Hallo joker1981,
eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist von jeder Vetragseite jederzeit möglich, bei befristeten Arbeitsverträgen muß sie aber im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt sein.
Die Frage nach dem Kündigungsgrund ist meist nur vor dem Arbeitsgericht wirklich zu klären.
Dazu muss die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt