kann der arbeitgeber trotz bv verlangen,einen anderen job zu machen?
Hallo pepper,
ja der AG kann das verlangen, sofern diese Tätigkeit nicht im Beschäftigungsverbot enthalten ist. z.b du arbeitest als (ich nehme mal an schwangere) in einem Lager mit schwerer körperlicher arbeit. Dies könnte zu einem Beschäftigungsverbot führen, da du ja nichts schweres heben sollst. Kann dein AG dich aber für die Zeit der SS zb im Versandbüro beschäftigen, dann stellt dies keine Gefahr da. Am besten ist es, du schilderst deine neue Arbeitsaufgabe deinem Doc wenn du befürchtest, daß es eine Gefahr für dein kind sein könnte. Ich hatte mal ein BV weil ich an einer Tanke gearbeitet habe und in meiner Schicht alleine war. Das darf während der SS nicht sein. Eine andere Aufgabe konnte mir mein AG nicht geben, daher wurde ich mit BV freigestellt. Hätte er aber zb eine zweite Kraft in die Schicht miteingeteilt, hätte ich arbeiten dürfen. Anders ist es, wenn du krank bist… dann muss dein Arzt dir aber einen Krankenschein ausstellen und kein BV. Alles Gute und ich hoffe ich konnte dir helfen.
kann der arbeitgeber trotz bv verlangen,einen anderen job zu
machen?
es kommt darauf an, warum ein BV besteht.
Wenn der andere Job den Gründen des BV nicht entgegensteht, ja. Es muss sich um eine sogenannte zumutbare Ersatztätigkeit handeln, die nach ausreichender Interessenabwägung an der Ersatzbeschäftigung zudem genau beschrieben werden muss (Ort, Zeit, Art der Tätigkeit usw.), damit die Zumutbarkeit geprüft werden kann.
Gruß
Also:
Beschäftigungsverbote kenne ich aus zwei Bereichen:
- Mutterschutzgesetz: Dort wir geregelt, dass Mütter und die Ungeborenen nicht gefährdet werden dürfen. Wenn das auf dich zutrifft (in den sechs Wochen vor der errechneten Entbindung) musst du keine anderen Tätigkeiten verrichten - außer du wünscht das ausdrücklich!
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Natürlich darf der Arbeitgeber verlangen, dass du Tätigkeiten verrichtest, die nicht unzumutbar sind und für einen Jugendlichen erlaubt - Verboten sind i.A. Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie gefährliche Tätigkeiten
- Ich glaube, eine dritte (exotische) Variante des Beschäftigungsverbots ist dass früher inhaftierte Drogenhändler keine Jugendlichen einstellen dürfen - aber das trifft ja wohl kaum zu, oder?
Was genau ist denn dein Fall?
ich arbeite in der chemieindustrie und bin schwanger.bei mir im betrieb wäre der einzige arbeitsplatz im büro,wozu ich nicht qualifiziert bin und die arbeitszeiten anders sind.kann mich der betrieb trotzdem,vielleicht als mädchen für alles,dort einsetzen? vielen dank im voraus für die antwort!
Dann erstmal herzlichen Glückwunsch!
Aber: Ich denke, dass der Betrieb dich vermutlich nicht in der Herstellung beschäftigen darf…dass er dich dann innerhalb des Betriebs „umsetzt“ ist wohl sein Recht. In gefährlichen Bereichen, in denen für dich oder dein Baby eine Gefährdung besteht, darf er dich nicht einsetzen.
Also:
Viel Spaß im Büro…sieh’s als Erfahrung…„Mädchen für alles“ kann ganz lustig sein - war ich auch schon…aber doch eher „Junge für alles“.
Dir und deinem Baby alles Gute.