Arbeitsrecht bei kündigung ohne Grund

Hallo liebe Leute,

ich habe ein Jahresvertrag und arbeite seit 8 Monaten bei der Firma.Gestern habe ich ohne Vorwarnung,ohne Abmahnung ein fristgerechte Kündigung ohne Grund bekommen und auf meine Frage:„wieso“ kam der Antwort " es kommt von oben"…Das kann ich nicht vertsehen weil ein tag zuvor hat mein chef mein Urlaub genehmigt für ne spätere Zeitpunkt…!!Ich hab nichts schlimmes getan,angeblich waren Sie mit meine Arbeit zufrieden und ohne Grund geht es sowieso nicht oder? Was soll ich jetzt tun? Er hat mir ein Jahresvertrag ausgestellt und hat mich 2 Monate nach der Probezeit gekündigt.Wer weiss was für Rechte oder möglichkeiten ich jetzt habe? danke für eure Antworten!

Hallo Joker,

in diesem Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen. Alles weiteren Hinweise an dieser Stelle, wären Zeitvergeudung.

Viele Grüße
Andeas

Hab ich das richtig verstanden, sie haben dir einen befristeten Vertrag vorfristig gekündigt? Was steht denn in Deinem Vertrag, üblicherweise ist bei befristeten Verträgen die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Ernstfall musst du Innerhalb von 3 Wochen zum Arbeitsgericht und gegen die Kündigung Klagen. Zu allererst würde ich aber noch mal das Gespräch suchen, es geht ja dann irgendwie um 3 Monate oder so.

Alles Gute

HAllo,

nach der Probezeit ist eine Kündigung NUR MIT ANGABE von Gründen möglich.

Generell sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Zeitvertrag die Möglichkeit zur Kündigung vor Fristablauf (für beide Seiten möglich) beinhaltet ist. Fehlt diese Formulierung, so ist bei einem Zeitvertrag nur eine außerordentliche sofortige Kündigung möglich (aus wichtigem Grund. z,B, Diebstahl, Schlägerei, Beleidigung des Chefs usw.).

Ansonsten läuft der Vertrag bis zum Vertragsende weiter und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung bis zum Schluss. Egal ob er arbeitet oder nicht. Bieten Sie schriftkich Ihre Arbeitskraft dort an. Wenn die darauf verzeichten, so müssen sie Sie bis zum Schluss bezahlt freistellen.

Bitte legen Sie Kündigungschutzklage ein( wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb!!) innerhalb von 3 Wochen.

Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Grüße
gorbes

hallo Gorbes,
ja es steht in den vertrag dass nach der probezeit ist mit ein 4 wöchigen kündigungsfrist möglich ist zu kündigen von beide seiten.Aber trotzdem denke ich dass ein Kündigung ohne Grund nicht berechtigt ist oder?

danke,mfg:joker

Hallo Bettina also ich hab den Vertrag hier vor mir liegen und folgendes steht drin:
„Ein probezeit von 6 monaten wird vereinbart,während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.Das Arbeitsverhältnis ist befristet und endet mit Ablauf des 30.06.2013.ohne dass einer ausdrücklichen Kündigungs bedarf.Während der Befristung nach der probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide seiten unter einhaltung einer frist von 4 Wochen zum 15.oder 4 Wochen zum ende eines kalendersmonats möglich.
Das Recht zur Kündigug aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Eine fristlose kündigung gilt im Falle ihrer unwirksamkeit zugleich als fristgemäße kündigung zum nächsten zulässigen termin.Ein Grund zur fristlosen kündigung ist inbesondere dann gegeben,wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit alkoholische Getränke konsumiert,sach-,oder Personenschäden verursacht und gegenüber unseren Kunden unhöflich ist,seinen verpflichtungen bezüglich der Anzeige und/oder des Nachweises einer Arbeitsverhinderung und/oder einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit,nicht nachkommt.“

Also ich verstehe da nur Bahnhof und hoffe dass es dir bischen mehr sagt als mir,danke für deine Antwort!

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von einem Jahr haben, dann endet dieser mit Ablauf dieser Zeitperiode automatisch (es sei denn, er wird verlängert).
Eine Kündigung zum Ende dieser Periode ist auch ohne Begründung möglich.
Wichtig ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag (oder dem evtl. Tarifvertrag) steht.
Im übrigen verweise ich auf das Gesetz Teilzeit und befristeter Arbeitsvertrag:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Hallo
Jahresvertrag ist ein Jahresvertrag.Am besten nicht auf jahresvertäg einlassen!!!.Geh mal zum Arbeitsamt und suche dir ein job mit Festvertrag und ein sehr gutem Arbeitsverdienst und wenn da was gibt ,kündige beim alten und fang beim neuem an .

Oje, das sieht dann nicht so gut aus, weil der Arbeitegebr sich offensichtlich alle Möglichkeiten offen gehalten hat - er kann also auch ohne besonderen Grund fristgemäß kündigen (dass er kündigen kann, wenn du irgendwas angestellt hättest, ist ja eh klar).
Ich fürchte, da wirst du also so gut wie gar nix machen können, du musst dich übrigens so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden., ich würde fragen ob du dafür frei bekommst - wenn sich dich schon kündigen.

Also alles Gute

Hallo,
wieviel kollegen sind in der Firma? Wenn es mehr als 5 sind, können Sie vor dem Arbeitsgericht Klage auf Wiedereinstellung stellen. Muß innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung passieren! Keinen Tag später! Ein Rechtsanwalt ist NICHT erforderlich und die Gerichtskosten sind nicht hoch. Also nicht zögern! Vielleicht gibt es wenigstens eine kleine Abfindung.
Viel Glück.
Grüße
iris

Das heißt das du nach Ablauf des Jahresvertrags entlassen bist. Der Arbeitgeber ist damit seiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Du solltest dich als nächstes bei der Bundesagentur für Arbeit melden um deiner meldepflicht als Abhängig beschäftigter nach zu kommen und dich Arbeitssuchend melden.
Falls du trotzdem glaubst, dass das nicht rechtens ist, was dein Arbeitgeber gemacht hat, kannst du dich auch kostenlos an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft wenden.

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Gruß

TUT MIR LEID da kenne ich mich nicht aus

Hallo, da kann nur das Arbeitsgericht helfen, sofort beim Arbeitsgericht Einspruch erheben.
Ist kostenlos!!!

Hallo,

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB.

§ 622 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.

Um eventuelle rechtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber prüfen zu können, sollten Sie binnen 3 Wochen nach Kenntnis bzw Erhalt der Kündigung zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (Erstberatung vermutlich um die 150€).

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich denke du hast schlechte Karten. Vielleicht kannst du rechtlich durchsetzen, dass der Jahresvertrag erfüllt wird, aber spätestens dann ist Schluß. Gegen eine fristgerechte Kündigung kannst du wahrscheinlich eh nix machen - aber frag mal den Betriebsrat(falls es einen gibt) oder bei der Gewerkschaft.Vielleicht können die dir helfen - aber ich glaube, du musst dir was Neues suchen. Viel Glück!

Hallo,
der Arbeitgeber braucht keinen Grund, um kündigen zu dürfen, außer für fristlose Kündigung.
Bei einer erst so kurzen Zugehörigkeit dürfte die Kündigungsfrist bei zwei oder vier Wochen zum Monatsende liegen. Hat er sich daran gehalten, hast du keine Handhabe. Auch ein genehmigter Urlaub ändert daran nichts.
Viele Grüße,
nadomu

Hallo,

so ich verstehe, Sie haben ein befristeten Arbeitsvertrag (Laufzeit 1 Jahr) und hatten Sie eine Probezeit von 6 Monaten (was sehr komisch klingt) und nach 2 Monaten nach der Probezeit waren Sie ohne Anbagen der Gründe gekündigt. Es muss ein Kündigungsschreiben vorliegen und dort wird der Grund genannt. Sie müssen sofort zum Arbeitsagentur gehen und als Arbeitssuchende melden, sonst haben sie Abschläge.

Gruß
Marinel

Hallo,
du musst sofort eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Bitte sofort, wenn die Frist verstrichen ist, kannst du nichts mehr machen.
Fange keine Diskussionen im Betrieb an, bringt nichts. Auch nicht mit Kollegen darüber reden, das könnte dir als Störung des Betriebsfriedens ausgelegt werden.
Normal müsse die abgeschlossene Frist, ein Jahr, eingehalten werden.

Viele Grüße
Llissy

Wurde schon beantwortet!!