Arbeitsrecht Freistellung Kündigung

Ich wurde von meinem Arbeitgeber für eine Fortbildung 7 Monate komplett freigestellt. Ich beziehe in dieser Zeit keinen Lohn.
Ist es möglich, in dieser Zeit mit der normalen Kündigungsfrist (3 Monate) zu kündigen? Oder gibt es hier besonderes zu beachten?

Hallo Tina,

es ist immer möglich einem Arbeitnehmer zu kündigen, ob eine Kündigung allerdings erfolgreich ist, das sei dahin gestellt… Warum hast Du Bedenken?

LG… Hoelti

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Für Ihre Freistellung sollte es eine Vereinbarung geben. Ihr Arbeitsvertrag muss ruhen. Wichtig ist, was in Ihrer Freistellung steht. Ich empfehle Ihnen den Besuch eines Gewerkschaftsbüros. Mit freundlichen Grüßen.

guten tag
weiss ich leider nicht
gruss

meines Erachtens nicht - du kannst jederzeit deinen Job kündigen (zum Stichtag lt. AV)

Du kannst natürlich ganz normal kündigen!

Eine Besonderheit könnte sich ergeben, wenn Du mit Deinem Arbeitgeber eine Rückzahlungsvereinbarung bezüglich der Fortbildung getroffen hast. Oft wird vereinbart, dass der Arbeitgeber die Fortbildungskosten zahlt, der Arbeitnehmer dafür eine gewissen Zeit nicht kündigt oder sonst die Kosten zeitanteilig zurückzahlt.

Wenn Du eine solche Vereinbarung nicht getroffen hast, dann kannst DU bedenkenlos kündigen.