Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer unterschreibt seinen Arbeitsvertrag, in dem auf den BAT als Tarifvertragsgrundlage Bezug genommen wird.
Nun verteilt der Arbeitgeber ein paar Monate später ein Infoblatt, in dem darauf hingewiesen wird, dass für alle Arbeitnehmer des Unternehmens zukünftig ein sog. Haus-Tarifvertrag gilt.
Durch diesem sind natürlich auch einige nachteilige Regelungen für Arbeitnehmer enthalten, wie z. B. keine Unkündbarkeit mehr wie im BAT geregelt.
Eine formelle Mitteilung der Änderung oder eine Vertragsänderung fand nicht statt, lediglich ein Rundschreiben, was an die Arbeitnehmer verteilt wurde.
Gilt dieser Haus-Tarifvertrag nun, obwohl keine vertragliche Änderung des Arbeitsvertrages stattfand?
Mathias
Hallo,
Tarifvertragsparteien sind auf der einen Seite Arbeitgeberverbände oder der einzelne Arbeitgeber und auf der anderen Seite die Gewerkschaften. Der AG kann nicht ein Papier vorlegen und sagen, dies ist unser neuer Tarifvertrag.
So stellt sich einfach die Fragen zunächst einmal, welche Gewerkschaft hat auf Eurer Seite verhandelt und wer hat da unterschrieben?
Ist der AG in einem Arbeitgeberverband oder ist der BAT bei Euch allgemeinverbindlich? Seid Ihr dadurch überhaupt Tarifgebunden?
Seid Ihr nicht tarifgebunden und hat der AG den BAT einfach nur individuell anerkannt, dann ist er bei den Arbeitnehmern, mit dem er einen solchen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat auch gebunden.
Eurer Problem wird sein, dass Ihr das individuell durchsetzen müsst.
Grüße Michael
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