die er zurück bekommen würden wenn Krankenkasse oder auch die Berufgemossenschaft sie entsprechend entschädigen würde.

Danke,

endlich mal ne klare Ansage

Hallo Schuetzele,
da haben wir uns deutlich missverstanden, wofür ich mich entschuldige.

Das Kernproblem aus meiner Sicht ist, das viele Wochen vergangen sind und Sie jetzt versuchen, entgangenes Geld nachträglich einzufordern.

Ich gehe davon aus, dass kein Betriebs- oder Personalrat existiert, den man einschalten könnte, das hätten Sie sicher bereits getan. Die Branche ist auch nicht bekannt, sodass keine Informationen über einen eventuell vorliegenden Manteltarifvertrag eingeholt werden können, in manchen MTV sind soziale Klauseln enthalten, die Hinweise für Härtefälle geben können.

Ich würde mich wegen einer Rechtsberatung jetzt mit allen verfügbaren Unterlagen (auch über die Einkommensverhältnisse) an die Rechtsberatungsstelle des zuständigen Amtsgerichts wenden. Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Rechtsberatung vorliegen, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt wenden kann. Der wird den Sachverhalt prüfen und sich dann mit dem Verursacher des Dilemmas in Verbindung setzen. Er kann auch Dinge wie Verzugszinsen und eventuelle weitergehende Forderungen klären. Wenn ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist, sehe ich keine andere Möglichkeit.

Zu Drittens: Ich habe die Aussage „… und uns reisen Minus aufs Konto machten, …“ wirklich wörtlich genommen, wie es dort stand und auf Reisen bezogen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, welche Kosten für eine Familie zusammenkommen.

Zu Viertens: Ich habe versucht, mich an übliche Anreden zu halten.
Auszug aus: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
11. „Du“ oder „Sie“? Dafür gibt es keine allgemeingültige Regel; es hat sich jedoch eingebürgert, den Anderen mit „du“ anzureden. Die Mehrheit der Teilnehmer an wer-weiss-was finden es völlig in Ordnung und würden es als eher absonderlich ansehen, wenn sie auf einmal gesiezt werden würden.

Mit freundlichen Grüßen
Fredo

Hallo, Schuetzele,

hört sich schlimm an. Man könnte den Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen, aber ohne Rechtschutz kann das teuer werden. Am besten einfach mal unverbindlich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen.

Alles Gute
tueffi