Arbeitsrecht bzgl arbeitszeit

Hallo liebe gemeinde ^^
Okay, nehmen wir an person x hat einen arbeitsbeginn um 7 uhr, muss aber vorher ins lager fahren um material zusammen zu packen, anschließend wieder los um mit dem Material zur bustelle xy zu kommen.
Jetzt meine frage, wann beginnt die arbeitszeit?
Muss person x um 7 im lager sein? Oder muss er das lager so verlassen, dass er um 7 uhr auf der baustelle xy ist?
Gibt es evtl gerichtsurteile? Gesetze? Etc?
Habe schon beim führendem internetsuchdienst gesucht, jedoch nichts gefunden.
Danke im voraus
Cali

Hallo,

nun ja, das steht im Tarifvertag. Wenn auf dem Bau bist, hast du als Fahrer Anspruch auf die Zeit, bzw. Die Bezahlung.
Wenn der Fahrer zwischenladen muss, läuft Arbeitszeit.
Ich denke aber, dass du dich bei deiner zuständigen Gewerkschaft, IGBau erkundigen musst, weil es hier viele Unterschiede gibt, die ich von hier aus nicht erkennen kann.
Daher…viel Glück bei deiner bevorstehenden Auseinandersetzung!!,

Im ArbZG §2 Abs.1 steht dass die Arbeitszeit die Zeit ist von Anfang bis Ende ohne Pausen. Daher fängt die Arbeitszeit bei Person X im Lager und nicht auf dem Bau an. Ich geh hierbei davon aus, dass die Arbeit im Lager notwendig ist und Person X ohne diese Maßnahme nicht auf dem Bau arbeiten kann.

Ich hoffe ich habe weiter geholfen.

Wenn er vorher ins Lager MUSS damit er überhaupt arbeiten kann, gehört die Zeit selbstverständlich zur Arbeitszeit.

Wenn der Chef das nicht mag, dann einfach um 7 Uhr auf der Baustelle sein und Chef soll Material u.ä. bringen.

Krümelchen

Genau, die arbeit im lager ist notwenidg, da Person x sonst ohne das material, was er dort holt, nicht arbeiten kann.

Danke für deine antwort :smile:

Danke für deine antwort, hat mir sehr geholfen :smile:

Hallo,

wenn der AG den Arbeitszeitbeginn auf 7:00 Uhr gelegt hat und der AN zwingend Material holen muß, muß der AN um 7:00 am „Lager“ gem § 611 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
und § 612 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
bei Materialabholung und -transport um idR vergütungspflichtige Tätigkeiten handelt.

&Tschüß
wolfgang

Also genau weiß ich`s nicht, würde aber eher dahin tendieren, dass die Aufnahme der Tätigkeit auch den Beginn der Arbeitszeit darstellt. Also ist das Eintreffen am Lager auch der Beginn der Arbeitszeit. Somit hat person x um 07.00Uhr am Lager zu sein und kann dann das Material aufladen und anschließend zur Baustelle fahren. Aber wie gesagt, ich habe keine Rechtsvorschriften vor mir liegen, also alles unverbindlich!

M.E. beginnt die Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter im Lager ist, um Material zu holen. Das wird ja offenbar für die Arbeit auf der Baustelle benötigt. Das Arbeitszeitgesetzt sagt zu der Thematik nichts, aber es gibt immer wieder mal Gerichtsurteile dazu, wie z.B. gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit oder nicht. Der Fall hier scheint mir relativ eindeutig zu sein. Im Zweifel muß es aber gerichtlich überprüft werden.

Hallo,

da bedarf es keines Urteils. Ein Arbeitsvertrag besteht aus der Arbeitsleistung und der Gegenleistung in Geld. Vorbereitungsarbeiten sind auch arbeiten. D.h. die Arbeitszeit beginnt dann, wenn ich im Lager bin, um Material zu holen. In dieser Firma gibt es sicher keinen Betriebsrat. Ihr solltet überlegen, das zu ändern. Unterstützung, auch in solchen Rechtsfragen, gibt es bei der IG BAU. WWW. IGBAU.de. Wenn es Baunebengewerbe ist, Kann eventuell auch die IG-Metall helfen. Www.igmetall.de.

Im Prinzip kann sich der Arbeitgeber halt alles erlauben, was sich die Leute gefallen lassen.

Viele Grüße

Peter

Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG ist die Arbeitszeit „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“.
Alles klar? Arbeitszeit beginnt ab Lager. Ob das nun vor 7.00 Uhr erledigt werden muss oder nicht, entscheidet der Arbeitgeber. Zahlen muss er allerdings ab Arbeitsbeginn, also ab Lager.
Gruß
Brigitte

Hallo Cali#1
Die Frage ist ganz schnell beantwortet, Die Arbeitszeit beginnt mit dem betreten des Lagers und Material für die Baustelle xy zuholen. Wenn dein Dienstplan den beginn der Arbeitszeit um 7.00 h ausgibt, dann brauchst du erst um 7.00 Uhr im Lager sein.
So das Bundesarbeitszeitgesetz zur Regelung des Beginns der Arbeitszeit.

Hallo cali,
Dies kann ich dir leider nicht beantworten, denn meist ist sowas in Tarifverträgen geregelt. Schau mal bei dem rein, der für dich gilt!
susanne

Hallo,

wenn die Arbeitszwit um 7 Uhr beginnt lt. Arbeitsvertrag, dann fängt um 7 Uhr an die Arbeitszeit und nicht vorher. Der Weg ins Lager ist nicht während der Arbeitszeit und wird auch nicht wergütet.

Wenn in eine Sonderregelung getroffen wird, dann wird die Zeit den Sie zum Lager fahren und danach zur Baustelle als Diensfahrt geltend gemacht und zwar in Ihrer Einkommensteuererklärung x km mit 0,30 EURO

Gruß
Marinel

nichts gefunden ?

hier gleich ein Link:

http://www.kh-giessen.de/archiv-newsletter-templ/sep…

m.E. sind Ihre Wegefahrten, auf denen Sie Material für die Baustelle holen als Arbeitszeit zu werten, da sie aus dienstlichen Gründen durchgeführt werden.

Nochmal den Arbeitsvertrag lesen