Hallo tobi,
Tarifverträge werden in der Regel von der Gewerkschaft ausgehandelt.
Da du hier fragst, nehme ich mal an, das du kein Gewerkschaftsmitglied bist. Die paar Euro sind aber gut angelegt.
Tarifverträge gelten grob gesagt für Mitglieder die den Vertrag geschlossen haben - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechenderIG oder Arbeitgebervereine, die das so unterzeichnet haben.
Es sei denn der Tarifvertrag wurde vor Allgemeinverbindlich
erklärt
Du schreibst was im Tarifvertrag steht - jedoch scheinst du einen vollkommen anderen Arbeitsvertrag zu besitzen.
Ist dein Arbeitgeber nicht in einem Arbeitgeberverband, der diesen Tarifvertrag mit unterzeichnet hat, ist dieser (wenn nicht allgemeingültig erklärt) nicht bindend.
Somit kann man deine Frage so einfach nicht beantworten.
Normalerweise sind Feiertag so zu bezahlen, als hätte man gearbeitet. Es kommt aber auch hier auf den Vertrag an.
Arbeitet man eine gewissen Sollzeit - also beispielsweise 150 Stunden- und kommt dann mit Feiertagen auf 160 Stunden, kann es sein, das nur 150 Stunden bezahlt werden.
Wenn die vertraglich erfüllte Sollzeit erfüllt wurde, kann es sein, das Feiertage abgezogen werden.
Werden durch Feiertag das vertragliche Soll nicht erfüllt, werden diese jedoch vergütet.
Das Ganze ist ohne genauen Einblick in den Arbeitsvertrag nicht zu beantworten - zumindest nicht mit gutem Gewissen.
Rechtlich wasserdicht kann dies nur ein Fachmann unter Begutachtung des Arbeitsvertrages sagen.
Für 1 Prozent des Bruttogehaltes bekommt man bei einer Gewerkschaft doch einiges geboten. Streikgeld, Arbeitsrechtschutz und anwaltliche Vertretung, bei längerer Mitgliedschaft weitere Vergünstigungen und vor allem einen Ansprechpartner.
Den Arbeitsvertrag hast du unterschrieben, wissentlich das der Lohn zum 25 . ausgezahlt wird. Ich kann verstehen, das dich das wurmt, aber spricht man so was nicht vor der Unterzeichnung an?
Auch da muss man wissen, ob der Tarifvertrag auf dich. bzw. deinen Arbeitgeber anwendbar ist.
Viele Grüße und schönes Wochenende
tina