Arbeitsrecht bei mündlichen Verträgen

Liebe/r Wer-weiß-was-Experte/in,

ich bin seit 1. November 2010 festangestellt in einer Werbeagentur als Mediengestalterin beschäftigt. Leider habe ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen. Nach damaliger Auskunft hieß es, keiner der Kollegen hätte einen. Mein Chef hatte ursprünglich eine freiberufliche Kraft gesucht. Ich hatte meine Selbstständigkeit einige Monate vorher allerdings aufgegeben, da ich mir die private Krankenversicherung nicht mehr leisten konnte. So wollte ich nur in eine Festanstellung eintreten. Mein Chef sagte mir daraufhin zu, er sei sicher, dass er soviel Arbeit hätte, dass er mich für 15 Stunden die Woche beschäftigen könne.

So nahm ich die Stelle an und wir vereinbarten einen Stundensatz von 20,- EUR brutto die Stunde, nach den ersten drei Monaten sollte ich dann 25,- EUR die Stunde bekommen (was allerdings nie eintrat).

In den ersten Monaten bestätigte sich seine Aussage auch…ich hatte meist zwischen 70 und 80 Stunden pro Monat gearbeitet, die über eine Steuerberaterin abgerechnet wurden. Ich erhielt also immer den Lohn für die real geleisteten Arbeitsstunden.

Die Arbeitszeit gestaltete sich hier je nach Anwesenheit meines Chefs. Ich hatte also keine festen Arbeitszeiten, sondern wenn er Bedarf sah und gedachte, ins Büro zu fahren, rief er mich an und ich kam. Dieser (absolut flexible) Umstand brachte mich dann auch dazu, meinen noch nebenbei laufenden 400-Euro-Job zu kündigen, da ich nie fix wusste, wann ich Zeit hatte (zudem reichte mir das Geld, da ich meist auf mehr als die besagten 15 Stunden in der Woche kam).

Bereits im letzten Monat wurden die Anrufe seitens meines Chefs immer seltener. Diesen Monat habe ich noch kein einziges Mal gearbeitet, sodass ich (sollte ich wieder nur nach den geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden) keinerlei Einkünfte hätte. Ich versuchte ihn mehrmals telefonisch zu erreichen, aber entweder war er nicht da oder wollte nicht da sein. Zurückgerufen hat er - trotz der Bitte meinerseits - auch nicht.

Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen, dass ich den Lohn für April statt am 1. Mai erst am 20. Mai erhalten habe (angeblich, weil die Firma auf die Zahlung eines Kunden warten musste, um mich bezahlen zu können)

Was vielleicht auch noch wichtig ist: Ich bin zu 50 % schwerbehindert…

Nach langer Einführung nun meine Fragen:

Inwieweit ist mein Chef verpflichtet, mich 15 Stunden pro Woche zu beschäftigen, wenn er es mündlich zugesagt hat ? Gibt es da rechtliche Grundlagen ?

Kann er sich einfach so aus dem Vertrag „schleichen“, indem er mir keine Arbeit mehr gibt ?

Wird sich nicht auch die gesetzliche Versicherung - früher oder später - melden, weil sie die Beiträge haben möchte ?

Wer kann mir einen Rat geben, wie ich mich nun verhalten soll ?

Sollte er mir kündigen, habe ich dann eventuell Anspruch auf eine Abfindung (die Agentur hat zwar weniger als 10 Mitarbeiter, ist aber nur die Niederlassung einer Schweizer Firma, die sicher mehr als 10 Mitarbeiter hat).

Da ich diesen Monat bereits Schwierigkeiten hatte, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten…möchte ich noch gar nicht daran denken, wie es erst im nächsten Monat wird.

Wie verhalte ich mich richtig ?

Ich danke Euch jetzt schon sehr und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Hallo,
das ist natürlich eine sehr unglückliche Situation.

Haben Sie Stundenabrechnungen mtl. abgegeben und wurde der Lohn auf ein Konto überwiesen, wurden für die vorangegangenen Monate ordentliche Lohnabrechnungen erstellt und ausgehändigt?
Grundsätzlich kann man aus den durchschnittlich geleisteten Stunden der Vormonate einen Abspruch geltend machen. Einen Mitarbeiter auf Eis legen ist nicht möglich, der Anspruch auf Beschäftigung besteht. Ausnahmen sind Kurzarbeit usw.
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erfragen Sie die korrekte Anmeldung und Beitragszahlungen, dies gilt auch für ggf. VWL.
Abfindung werden Sie nicht erhalten, dazu ist die Dauer der Beschäftigung zu kurz. Aber eine Kündigungszeit muss eingehalten werden und die Kündigung muss in schriftlicher Form fristgerecht zugestellt oder überreicht werden. UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS; AUCH DEN ERHALT DER KÜNDIGUNG NICHT !!!
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Besteht keine Versicherung, gehen Sie zum Arbeitsgericht. Sie können hier auf Beschäftigung klagen, man wird Ihnen hier weiterhelfen. Nehmen Sie alle Unterlagen (Lohnabrechnungen usw.) mit.

Wichtig, bieten Sie weiter Ihre Arbeitskraft an. Hierzu bitte auch Beweise oder Zeugen benennen! Ggf. ein Gedächnisprotokoll erstellen, die Telefongespräche dokumentieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg#
Trotzkopf

Eine Kuendigungssschutzklage kann erst nach 6 Monaten erhoben werden - sofern das Unternehmen gross genug ist.

Ansonsten gilt auch ein faktischer Arbeitsvertrag nach BGB - fuer Beschaeftigungszeiten gibt es auch eine Arbeitszeitordnung die besagt, dass die Arbeitszeit 3 Werktage vorher festzulegen ist. Musst Du mal googeln.

Die Frage ist, welche Kuendigungsfristen bei Dir gelten, denn die muessen eingehalten werden. Und wenn die Arbeitszeit reduziert wird, muss zumindest eine Aenderungskuendigung ausgesprochen werden.

Nachlesen musst Du auch mal zu den Kuendigungsfristen, m.E. 4 Wochen, so dass Du dann ueber 6 Monate beschaeftigt waerest.

Ich sehe das so, dass die reduzierte Arbeitszeit einer Aenderungskuendigung bedarf, auch natuerlich, wenn keine Arbeit mehr kommt, aber das ist nicht Dein Verschulden. Rufe doch auch mal bei StB an und frage, ob die wissen, wo der Chef ist.

VE
Anja

Hallo,
es ist ja immer wieder unglaublich, was in deutschen Landen so passiert, aber leider gewinnt man den Eindruck, dass die Ausbeuterei wieder Schule macht. Schade, wärest du der entsprechenden Gewerkschaft beigetreten (vermutlich ver.di), würden die deinem Arbeitgeber jetzt schon ordentlich Dampf machen.

Na egal, zur Sache: Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, hat der Arbeitgeber binnen eines Monats die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zusammenzufassen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen (Nachweisgesetz). Eine Zuwiderhandlung hat rechtlich drastische Folgen - wenn es denn dazu kommt, dass der Arbeitnehmer sein Recht einklagt. An der Bereitschaft dazu mangelt es ja meistens, sonst hätten wir auch manchen Missstand nicht.

Ich würde den Chef zur Rede stellen und ihn fragen, wie es weitergehen soll. Ein Anspruch auf Abfindung existiert nicht. Aber mit Hinweis auf die Nichteinhaltung des Nachweisgesetzes könnte man sich evtl. gütlich einigen. Wenn ein Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses möglich ist, dann würde ich jetzt die Schriftform einfordern. Verabredungen wie „mindestens 15 Stunden im Monat“ sind nichts wert, wenn man sie nicht beweisen kann. Und auch dann: wenn man den Arbeitgeber nicht verklagt, nützt einem das schönste Beweismaterial nichts.

Hallo,
das sind ganz schön viele Fragen.

also…

  1. lt. gesetzt MUSS der AG eine schriftl. Vertrag aushändigen, aber wenn er sich weigert, dann will man natürlich nicht wenn alles gut geht Ärger verursachen.

  2. auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Sollte er dich nicht die 15 Stunden beschäftigen ist das seine Sache, den Anspruch auf Bezahlung verwirkt das jedoch nicht. Sollte das Geld nicht gezahlt werden sofort schriftlich einfordern.

  3. mit deinem Schwerbeschädigten-Ausweis sicherst du dir noch mehr Schutz zu, denn Schwerbeschädigte unterliegen besonderen Vorschriften

  4. die Frage ist, wie die Niederlassungen rechtl. zueinander stehen.

Letztendlich kann dir da nur eine umfassende Rechtsberatung helfen.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

LG.

Hallo Michi,
es tut mir leid, genau kann ich dir hierbei nicht helfen. Ich rate dir aber ganz dringend dazu, einen Anwalt aufzusuchen. Dein Chef wäre verpflichtet gewesen, dir einen Arbeitsvertrag zu geben und du hättest darauf bestehen müssen. Mündliche Verträge zählen zwar auch, aber wenn du keine Zeugen hast, dann steht am Ende Aussage gegen Aussage.
Ich wünsche Dir viel Glück und das am Ende alles gut für dich ausgeht. LG mikmona

Hallo Michi,

ich kann zu der ganzen Beschreibung nur raten sofort einen Anwalt zu kontaktieren. hier liegen zu viele seltsame Vorgänge seitens Deines Chefs vor, dass ich hier nicht mehr raten kann. Am Besten am heutigen Montag gleich einen Termin vereinbaren.

Alles Gute Andreas

Hallo,

grundsätzlich ist ein mündlicher Arbeitsvertrag genau wie ein schriftlicher anzusehen. Probleme gibt es nur bei Sondervereinbarungen, hier ist die Nachweisbarkeit u.U. nicht gegeben. Nachweisen kann man einiges über Zeugen oder auch Abrechnungsunterlagen ggf.

Maßgebened für dein AG ist auch das hier: http://europa.eu/legislation_summaries/employment_an…

und auch das:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Gruß

Chienloup

Hallo, Michi,

bin etwas spät mit meiner Antwort, weil ich übers Wochenende weg war.
Letztendlich ist das Ganze eine Frage der Beweisbarkeit. Wurde tatsächlich mündlich ein Anstellungsvertrag abgeschlossen? Oder sprechen verschiedene Details (Stundensatz, Bezahlung nach Anforderung) nicht für eine freiberufl. Tätigkeit. Abfindung? Selbst bei Bejahung eines Arbeitsvertrages wohl kaum bei der kurzen Dauer.

Helfen kann in diesem Fall wohl nur ein Anwalt.

Gruß
Zemionow

Hallo,

mündliche Verträge gelten rein rechtlich wie schriftliche Verträge. Aber, sie sind leider sehr schwer zu beweisen wenn es zum Ärger kommt.

Ansonsten haben Sie trotz allem ein gültiges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber muss Ihnen die vereinbarten 15 Stunden bezahlen auch wenn er sie nicht einsetzt. Alles andere darüber hinaus ist Mehrarbeit, welche Sie auch in der Vergangenheit bezahlt bekommen haben.

Sie sollten dem Arbeitgeber Ihre vertragliche Arbeitszeit schriftlich täglich anbieten. Wenn er nicht darauf eingeht, so muss er Sie trotzdem bezahlen. Auch wenn er keine Arbeit für Sie hat - Das nennt man Unternehmerrisiko.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag muss genauso fristgemäß gekündigt werden wie ein schriftlicher Vertrag. Dabei gelten die gleichen gesetzlichen Fristen.

Auch ein solcher Vertrag kann nicht einfach „sterben“ indem man den Arbeitnehmer nicht einsetzt.

Bei einem Kleinbetrieb gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Dass dies nur die deutsche niederlassung eines schweizer Unternehmens ist, zählt in diesem Falle nicht. Das Mutterhaus liegt nicht in Deutschland!

Wie ich Ihren Arbeitsvertrag verstehe, handelt es sich dabei um Arbeit auf Abruf. Dabei muss der Arbeitgeber Sie lt. Gesetz mindestens 10 Stunden pro Woche einsetzen oder eben für nichts bezahlen. Arbeit auf Abruf muss mind. 3 Tage vorher angekündigt werden.

Da Sie in einem Kleinbetrieb ohne Kündigungssvchutz sind, spielt Ihre Behinderung leider keine Rolle.

Schreiben Sie dem Arbeitgeber und verlangen Sie den Einsatz. Wenn das Geld nicht pünktlich eingeht, so sollten Sie auch dies schriftlich anmahnen und unter Fristsetzung die Zahlung verlangen.

Verlangen Sie auch den Monat, den Sie jetzt nicht eingesetzt wurden.

Ich hoffe, Sie kommen etwas weiter.

Gorbes

Hallo ,

Deine Lage scheint mir reichlich kompliziert zu sein …
Ist dein Arbeitgeber als Deutsche oder Schweizer Unternehmen angemeldet ?
Da du noch dazu 50% schwerbehindert bist , solltest du vielleicht am Besten dein Arbeitgeber verklagen ( ich würde es tun ! ) .
Mehr kann ich dazu nicht sagen , leider …
Gruss ,

Hallo,
also wenn ich das richtig gelesen habe, bist du weniger als 6 Monate in der Werbeagentur beschäftig. Das bedeutet, dass du innerhalb der in Deutschland üblichen 3-6 Monate Probezeit liegst. Aus diesem Grund, hast du nur sehr wenige Chancen, wenn du auf Weiterbeschäftigung klagst. Auch deine Behinderung wird dir da nicht weiterhelfen. An deiner Stelle, würde ich zum Arbeitsamt gehen, ihnen deine Situation erklären, damit du dein Lebensunterhalt bestreiten kannst. Deinem Chef würde ich davon nichts sagen und ihn auch nicht weiter anrufen. Falls er dich über die 6 Monate hinaus weiterbeschäftigen würde, hättest du die Grundlage zur Klage auf Weiterbeschäftigung, denn dann bist du automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und deine Behinderung müsste nun auch berücksichtigt werden, aber was bringt dir das. Eine Abfindung wird in deinem Fall so gering ausfallen, dass du dir Nerven und die Zeit sparen kannst und in einer Firma zu arbeiten, welche du verklagen musstest um weiterbeschäftigt zu werden, da kannst du dir ja sicherlich vorstellen was auf dich zukommt.
Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein!
Alles Gute!

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen schriftlichen Vertrag zu schließen. In dem Fall muss er aber dem Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz einen Zettel mit den dort aufgeführten Informationen aushändigen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für die Beweisführung für beide Seiten natürlich besser. Wenn gar nichts geregelt ist, dann greifen die gesetzlichen Regelungen.
Im vorliegenden Fall ganz dringend Rechtsbeistand aufsuchen und mit dem über die weitere Vorgehensweise sprechen.