Arbeitsrecht Berufskraftfahrer

Ein LKW Fahrer ist angestellt in einer kleinen Spedition , mit Chef 4 Mitarbeiter , also kein Betriebsrat oder dgl. Diese Spedition fährt als Subunternehmen bei einem grossen lebensmittelhersteller.Die Arbeitszeit des LKW Fahrers beginnt täglich um 0 Uhr und endet nach beendigung der Tour. So in etwa nach 10 bis 12 Stunden.Der Fahre bekommt dafür Festlohn in Höhe von 1850 € brutto plus ca 93,00€ Nachtzuschlag. An Spesen wird noch der alte Satz von 6 € pro Tag gezahlt.Laut Arbeitsvertrag versteht sich die Vergütung für 50 Std pro Woche. Überstunden und weitere Zuschläge sind damit abgegolten. Wenn der Fahrer jertz angenommen 60 Stunden in der Woche arbeitet, hat er praktisch 10 Stunden umsonst geschafft. Einen Ausgleich in irgendeiner Art , evtl Freizeit , gibt es nicht.
Der LKW Fahrer ist 57 Jahre alt , also kündigen und was anderes suchen ist nicht !
Die frage ist , ob so etwas überhaupt zulässig ist, Und wenn nicht , was wäre zur Abhilfe möglich?

Die frage ist , ob so etwas überhaupt zulässig ist, Und wenn
nicht , was wäre zur Abhilfe möglich?

das lässt sich nicht sagen, wenn man die abgeltungsklausel nicht im wortlaut vor augen hat. das bag hat sich vielfach mit der (un-)wirksamkeit von abgeltungsklauseln beschäftigt:
z.B. BAG 1.9.10 – 5 AZR 517/09 und BAG 22.2.12 – 5 AZR 765/10 (google -> lesen)

sollte die klausel unwirksam sein, sind überstunden gem. § 612 abs.1 bgb zu vergüten.

Hi, ganz grob gerechnet entspricht das, mit den Spesen, einem Bruttostundenlohn von 10.-€, dass damit anfallende Überstunden abgegolten sein sollen ist mit Sicherheit ein nicht rechtskonformes Vorgehen des Arbeitgebers.
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/09/12/…
MfG ramses90

Hallo,

dazu müsste man die Verträge im einztelnen kennen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf die Pausenzeiten für Kraftfahrer hinweisen.

Ein 15 Stunden-Tag ist dort durchaus ein üblicher Arbeitstag,da Pausenzeiten nicht vergütet werden.

Hallo und ohne juristischen Hintergrund !

Ist es nicht so, dass ein LKW Fahrer am Tag nur 9 Stunden arbeiten, sprich Fahren darf ?
Und an zwei Tagen pro Woche sind 10 Stunden erlaubt … Damit würde der AG gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen … das läßt nur 48 Stunden pro Woche zu.

Der Fahrer ist letztlich immer der Dumme, er zahlt bei Kontrollen, er wagt nicht zu widersprechen (Kündigung) einfach nur eine Sauerei !

Hi!

Hallo und ohne juristischen Hintergrund !

Das merkt man deutlich.

Ist es nicht so, dass ein LKW Fahrer am Tag nur 9 Stunden
arbeiten, sprich Fahren darf ?

Arbeitszeit ist mitnichten die reine Fahrtzeit.

Und an zwei Tagen pro Woche sind 10 Stunden erlaubt …

Steht wo? (und nein, das was Du meinst, sind Lenkzeiten)

Damit
würde der AG gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen … das
läßt nur 48 Stunden pro Woche zu.

Das ist falsch.

Man man man

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Hallo Guido,

vielen Dank für die Klarstellung, kommt eben davon wenn man eben was „aufschnappt“ vom „Hörensagen“ …

mfg