Arbeitsrecht / Fahrzeiten

Hallo !

Mal ne ganz blöde Frage :
Zählen bei einem Aussendienster die Fahrzeiten zu externen Terminen eigentlich als Arbeitszeit ?

Merci
Stephan

Hallo…

Mal ne ganz blöde Frage :
Zählen bei einem Aussendienster die Fahrzeiten zu externen
Terminen eigentlich als Arbeitszeit ?

Merci
Stephan

mal ne Gegenfrage: Als „Aussendienstler“ hat man doch ausschließlich externe Termine, oder liege ich da falsch?
Daher versteh ich Deine Frage nicht wirklich?
Meinst Du den Weg von zu Hause zum ersten Termin?

Gruss
Tanja

Hallo.

Zählen bei einem Aussendienster die Fahrzeiten zu externen
Terminen eigentlich als Arbeitszeit ?

Die Frage verstehe ich eigentlich nicht. Außendienstler erhalten doch gewöhnlich ein Fixum - egal, ob sie unterwegs sind oder zur gegebenen Zeit Innendienst schieben? Falls es um das Versicherungsrechtliche geht : Bei der Fahrt zur Arbeit ist der Außendienstler unfallversichert, jawohl.

Gruß kw

Hi!

Üblicherweise:
an Bürotagen die Anfahrt ins Büro nicht.
Bei externen Terminen zählen die Fahrtzeiten zur Arbeitszeit.

Zum Thema Unfallversicherung: jede ordentliche Firma hat so etwas für alle Mitarbeiter. Just my 2 cents…

Grüße,

Mathias

Mal ne ganz blöde Frage :
Zählen bei einem Aussendienster die Fahrzeiten zu externen
Terminen eigentlich als Arbeitszeit ?

Merci
Stephan

Stephan.

Es kommt primär immer erst einmal darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Zudem werden die Fahrtzeiten je nach Einzelfall unterschiedlich gewertet. So wäre es möglicherweise auch schon ein Unterschied, ob Deine erste Fahrt (von zuhause) zu einem externen Termin geht oder ob Du von der Firma aus fährst. Dann kann es ggf ein Unterschied sein, ob Du mit dem Auto oder der Bahn fährst, oder oder oder. Im Regelfalle wird es so sein, daß (beispielsweise) nach dem morgendlichen Eintreffen am Arbeitsort alle Fahrten zu externen Terminen als Arbeitszeit gelten. Ggf wird, wenn Du von zuhause aus zu einem Termin fährst, von der Fahrtzeit der übliche Weg zur Arbeitsstelle abgezogen, um die dabei anzurechnende Arbeitszeit zu ermitteln. Auch muß es nicht unbedingt sein, daß entstehende Überstunden dann auch zwingend anzurechnen sind. Es kann zum Beispiel je nach Einzelfall und vertraglicher Grundlage auch „branchenüblich“ sein, daß Du Reisezeiten in bestimmtem Umfang „auf die eigene Kappe“ nehmen mußt. Aber, wie gesagt, das sind jetzt alles Vermutungen, die möglicherweise auf Deinen Fall zutreffen oder aber auch nicht. Niemand hier kennt die konkreten Umstände, da Du zu pauschal fragst, geschweige denn die vertraglichen Grundlagen angibst.

Gruß,
LeoLo

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