Arbeitsrecht bei kündigung ohne Grund

Hallo joker1981,

eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist von jeder Vetragseite jederzeit möglich, bei befristeten Arbeitsverträgen muß sie aber im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt sein.

Die Frage nach dem Kündigungsgrund ist meist nur vor dem Arbeitsgericht wirklich zu klären.

Dazu muss die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo
nach einem halben Jahr Beschäftigung geniesst man Kündigungsschutz. Sie müssen aber spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Für die Zeit bis zum Ablauf des Jahresvertrages können Sie sich dann evtl. Hoffnung auf Weiterbeschäftigung machen oder aber auf Abfindung oder bezahlte Freistellung während der Zeit
lg
MT

Hallo.
Sofort zum Rechtsanwalt (Fachrichtung Arbeitsrecht).
Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt muss ein Widerspruch beim Arbeitsgericht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
J. D.

kp