Arbeitsrecht EntgFG

Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite von montag bis freitag in einer 37,5 stunden woche.jetzt war im monat mai 3 feiertage.regulär hätte ich 176,5 stunden,meinarbeitgeber zahlt mir aber nur 150 stunden,da er mir die 3 tage ( 26,5 h )abzieht;ist das rechtens oder zählt hier das EntgFG?meine arbeitszeit ist montag 5,5 std;dienstag 11,5 std;mittwoch 5,5 std; donnerstag 9,5 std;freitag 5,5 std; des weiteren steht im tarifvertrag das der lohn bis spätestens zum 15. des folgemonats zu zahlen ist aber im arbeitsvertrag steht das der lohn erst am 25.des folgemonats gezahlt wird

MfG
tobi

Hey Tobi,

na wo arbeitest du denn - in welcher Branche? Gibt es eine Interessensvertretung?

Jedenfalls ist es so, dass der Arbeitgeber dir natürlich die Feiertage zahlen muss und auch das Gehalt entsprechend der tariflichen Vereinbarungen zaqhlen muss - nicht nur was die Höhe, sondern auch was den Auszahlungszeitpunkt betrifft.

Sollte es eine betriebliche Interessensvertretung bei Euch geben, wende dich wegen dieser Themen direkt dort hin und überprüfe, ob sie nicht eine Betriebsvereinbarung geschlossen hat, die abweichend vom Tarifvertrag gilt. Dann wäre zu überprüfen, ob diese Vereinbarung bzw. sogar die Arbeitsverträge selbst gegen geltendes Recht verstoßen. Je nach Tarifvertrag sind regionale Abweichungen möglich.

Nicht immer ist die betriebliche Praxis gesetzeskonform.

Sollte es bei Euch üblich sein, Dinge schriftlich geltend zu machen, fordere die ausstehenden Gehaltszahlungen ein und auch die künftige Zahlung deines Gehaltes wie im Tarifvertrag geregelt. Nicht, dass dir Ansprüche verloren gehen.

Viel Erfolg wünscht
Petra

Hallo Tobi,
ich bin mal wieder geschockt.
Erst mal die Frage in welcher Branche arbeitest du?
Ich habe das mit m Abzug noch nie gehört. Feiertag ist feiertag… aber es kommt natürlich auf den vertrag an. Was mich auch schockt sind Dienstag 11,5 Stunden… Was ist das denn für eine Arbeitszeit? Maximal sind 10 Stunden plus pause erlaubt. Bzgl. der Bezahlung müsste ich wissen ist dein AG wirklich Tarifpartner?
LG Maike

Hallo tobi,

Tarifverträge werden in der Regel von der Gewerkschaft ausgehandelt.

Da du hier fragst, nehme ich mal an, das du kein Gewerkschaftsmitglied bist. Die paar Euro sind aber gut angelegt.

Tarifverträge gelten grob gesagt für Mitglieder die den Vertrag geschlossen haben - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechenderIG oder Arbeitgebervereine, die das so unterzeichnet haben.

Es sei denn der Tarifvertrag wurde vor Allgemeinverbindlich
erklärt

Du schreibst was im Tarifvertrag steht - jedoch scheinst du einen vollkommen anderen Arbeitsvertrag zu besitzen.

Ist dein Arbeitgeber nicht in einem Arbeitgeberverband, der diesen Tarifvertrag mit unterzeichnet hat, ist dieser (wenn nicht allgemeingültig erklärt) nicht bindend.

Somit kann man deine Frage so einfach nicht beantworten.

Normalerweise sind Feiertag so zu bezahlen, als hätte man gearbeitet. Es kommt aber auch hier auf den Vertrag an.
Arbeitet man eine gewissen Sollzeit - also beispielsweise 150 Stunden- und kommt dann mit Feiertagen auf 160 Stunden, kann es sein, das nur 150 Stunden bezahlt werden.
Wenn die vertraglich erfüllte Sollzeit erfüllt wurde, kann es sein, das Feiertage abgezogen werden.
Werden durch Feiertag das vertragliche Soll nicht erfüllt, werden diese jedoch vergütet.

Das Ganze ist ohne genauen Einblick in den Arbeitsvertrag nicht zu beantworten - zumindest nicht mit gutem Gewissen.

Rechtlich wasserdicht kann dies nur ein Fachmann unter Begutachtung des Arbeitsvertrages sagen.

Für 1 Prozent des Bruttogehaltes bekommt man bei einer Gewerkschaft doch einiges geboten. Streikgeld, Arbeitsrechtschutz und anwaltliche Vertretung, bei längerer Mitgliedschaft weitere Vergünstigungen und vor allem einen Ansprechpartner.

Den Arbeitsvertrag hast du unterschrieben, wissentlich das der Lohn zum 25 . ausgezahlt wird. Ich kann verstehen, das dich das wurmt, aber spricht man so was nicht vor der Unterzeichnung an?
Auch da muss man wissen, ob der Tarifvertrag auf dich. bzw. deinen Arbeitgeber anwendbar ist.

Viele Grüße und schönes Wochenende
tina

Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb ist diese Antwort nicht als Beratung zu verstehen und unverbindlich.
Eine klare Anrwort setzt genaue Kenntnisse über den Tarif und den Arbeirsvertrag voraus. Im Regelfall ändert sich das Einkommen durch Feiertage nicht. Wenn man an denen arbeitet, gibt es ggfl. eine Zulage, mind. aber Freizeitausgleich. Wenn Du an ihnen frein hast sollte es Arbeitentgelt geben.
A.

Hallo,

Grundsätzlich werden Feiertage bezahlt! Für weitere Info`s muss ich folgendes Wissen:

wer ist Ihr Arbeitgeber und welcher Tarifvertrag gilt für Sie?

Gruß Bukatcho

hallo,

soviel ich weiß, sind die gesetzlichen Feiertage als Arbeitszeit zu berücksichtigen und zwar in dem Umfang, wie dies vereinbart wurde. Es ist also die Zeit zu berücksichtigen, die „ansonsten“ an dem Feiertag regulär gearbeitet worden wäre.
Der Tarifvertrag ist auch bezüglich des Auszahlungszeitpunkts anzuwenden.

Gruss Siegfried