Arbeitsrecht bei krankmeldung

hallo!ich arbeite seit 1.12.08 in einer bäckerei ,nun wurde ich zum 1.12.10 gekündigt,diese kündigung hab ich am 24.11 erhalten!der vertrag wurde immer halbjährlich verlängert!weil mich das so aufgeregt hat bin ich zum arzt am 26.11. und hab in die wahrheit gesagt das mich das aufregt!das ist ein grund zur krankmeldung sagte der arzt, akute belastung!bin nun vom 27.-30.11.10 krankgeschrieben!am 27.11 hätte ich um 0.30uhr(laut schichtsplann 1.30uhr) angefangen müssen!ich gab die krankmeldung ein kollegen mit der um 0uhr angefangen hat,er hat es mein noch produktionleiter gegeben,der darauf hin sagte jetzt wo er krank ist kann er ja vors arbeitsgericht!wie meint er das und kann der betrirb mich verklagen deswegen?


Hallo Hoffiderpate
Der Betrieb kann Sie nicht verklagen weil Sie Krank sind. Sollten Sie allerdings angekündigt haben dass Sie „Krank feiern“, haben Sie allerdings ein Problem.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass Ihre Kündigungsfrist zu kurz ist.
Auszug aus dem BGB:
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Ich rate Ihnen den Anspruch auf 4 Wochen Kündigungsfrist zu stellen.
MfG Joachim

Leider kann ich hierzu keine fachliche Auskunft geben.
Um sicher zu gehen, empfehle ich einen Fachanwalt (Anwalt für Arbeitsrecht) zu fragen.
Gruß Ronchi

Hallo,

leider bin ich kein Jurist und kann Dir daher keine konkrete Antwort zu Deinem Fall geben.

Gruß Joachim