Arbeitsrecht Erschwernisszulage

Guten Tag,
Ich arbeite im öffentlichen dienst und habe einen TVÖD mit dem besonderen teil verwaltung.
Und zwar arbeite ich seit 3 jahren jetzt bei einer kläranlage.
So heute habe ich bei einem kollegen gesehn auf seiner abrechnung das da ws von Erschwernisszulage gestanden hat, habe natürlich gleich gefragt was das ist und er sagte zu mir wie du hast das net.
ICh sagte nein ich habe das noch nie bekommen, obwohl wir die gleiche ausbildung etc…haben, bzw alle kollegen scheinen es zu bekommen nur ich irgendwie nicht. Jetzt meine Frage! Wie verhalte ich mich? Bzw wie lange kann man die Erschwernisszulage nachfordern, sie wurde mir jetzt 3 jahre nicht gezahlt obwohl sie mir ja zu steht. Gehe ich gleich zum Anwalt oder frage ich selber beim chef buchhaltung nach was das soll?
Vielen Dank
Jens

Hallo,

ich vermute, dass Deine Kollegen die Erwschwerniszulage bekommen, weil sie schon zur Geltungszeit des alten BAT im Dienst waren, während Du unter der Wirkung des TVöD eingetreten bist. Bei der Umstellung sind viele Zulagen etc. verschwunden.

Du gehst jetzt erst einmal nicht zum Anwalt a) teuer und b) hat er wahrscheinlich vom öffentlichen Dienstrecht keine Ahnung und c)wahrscheinlich erfolglos, weil es im TVöD kaum noch Zulagen gibt.

Du gehst entweder zum Personlarta, die für die bei der Personalverwaltung nachfragen und Du lässt Dir da selbstr einen Termin geben.

Selbst wenn zu wenig bezahlt worden ist, kannst Du maximal sechs Monate rückwirkend nachfordern.
Ingeborg

Hallo! Also selbst die Leute die jetzt eingestellt wurden bekommen sie. Von daher, muss ich die auch bekommen( Schmutzzulage) Irgendwie haben die sie bei mir vergessen mit einzugeben. Wieso kann ich nur 6 Monate zurückfordern? Ist ja net mein Fehler? Wo steht das mit den 6 monaten drinnen?
Vielen Dank schonmal.

Nach BAT und TvÖD geltend 6monatige Verfallsfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, die ich SOFORT schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber einfordern würde. Überdies kann der Arbeitgeber sich ggf. schadensersatzpflichtig gemacht haben und deswegen würde ich erst mal die Zulage für die letzten 3 Jahre einfordern.

Gruß
Lotse

Hallo erstmal vielen Dank für die Antwort. Was ich jetzt nicht verstehe ist das mit dem schadenersatzpflichtig? was ist damit gemeint? Gehe ich da besser zu einem Anwalt der das in die hand nimmt oder mache ich das auf eigene faust über meinen chef, der das dann an die lohnbuchhaltung weiter gibt?
Vielen Dank Jens

Bei konkreten Einzelfragen empfiehlt sich immer anwaltliche Hilfe.

MFG

Lotse

Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer ein Gleichbehandlungsgrundsatz., d.h. wenn andere Kollegen eine erschwernisszulage erhalten, muss man die auch bekommen. Die Ausbildng spielt dabei keine Rolle, sondern nur die tatsächliche Erschwernis. In den tarifverträgen ist meistens auch eine Ausschlussfrist formuliert, die regelt wie lange rückwirkend man Ansprche geltend machen kann. Sehr häufig sind dies 3 Monate, im konkreten weiß ich das nicht, da ich nicht genau weiß, welcher TV zur Anwendung kommt. Unbeschadet dessen kann man die zulage geltend machen. Der Zeitpunkt der Geltendmachung zählt. ggf kann man aber auch die Nichtzahlung als Verstoß gegen ds Antidiskriminierungsgesetz angreifen. dann geltend die BGB Verjährungsfristen, also drei Jahre. Empfehle Fachanwalt fürArbeitsrecht einzuschalten.

lg Michael

Hallo,

ich war die letzten Wochen leider im Urlaub ! Ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

viele Grüße,

M. Kohler

Hallo! Hoffe der Urlaub war sehr erholsam?!
Ja es ist immmer noch aktuell. Bin um jeden Tipp dankbar. Mfg Jens

Wie
verhalte ich mich? Bzw wie lange kann man die
Erschwernisszulage nachfordern, sie wurde mir jetzt 3 jahre
nicht gezahlt obwohl sie mir ja zu steht. Gehe ich gleich zum
Anwalt oder frage ich selber beim chef buchhaltung nach was
das soll?

Hallo,

da Anwaltskosten nicht erstattet würden, wäre eine kostenlose Anfrage in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat ein guter Anfang.

Ausschlussfristen sind im TVÖD geregelt (http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…).

VG
EK