Hallo Tobi,
ich arbeite von montag bis freitag in einer 37,5 stunden
woche.
Sind die Arbeitszeiten in deinem Arbeitsvertrag so geregelt? Da du von Tarifvertrag schreibst, nehme ich an, dass ihr einen Personalrat oder Betriebsrat in deiner Firma habt?
Hast du die schon mal angesprochen, wie bei euch die Arbeitszeiten geregelt sind z.B. in einer Betriebsvereinbarung?
jetzt war im monat mai 3 feiertage.regulär hätte ich
176,5 stunden,meinarbeitgeber zahlt mir aber nur 150
stunden,da er mir die 3 tage ( 26,5 h )abzieht;ist das
rechtens oder zählt hier das EntgFG?meine arbeitszeit ist
montag 5,5 std;dienstag 11,5 std;mittwoch 5,5 std; donnerstag
9,5 std;freitag 5,5 std;
Die Stundenberechnung stimmt. Habt ihr keine Betriebsvereinbarung zu " Arbeitszeitenregelungen"?
Hier solltest du euren Betriebsrat oder Personalrat unbedingt befragen. Wenn du in der Gewerkschaft bist, dann kannst du dich auch dort beraten lassen.
Hier eine Info:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…
des weiteren steht im tarifvertrag
das der lohn bis spätestens zum 15. des folgemonats zu zahlen
ist aber im arbeitsvertrag steht das der lohn erst am 25.des
folgemonats gezahlt wird
Auch das geht so nicht! Schau in den Link:
Hier solltest du dir unbedingt zusätzlichen Rat einholen, siehe oben.
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gew…
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Der Tarifvertrag und die Gesetze sind gegenüber dem Arbeitsvertrag höherwertiges Recht. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nicht gegen den geltenden Tarifvertrag und die Gesetze verstoßen darf. Der Arbeitsvertrag genießt aber im Prinzip als konkretere und individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in Vorrang vor den anderen Rechtsquellen.
Kein Vorrang bei Verstoß gegen Gesetz oder Tarifvertrag
Dieser Vorrang gilt nicht, wenn gegen gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen verstoßen wird. Verstoßen einzelne Regelungen des Arbeitsvertrages gegen ein Gesetz oder den Tarifvertrag, so wird der Arbeitsvertrag dadurch nicht insgesamt unwirksam. Die einzelnen Regelungen werden unwirksam und es gelten unmittelbar und zwingend die Regelungen aus dem höherwertigen Recht.
Das Günstigkeitsprinzip
Der Vorrang des Arbeitsvertrages als konkretere Rechtsquelle gilt, wenn der Vertrag nicht gegen den Tarifvertrag verstößt. Regelt der Arbeitsvertrag etwas vom Tarifvertrag abweichendes, das aber zu Gunsten des/der Arbeitnehmers/in ist, so hat die arbeitsvertragliche Regelung aufgrund des so genannten Günstigkeitsprinzips Vorrang und gilt.
Dieses „Günstigkeitsprinzip“ ist im §4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) verankert. Folglich kann in einem Arbeitvertrag eine günstigere Regelung als im Tarifvertrag vereinbart werden (z.B.: mehr Lohn, längerer Urlaub, erweiterter Kündigungsschutz). Eine Unterschreitung des Tarifvertrages ist aber nicht möglich und rechtswidrig. Das so genannte Günstigkeitsprinzip ergänzt so den Schutz durch die Tarifverträge als Mindestsicherung. Die Regelungen eines Tarifvertrages gelten für die Arbeitnehmer/innen unmittelbar und zwingend (§4 Abs. 1 TVG). Eine Verwirkung der tariflichen Ansprüche ist nicht möglich und ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (§4 Abs.4 TVG). Mit diesem Wirkungsgrundsätzen schützt das Tarifvertragsgesetzes (TVG) die Arbeitnehmer/innen. Auch der einzelne, der dem Arbeitgeber gegenübersteht, soll davor bewahrt werden, seine Absicherung durch den Tarifvertrag aufgeben zu können. Kann er/sie aber etwas Besseres erreichen, so ist auch das geschützt, in dem der Arbeitsvertrag Rechts- und Anspruchsgrundlage ist.
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Mach dich mal in deiner Firma schlau und frage deine Kollegen oder du gehst mit allen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und lässt dich beraten.
Zu mehr kann ich dir leider nicht raten, weil ich sowohl deine FA. nicht kenne, als auch deinen Arbeitsvertrag.
Aber vielleicht hilft es dir schon mal weiter?!
Ich drücke dir die Daumen, das alles in deinem Sinne geregelt werden kann.
Ach ja, solltest du ein Gespräch mit deinem AG deswegen führen müssen, dann nimm unbedingt eine Person deines Vertrauens mit zum AG, z.B. Kollege, Betriebsrat, Personalrat… das ist absolut zulässig.
Alles Gute und liebe Grüße
Kiramaus