Hallo - ich brauche Eure Hilfe!
Ich fahre einen Firmenwagen, der aber nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt ist.
Nun ist es so, daß man mir den Firmenwagen streichen will, weil ich eine intern eine andere Stelle angenommen habe und dieser Stelle kein Firmenwagen mehr zugeordnet ist.
Im Vertrag steht aber Sinngemäß: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter an anderen Stellen im Unternehmen einzusetzen - aber immer unter Beibehaltung des Gehaltes!“
Den Firmenwagen versteuere ich mit 1% - also ist er doch Teil meines Gehaltes, oder? Wie sieht es rechtlich aus? Was kann ich tun?
Bin gespannt auf Eure Hilfe!
Danke, Udo!
Hallo,
Nun ist es so, daß man mir den Firmenwagen streichen will,
weil ich eine intern eine andere Stelle angenommen habe und
dieser Stelle kein Firmenwagen mehr zugeordnet ist.
Im Vertrag steht aber Sinngemäß: „Der Arbeitgeber ist
berechtigt, den Mitarbeiter an anderen Stellen im Unternehmen
einzusetzen - aber immer unter Beibehaltung des Gehaltes!“
Den Firmenwagen versteuere ich mit 1% - also ist er doch Teil
meines Gehaltes, oder? Wie sieht es rechtlich aus? Was kann
ich tun?
nun, manche Menschen meinen auch, daß die Büroklammern, Kugelschreiber und sonstige Büroutensilien Teil des Gehaltes sind. Da handelt es sich allerdings um einen eigentlich offensichtlichen Irrtum.
In Deinem Fall handelt es sich allerdings m.E. auch um einen Irrtum: Das Fahrzeug ist eine Sachleistung.
Die 1% sind eine Sache zwischen Dir und dem Finanzamt, denn damit versteuerst Du quasi die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs.
Gruß,
Christian
Hallo Udo,
es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug. Wenn Du intern eine entsprechende Stelle antreten wirst, gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug beruflich nicht mehr nötig ist.
Wie exc schon gesagt hat, die 1% bekommt das Finanzamt und NICHT Dein AG. Der hat gar nichts davon.
Dies entfällt natürlich, wenn Du den Firmenwagen nicht mehr nutzt.
Gruss
Tanja
Hallo Tanja,
Danke für Deine Antwort!
Es stimmt, daß die 1% für das Finanzamt sind… aber mein Arbeitgeber hat ja durch das Leasing für den Firmenwagen höhere Lohnkosten denn er stellt mir den Wagen zur Verfügung. Also ist es doch dadurch ein Teil des Gehaltes, nicht?
Fragende Grüße,
Udo!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christian,
danke für Deine Antwort. Es geht mir nicht um die 1%, sondern um die Tatsache, ob der Firmenwagen ein Teil meines Gehaltes ist oder nicht, denn mein Arbeitgeber hat ja Mehraufwände durch das Leasing. Oder verstehe ich das so, daß mir das Fahrzeug ‚nur‘ zur Verfügung gestellt wird?
Danke für die Info,
Udo!
nun, manche Menschen meinen auch, daß die Büroklammern,
Kugelschreiber und sonstige Büroutensilien Teil des Gehaltes
sind. Da handelt es sich allerdings um einen eigentlich
offensichtlichen Irrtum.
In Deinem Fall handelt es sich allerdings m.E. auch um einen
Irrtum: Das Fahrzeug ist eine Sachleistung.
Die 1% sind eine Sache zwischen Dir und dem Finanzamt, denn
damit versteuerst Du quasi die Privatnutzung des
Firmenfahrzeugs.
Gruß,
Christian
Oder verstehe ich das so, daß mir das
Fahrzeug ‚nur‘ zur Verfügung gestellt wird?
So ist es Udo,
Das Fahrzeug ist Teil der Ausstattung des Arbeitsplatzes - wie z.B. der Schreibtisch, an dem Du arbeitest oder der Bürostuhl auf dem Du sitzst.
Er ist ein Arbeitsmittel, das Dir Dein AG zur Erfüllung Deiner Aufgaben zur Verfügung stellt. Dadurch, dass Dir u.U. gestattet war, das Fahrzeug auch privat zu nutzen, hattest Du allerdings, wie ja Christian schon dargelegt hat, einen geldwerten Vorteil, für den Du Steuern bezahlen mußtest.
Dass durch den neuen Arbeitsplatz die Notwendigkeit eines Wagens entfällt, berührt Dein Gehalt zunächst einmal überhaupt nicht. Du Bekämest auch nicht mehr Gehalt, wenn Du in Zukunft statt mit dem PC mit dem Bleistift schreiben müßtest.
Gruß
Eckard.
Hallo Udo,
klar hat Dein AG Kosten durch den Firmenwagen ( Leasing, Benzin, Reparaturen, Steuer, Vers., etc. ).
Nachdem ich Deinem AG mal unterstelle, dass er sein Geld nicht zum Fenster hinauswirft, wird er entweder eine weitere Verwendung für den Wagen haben, oder ihn evtl. der Leasingbank zurückgeben.
Die Kosten für das Auto sind aber keine Lohnnebenkosten im eigentlichen Sinne.
Jeder AN „verursacht“ Kosten, die aber notwendig sind, damit er die ihm aufgetragenen Arbeiten ordnungsgemäß verrichten kann. Angefangen vom Kugelschreiber bis hin zum Handy oder eben Firmenwagen.
Diese Kosten sind an die jeweilige Tätigkeit, nicht an eine bestimmte Person gebunden. Also für Stelle XY wird ein Firmenfahrzeug bereitgestellt.
Ein bißchen abstrakter Vergleich:
Eine meiner Reinigungskräfte putzt mit bestimmten Mitteln. Ich erlaube ihr, diese auch für ihre eigene Wohnung zu benutzen.
Jetzt bekommt sie eine andere Stelle in meinem Betrieb, wofür sie andere Mittel benutzen muss, für die sie zu Hause keine Verwendung hat.
Ich kann ihr dafür wohl kaum mehr Lohn zahlen, als Ausgleich, hm?
Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Liebe Grüsse
Tanja
Hallo Udo,
nur noch einmal verdeutlicht, was die anderen zurecht schrieben:
Dein AG stellte Dir einen Dienstwagen, weil es für ihn billiger war, die Leasingraten oder die Abschreibung für den Wagen zu zahlen, als Dich mit Mietwägen, Taxis oder mit dem Privat-PKW und späterer Abrechnung dienstlich in der Welt rumgondeln zu lassen. Das rechnet sich einfach nach einer bestimmten Anzahl von km.
Er hatte nicht die Intention, Dein Gehalt aufzubessern (denn dann wäre der Wagen üblicherweise Vertragsbestandteil geworden!)
Gondelst Du nicht mehr in der Welt herum, ist der Grund für den PKW entfallen, denn er war nur ein preiswertes Werkzeug zur Ausübung der Tätigkeiten an Deiner speziellen Stelle (wie z.B. eine Drehmaschine für einen Zerspaner oder ein PC für eine Bürokraft)
Zu den 1%: Im Prinzip müßtest Du auch für privat genutzte vom AG bezahlte Stifte und Papier, den Laptop o.ä. geldwerten Vorteil zahlen. Dass das bürokratischer Blödsinn wäre ist klar. Nur ab einer gewissen Grenze (und einer persönlich-möglichen Zuordnung) steht das FA beim AG auf der Matte. Das kann z.B. auch schon bei einer Corporate-Creditcard sein, weswegen ein früherer AG von mir die Privatnutzung untersagte (obwohl sie natürlich auf mein Privatkonto ging)…
Grüße
Jürgen
… da dacht ich mir Du könntest mal was Positives hören. :o)
Hallo Udo.
Du hast erst einmal Recht. Ja, Dein Firmenwagen ist ein Gehaltsbestandteil. Eine (auch mündlich geschlossene) vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Dienstwagens kann (zumindest ohne entsprechende Ausgleichszahlung) im Normalfalle also auch nur durch Änderungskündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung beseitigt werden. Ohne Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles kann man natürlich von außen nie sagen, ob es da nicht die ein oder andere „Kleinigkeit“ gibt, die nicht erwähnt wurde und die Sachlage dann plötzlich anders aussehen läßt.
Inwieweit auch erhöhte Ansprüche aufgrund einer vereinbarten Privatnutzung bestehen könnten, kann man nicht sagen, weil Du diesbezüglich nichts geäußert hast.
Gruß,
LeoLo