Arbeitsrecht bei Krankheit in Teilzeitarbeit

Hallo guten morgen liebe Experten für Arbeitsrecht,
vielleicht kann mir jemand helfen und einen Tip geben.
Habe total 0 Ahnung.
Bin 57 Jahre arbeite als Backwarenverkäuferin in Teilzeit.
Mal arbeite ich nur 3 oder 4 Tage die Woche und dies an unterschiedlichen Zeiten und werde für die gearbeiteten Stunden bezahlt. ( etwa 100 Stunden im Monat )
Ich bin angemeldet – zahle Krankenkasse, Rentenversicherung u. Arbeitslosengeld.

Nun meine Frage: Ich bin an einem Arbeitstag im Geschäft nach 3 Stunden Arbeit umgekippt - Herzrythmusstörung – und musste mit DRK in Krankenhaus. Wurde danach 5 Tage Krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hatte mir den Tag wo ich um gekippt bin volle Stunden bezahlt OK, aber ich hätte in den 5 Tagen der Krankenzeit an einem Tag arbeiten sollen – dieser wurde mir nicht bezahlt. Nun kam ich natürlich diesen Monat nur auf etwa 70 Stunden – sehr wenig und das Geld fehlt mir.

Wie ist es, wenn ich mal länger Krank bin so 2 – 3 Wochen was ist bei Teilzeitbeschäftigung mit Lohnfortzahlung ?
Oder bekomme ich nur die Stunden bezahlt die ich gearbeitet habe ?

Kennt sich jemand aus und kann mir info geben denn ich wollte in meinem Alter und meinem Gesundheitszustand keine Vollzeit mehr – werde ich durch Teilzeitarbeit gestraft ?

Danke vorab schon für eine Info

Gruß Sabine

Guten Tag uweschuh,

Sie müssen als Teilzeitkraft m. E. genau so bezahlt werden, wie eine Vollzeitkraft, d.h. Sie müssen sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten.

Ich werde mich aber nochmals schlau machen bei meinem Chef. Wenn Sie nichts mehr von mir hören, geht meine Aussage in Ordnung.

LG aus Stuttgart

Hallo,

als erstes sollte der Arbeitsvertrag geprüft werden, was hier vereinbart wurde, ob hier vielleicht feste Tage vereinbart wurden. Wenn nicht, kann man sich den Ausfall des Geldes über einen Antrag bei der Krankenkasse - sprich Krankengeld holen. Dies ist aber nicht so hoch wie das Gehalt.
Mir ist aber nicht so ganz klar, warum wegen einem Tag unbezahlt dann 30 Stunden fehlen, soviele Stunden hat doch gar kein Tag (100 normal, in besagtem Monat 70??)
Wegen längerer Krankheit würde ich einfach mal bei der Krankenkasse anfragen. Normalerweise sollten Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden.
Viele Grüße

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag?

MfG

Hallo, jeder der Teilzeit arbeitet sollte einen Vertrag haben, wo die Wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist. Ich hoffe du hast so etwas. Bei deinen Hundert Stunden wären es 20-25h/Woche. Die müsste er dir bezahlen.
m.f.G.

Leider kann ich nicht helfen.

Hallo,
also grundsätzlich darfst Du aufgrund der Teilzeitbeschäftigung aufgrund von § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht schlechter behandelt werden als die entsprechenden Vollzeitbeschäftigten (Verbot der Diskriminierung). Soweit die Theorie. Dir steht ebenfalls 6 Wochen Lohnfortzahlung zu, auch wenn Du unregelmäßige Arbeitstage und Arbeitszeiten hast. Wenn ich das so richtig verstehe, hat Dir Dein Arbeitgeber für die 5 Tage Krankschreibung kein Geld gezahlt. Das ist so nicht zulässig. Das Problem wird wohl sein, dass aufgrund unterschiedlicher Arbeitseinsätze und Zeiten nicht ganz klar ist wieviel Stunden Du an diesen Tagen Arbeiten gegangen wärst. Meiner Meinung nach müsste hier analog zur Urlaubsberechnung eine durchschnittliche Arbeitszeit für die 5 Tage ermittelt, da der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Würde den Arbeitgeber darauf ansprechen und hoffe das dieser Arbeitgeber einsichtig ist. Viel Erfolg!
Gruß
Alex

Hallo,

Sie bekommen im Krankheitsfall die Stunden bezahlt, die Sie gearbeitet hätten, wenn Sie nicht krank geworden wären. Wenn es also einen Dienstplan gibt, ist das ganz einfach.

Gruß
Martin

Hallo Sabine
egal ob Du in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitest, Dein Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn für die nächsten 6Wochen fort zuzahlen (Lohnfortzahlung).
Es ist zwar schön das Du denkst, das Dein Chef so nett war den Lohn für den Ausfall gezahlt zu haben, aber dies muss er. Bis zu 6Wochen.
Zu den Stunden: du hast einen Vertrag für 100h im Monat, egal wie die Aufteilung ist. Ich gehen davon aus das Du einen Dienstplan bekommst wie Du eingeteilt wirst. Bist Du aber an dem Tag krank, muss es eine Lohnfortzahlung geben, wie gesagt bis zu 6 Wochen.

Anbei ein Link zu dem Thema:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/…

mfg
Paule

Hallo,

also die Sache ist so zu beurteilen: Laut Gesetz (§4 Entgeltfortzahlunggesetz) ist die regelmäßig durchschnittliche Arbeitszeit zu vergüten. Das heißt, wenn es durchschnittlich 100 Stunden sind, sind es hundert. Man beachte aber, dass Überstunden zum Beispiel nicht ausgezahlt werden müssen. Also kommt es darauf an, wieviel Stunden in Ihrem Arbeitsvertrag verzeichnet sind.

Viele Grüße

Hallo Sabine,

nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten.

Näheres finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/

Zunächst müsste erst einmal die vereinbarte Arbeitsstundenzahl geklärt werden, diese sollte im Arbeitsvertrag stehen. Genau für diesen Umfang und die Dauer von sechs Wochen müssen Sie die entsprechende Entlohnung erhalten. Macht der Arbeitgeber dies nicht aus freien Stücken, dann bleibt Ihnen nur die Unterstützung eines Rechtsbeistandes zu suchen. Sei es bei einem Rechtsanwalt, oder als Mitglied einer Gewerkschaft.

Freundliche Grüße

Holger

Hallo,

ich bin nicht wirklich ein Wissender in diesem Thema, daher möchte ich auch nicht so weit ausholen.
Jedenfalls soweit ich weiß muss der Arbeitgeber auch in Teilzeit-Anstellung bei Abwesenheit durch Krankheit weiter den Lohn fortzahlen.

Aber hol dir mal lieber einen Profi an die Seite. Bist du in einer Gewerkschaft? Dort könntest du evtl. kostenlose Rechtsberatung bekommen…

Gruß Alpollo

Hallo Sabine,

Sie erhalten auch in Teilzeit natürlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der AG muss Ihnen zumindest 3 Tage die Woche bezahlen, wenn diew so im Vertrag steht. Ansonsten wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet.

Auch wenn Sie einmal flexibel nm3 und ein anderes Mal 4 Tage arbeiten, so muss trotzdem Lohnfortzahlung geleistet werden. Im Arbeitsvertrag sind vielleicht feste Arbeitstage hinterlegt. Die müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Faällt die Krankheit allerdings auf ein Wochenende und auf Tage, die nicht Ihre vertraglichen Arbeitstage sind, so ist die Sachlage leider eine andere.

Wenn Sie sonst Stundenlohn beziehen, so muss der AG auch Lohnfortzahlung auf Stundenlohnbasis leistet. Vorausgesetzt obige Faktoren treffen zu. Sprechen Sie soch bitte Ihren Arbeitgeber freundlich an.

Grüße
gorbes

Hallo Sabine!
Das ist eine relativ blöde Situation, da scheinbar kein fester Arbeitsvertrag existiert. Denn laut Arbeitsvertrag werden scheinbar nur 70 Stunden bezahlt, wenn du Überstunden machst (100 Stunden) dann ist es freiwilliger Dienst, der leider scheinbar nicht schriftlich festgesetzt ist.

Das ist genau das Problem an Überstunden, die mittlerweile schon zwar normal geleistet werden, aber nicht schriftlich festgelegt sind.

Überstunden dürfen nicht als Teilzeitkraft geleistet werden, außer es ist eine betriebliche (zeitlich begrenzte) Notsituation oder es wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt.

Wenn nun aber per Vertrag 100 Stunden pro Monat (oder wie auch immer) festgelegt sind, dann darf nicht einfach ein Tag fehlen. Der Lohn muss gezahlt werden. Was dein Arbeitgeber macht ist schlicht illegal. Im Zweifel kannst du dich an deine Krankenkasse wenden oder falls vorhanden an einen Anwalt für Arbeitsrecht, vielleicht hilft auch ein einfaches Gespräch mit deinem Arbeitgeber.

Da ich nicht deinen Arbeitsvertrag kenne, kann ich keine genauen Auskünfte über den Sachverhalt geben. Falls aber eine bestimmte Anzahl von Stunden/Tagen festgeschrieben ist, dann müssen im Krankheitsfall auch alle wie immer bezahlt werden - ohne mal einen fehlenden Tag. Das ist illegal sonst.

Falls du über längere Zeit Mehrarbeit stillschweigend mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dann kann zudem das Urteil vom Mai 2006 des Landesarbeitsgerichts Hamm Az.: 8 Sa 2046/05 dir weiterhelfen. Wenn immer so viel gearbeitet wurde, dann muss man von einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrags ausgehen.

Teilzeit hat die selben Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie eine Vollzeitkraft - also 6 Wochen.

Teilzeitkräfte werden nicht gestraft. Es gelten die selben Rechte. Wichtig ist wie gesagt der Arbeitsvertrag und ich empfehle einen Rechtsbeistand, wenn der Arbeitgeber sich uneinsichtig zeigt. Denn der Lohn muss gezahlt werden im Krankheitsfall - und der Arbeitsvertrag ist dabei auch wichtig.

Ich wünsche viel Erfolg!

Hallo,
im Prinzip muss es doch einen Arbeitsvertrag geben, in dem die Stundenzahl fixiert ist. Wenn es einen Dienstplan gibt, dass sind die Tage, die gearbeitet werden sollen und wegen Krankheit ausfallen zu bezahlen. Ansonsten muss der Durchschnitt der letzten Wochen bezahlt werden. Bei Teilzeit hat man Anspruch auf die Bezahlung, der im Arbeitsvertrag festgelegten Stunden. Das kann weniger sein, als die tatsächlichen Stunden, insbesondere wenn man flexibel einspringt. Das ist dann aber arbeitsrechtlich Mehrarbeit und darauf besteht kein Vergütungsanpruch.

Hallo uweschuh und Sabine,

nein gestraft werden Sie nicht, dies verhindert bereits das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dies hängt mit den nachgezahlten Stunden zusammen. Besser wäre es Sie könnten gleichbleibende Stunden / Monat festlegen, dann wären Sie auch im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.

Die Differenz der dann noch unterschiedl. Stunden wären leicht über ein sogen. Arbeitszeitkonto ausgleichbar.

MFG Octo-Juro

Sehr geehrte Anfragende,

wir kommen hier bereits schon sehr stark in den bereich einer anwaltlichen Beratung hinein, welche ich in diesem Kontext nicht leisten will.
Allenfalls sollten Sie sich mit einem Anwalt in Kontakt setzen oder bei der/einer Gewerkschaft um Rat bitten.
Grüße

Hallo,
soweit ich weiss bekommst du nur die gearbeitete Zeit bezahlt.