Mein Freund hat als ungelernter Koch einen mündlichen Arbeitsvertrag am 22.05.2012 abgeschlossen,er ist Grieche und spricht leider noch nicht gut deutsch.
Arbeitsnachweise (Gehaltsabrechnung) hat er seitdem jeweils ca. zum 25ten des Monats erhalten und den Erhalt schriftlich bestätigt.Leider hat er dies dem Inhaber des Restaurantes unterschrieben ohne zu wissen was genau es ist meine Büfürchtung ist das er den Erhalt des Geldes Quitiert hat.
Das Gehalt wird jedoch bar an alle Mitarbeiter zum ersten des Folgemonats ausgezahlt, und richtet sich angeblich nach den geleisteten Arbeitsstunden die der Arbeitnehmer am Ende des Monats einreicht. Der Inhaber der nun im Urlaub ist gibt das Geld für gewöhnlich Restaurantleider
Der Restaurantleiter bestreitet nun das mein Freund so viel gearbeitet hat und zahlte ihm unabhängig davon nur 300 Euro aus, den Rest hätte er noch nicht zusammen.Alle anderen Mitarbeiter haben ihr Gehalt bekommen. Der Restaurantleiter hat ihm nun vor zwei Tagen die mündliche Kündigung ausgesprochen und lässt ihn kaum noch arbeiten. Jetzt hat mein Freund z.B. für eine ganze Woche frei. Ich weiß es beadarf einer schriftlichen Kündigung, aber wie sollen wir vorgehen?
Hat auch er anrecht auf eine Kündigungsfrist? Hat er chancen sein Gehalt zu bekommen? Darf der Arbeitgeber einfach seine Stunden Kürzen? Wie sehe ich auf der Gehaltsabrechnung ob mein Freund überhaupt nach Stunden bezahlt wird? Vielen Dank im Vorraus, MFG
Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen, darauf muß Ihr Freund auch bestehen. Und ja, es gibt Kündigungsfristen. Die richten sich entweder nach dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder den Regelungen in einem Arbeitsvertrag. Wenn kein Vertrag abgeschlossen ist und auch keine Tarifbindung besteht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB Die beträgt im Falle Ihres Freundes 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats. Ohne eine Kopie einer Abrechnung kann ich leider auch nicht sagen, was daraus zu ersehen ist resp. ob Ihr Freund nach Stunden bezahlt wird oder nicht. Hat er denn immer seine Stundenzettel abgegeben oder auf welcher Basis erfolgte die Bezahlung bisher? Einfach Lohn kürzen darf der Arbeitgeber nicht.
Ggf. sollte Ihr Freund einen Anwalt aufsuchen.
ich danke ihnen sehr herzlich für ihre schnelle Antwort, sie haben mir sehr geholfen. Mit freundlichem Gruß
Hallo,
schwierige Situation!
Da kein Arbeitsvertrag vorhanden ist, ist schwer zu beweisen, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde (Festgehalt oder Stundenlohn). EIn Anhaltspunkt wäre evtl. die Lohnabrechnung. Auf der müsste (sofern diese korrekt ist) ersichtlich sein, ob Gehalt oder Stundenlohn abgerechnet wird. Hat Ihr Freund Nachweise über seine Arbeitsstunden (bei Stundenlohnempfängern müsste ein Arbeitsnachweis vorliegen, in dem die gearbeiteten Stunden verzeichnet sind)?! Das Ihr Freund nach der Aussprache der Kündigung nicht mehr eingeteilt wird, spricht mE. für eine Stundenlohnvereinbarung.
Zur Kündigung: Natürlich hat auch Ihr Freund eine Kündigungsfrist. Da wahrscheinlich mündlich nichts vereinbart wurde, würde ich zur gesetzlichen Kündigungsfrist greifen. Schauen Sie mal in den § 622 BGB. Je nach Dauer der Anstellung, variiert diese Frist. Und natürlich ist eine Kündigung nur in schriftlicher Form zulässig, dh. sofern diese nicht erfolgt, läuft das Arb.-verhältnis weiter. Zu den rechtlichen Schritten kann ich leider nichts sagen. Dazu müssten Sie sich an einen Arbeitsrechtler wenden.
VG Corinna
Herzlichen Dank für die Hile, und die schnelle Antwort.MFG
Er hat in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, danach 4 Wochen. Auf einem Lohnschein müsste alles genau beschrieben sein ( Stundenanzahl, Abzüge, Steuern u.s.w.). So wie Sie den Fall geschildert haben, würde ich zum Anwalt gehen. So wie sich der Chef verhält haben Sie alleine keine Chance dagegen anzugehen. Ich finde dieses einfach miserabel.
Viel Glück