Ein Freund von mir arbeitet bei einer Straßenreinigung inkl. Winterdienst in Vollzeit.
In seinem Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass er vom 1.1.1. bis 31.03. immer telefonisch erreichbar sein muss und bei Bedarf innerhalb von 40 min in der Firma sein soll. Zusätzlich wird nicht bezahlt??
Von Arbeitszeiten (12 - 14 Stunden, auch außerhalb vom Winterdienst ganz zu schweigen)
Ist das denn rechtens?? bzw. lohnt es sich bei der Gewerbeaufsicht anonym zu beschweren.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gewerbeaufsicht einschalten - max. 10 Std. LG
Hallo,
Was die Arbeitszeit angeht, nach deutschem Arbeitsrecht 40 std. wöchentlich, nach europâischem leider 48 std regelmäßige Arbeitszeit. Mehr darf im Arbeitsvertrag nicht stehen. Was die Bereitschaftszeit angeht - rechtlich wohl nicht geklärt. Kommt darauf an ob fúr d en. Arbeitgeber der Tarifvertrag gilt oder nicht. Bei den Stationsärzten hat das Gericht jüngst zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden. Ob das jetzt fúr alle gilt, weiss ich nicht genau. Ich rate bei diesem schönen Job so oder so zur Mitgliedschaft in Gewerkschaft. Wenn das Recht nicht gewâhrt wird, hilft die Gewerbeaufsicht auch nicht wirklich.
Gruss
Volker
Es gibt im Arbeitszeitgesetz schon Ausnahmen für Arbeiten im öffentlichen Interesse, Winterdienst wird da sicher dazu gehören. Was soll eine anonyme Beschwerde erreichen? Gibt es denn einen Betriebsrat in der Firma? Wenn nicht sollten sich die Kollegen zusammen tun und einen wählen, Unterstützung gibt’s bei der Gewerkschaft?
Das wäre meiner Meinung nach der bessere Weg - die Gewerbeaufsicht macht vielleicht eine Kontrolle, da legt die Firma irgendwas vor, und wenn die Gewerbeaufsicht wieder weg ist, ist alles wie vorher. Wenn die Kollegen sich zusammen tun und sich einig sind, können sie viel eher etwas bewegen
Alles Gute
Hallo,
er sollte zu seiner Interessenvertretung (Betriebs- bzw. Personalrat) gehen und dort Rat suchen.
Ich kann die Frage leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
sicher ist Ihr Freund bei einem privaten Winterdienst beschäftigt, also nicht bei der Stadt.
Die Sache mit der Erreichbarkeit scheint mir sehr fragwürdig und das diese Zeit nicht bezahlt wird.
Arbeitszeit können sasoinal erhöht werden, müssen dann aber mit Zuschlag bezahlt werden.
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, leider nicht mein Fachgebiet.
Eine Info. an die Gewerbeaufsicht sollten Sie nicht ananym machen, sondern mit den Leuten offen sprechen. Die werden bei einer Überprüfung Ihren Namen nicht preisgeben.
Viel Glück
Trotzkopf
Hallo Jacqueline65,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruss und viel Erfolg.
Wagner
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Hallo,
Dein Freund sollte dringendst in die Gewerkschaft eintreten!!
Grüße
Hallo,
tut mir leid, aber dazu kann ich keine Aussage machen.
Wenn man sich beschweren möchte, dann doch bitte nicht anonym!
MFG
Marcjue
Hallo,
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Art Ort Zeit und Weise der Tätigkeit vorschreiben. Dies ist das so genannte Direktionsrecht. Und wird selbstverständlich im Arbeitsvertrag arbeitsrechtlich nieder geschrieben. Ich kann aus ihrer Schilderung keinen Verstoß erkennen. Es ist selbstverständlich dass man in der Straßenreinigung in den Wintermonaten auf Abruf bereit stehen muss.Überstundenvergütung fällt nur an wenn mehr Arbeit über die vereinbarte Zeit geleistet wird. Eine berechtigte Meldung beim Gewerbeamt kann ich nicht sehen. Dies ist keine Beratung sondern nur meine Meinung zu Ihrer Frage. Beste Grüße.
Hallo,
ja das ist ein Problem. Ich kenne dies, dass verlangt wird auf Abruf bereit zu stehen, aber hierfür wird nichts gezahlt.
Man muss natürlich das ganze Jahr sehen. Wenn er hierfür im Sommer Ausgleich erhält, dann ist dies OK.
Wenn nicht, dann betrachten wir uns einfach das Arbeitszeitgesetz: Max. 10 Stunden am Tag Arbeitszeit ohne Pausen, bis zu 12 Stunden Bereitschaft, aber immer mit Ausgleich auf einen Durchschnitt von 8 Stunden gerechnet.Achtung: Pausen, An- und Abfahrzeiten sind keine Arbeitszeit!
Bekommt er die Überstunden gezahlt? Was steht im Arbeitsvertag oder im Tarifvertrag? Ich würde mich mal an die Gewerkschaft wenden, oder den Betriebsrat, falls einer existiert.
Bekommt er ein Handy zur Verfügung gestellt?
Siehe auch: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
sorry…solche Anfragen sind unseriös, denn jeder Rat, den Sie hier bekommen und dann befolgen, kann der Falsche sein.
Wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, sollte er Rechtsrat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen…und dann schauen, was und ob er aus dessen Rat etwas macht.
Viele Glück dabei.
Hallo,
der Winterdienst hat sicher alles andere als normale Arbeitszeiten, aber solch lange Zeiten oder Bereitschaften ohne Vergütung kommen mir nicht normal vor.
Ganz ehrlich, ich würde Gewerkschaftsmitglied werden um hier ganz genaue Informationen zu bekommen. Die helfen ihm dann gleich weiter. Vor allem bekommt er dann auch gleich Schutz, wenn er sein Recht einklagen will.
Sorry, dass ich Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen kann, aber gerade beim Winterdienst könnte es spezielle Regelungen geben.
MfG
Harley
tja, mit der rufbereitschaft ist das so eine Sache, sie zählt nicht zur Arbeitszeit, solange kein Einsatz erfolgt. Das leitet sich daraus ab, dass Rufbereitschaft als Freizeit gewertet wird, und das, obwohl einem sogar Einschränkungen gemacht werden. So muss man, während man Rufbereitschaft hat, in angemesserner Zeit zum Einsatzort kommen können und muss natürlich auch arbeitsfähig sein, darf also z. B. keinen Alkohol konsumiert haben.
Dass die Bedingungen zur Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag vereinbart sind, macht es nicht einfacher. Um die einzelnen Rahmenbedingungen, wie Ruhezeiten oder Ausgleich für die geleistete Arbeitszeit während der Rufbereitschaft, sollte dein Freund auf jeden Fall zur Gewerkschaft gehen. So komplexe Fragen sollten Fachleute klären.
Gruß Ally
Hallo Jaqueline65,
ein paar wichtige Informationen wären schon hilfreich gewesen:
- Privater oder öffentlicher AG?
- wenn privat, welches Bundesland wegen Manteltarifvertrag?
Du schreibst: „Zusätzlich wird nicht bezahlt??“ Die Fragezeichen heißen, Du weißt es nicht.
Bitte erst einmal den Arbeitsvertrag GANZ genau und vollständig lesen. Auch andere Informationen, auf die evtl. im Vertrag hingewiesen wird (Tarifvertrag, gesetzliche Bestimmungen usw.).
Vorsicht: Im Gegensatz zur oft falschen aber weit verbreiteten Meinung zählen Bereitschaft, Pausen und Wegezeiten nicht zur arbeitsrechtlichen Arbeitszeit, auch wenn sie ganz oder teilweise bezahlt werden. Das Arbeitszeitrecht unterscheidet aktive und passive Zeiten (z.B. als Beifahrer oder auf Reisen im Zug, wo man auch schlafen könnte). Aktiv können pro Arbeitstag regelmäßig 8 Stunden gearbeitet werden (Mo.-Sa.) kurzfristig auch bis 10 Stunden, wenn ein Ausgleich stattfindet.
In Arbeitsverträgen mit Saisoncharakter (könnte beim Winterdienst der Fall sein) sind oft auch arbeitszeitrechtliche Ausnahmen möglich. Also bitte erst einmal ganz genau schauen, was im Arbeitsvertrag steht.
Hat Dein Freund denn auch selbst schon einmal etwas unternommen? In vielen Fällen lohnt es sich, erst einmal mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Was ist mit Rückfragen beim Betriebs- oder Personalrat, wenn einer existiert? Die Frage nach Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erübrigt sich wohl.
Arbeitszeitschutz ist z.B. in NRW Sache der Bezirksregierungen und deren Außenstellen. Ordnungsämter haben auch ohne Eingaben von anonymen Denunzianten genug anderes zu tun.
Fredo
Grundsätzlich gilt der Arbeitsvertrag, den der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterschrieben haben.
Darin steht sicher nicht 12-14 Stunden, denn das wäre sittenwidrig, weil es dem Arbeitszeitgesetz widerspricht.
Dieses Gesetz erlaubt maximal 10 Stunden pro Tag (ohne Pausen). Wenn das regelmässig der Fall wäre, verstösst der AG eindeutig gegn das Gesetz. Eine anonyme Anzeige beim GAA halte ich nach meinen Erfahrungen wenig hilfreich. Wenn es in dem Betrieb einen Betriebs-/Personalrat (vielleicht auch eine Gewerkschaft) gibt, würde ich die einschalten.
Auch die geleistete Mehrarbeit muss bezahlt werden oder als Zeitausgleich gewährt werden.
Ich empfehle ein klärendes Gespräch mit dem AG.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff