… verkauft mit der Auflage ,die Arbeitsverträge für 1 Jahr zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.OR 333. Ein Teilbereich wurde von der Übernehmerfirma weiterverkauft.Welche Pensionskasse muss der Käufer weiterführen? Die bestehende mit sehr guten Leistungen oder seine Eigene mit deutlich schlechteren Leistungen
leider im Urlaub
Hi,
… verkauft mit der Auflage ,die Arbeitsverträge für 1 Jahr
zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.OR 333.
Lese ich aus dem Titel der Frage richtig, dass sich die Frage auf die Schweiz bezieht? (und was bedeutet OR333???).
Antwortansatz (für D): Egal, wie oft weiterverkauft wird, wenn der ursprüngliche Vertrag lautetet: für ein Jahr = Betriebsübergang, dann gilt das für ein Jahr (sonst wäre es sehr einfach, aus solchen Verträgen herauszukommen). Was danach passiert, wird Sache eines umfangreichen Gutachtens (mit Fragen, die die Güte einer Altersversorgung, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens für solche Versorgungen beantworten müssen und nicht zuletzt mit der Frage, wie unverfallbare Ansprüche nach §1 Betriebsrentengesetz durch Zusage oder Zeitablauf behandelt werden).
Das lässt sich leider nicht mit einer kurzen Antwort auf eine kurze (aber wichtige!) Frage beantworten.
Gruss
rambam
(PS: ist es wirklich die Schweiz, ist alles oben gesagte Mumpitz: von schweizerischem Arbeitsrecht habe ich keine Ahnung)
Hallo, bin mir nicht ganz sicher, aber der Unternehmer hat die Entscheidung. Betriebsrentengesetz schau dort mal nach, findest du im Internet. ansonsten Gewerkschaft oder Rechtsanwalt fragen.
Gruss Mäggi
Hallo, im ersten Jahr darf sich überhaupt nichts ändern. Das heisst die Pensionskasse bleibt die selbe. Herzliche Grüße
Hallo Rupe,
leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen. Ist leider nicht mein Gebiet.
Ich hoffe, Du bekommst Antwort von anderen .
Gruß,
Kaktus*1
Hallo rupe,
ich entnehme Deinem Schreiben, dass es sich um einen Vorgang nach schweizerischen Recht handelt. Da muß ich leider passe, die Rechtslage für Unternehmerübernahmen nach Schweizer Recht kenne ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Hallo rupe,
kann leider nichts dazu sagen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner
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hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen…sorry
Hallo rupe,
leider kenne ich mich im Schweizer Arbeits- und Sozialrecht nicht aus. Kann Dir leider keine Auskunft geben.
Gruß Fredo
Das Thema ist so komplex, dass ein Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden sollte.
Gruß
Kann ich Dir leider nicht beantworten.