Hallo wer weiss was,
Meine Frage ist folgende: Reicht zur Fristenwarung
gegenüber dem AG ein Mail? in dem die Forderungen
stehen?
Fordere vom AG ein Arbeitszeugnis, im Arbeitsvertrag steht das Alle Ansprüche aus diesem Vertrag und solche . die damit in Verbindung stehen , verfallen, wenn sie nicht inerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegnüber der anderen Vertagspartei schriftlich geltend gemacht werden.
Lehnt die andere Vertagspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn
er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnung oder
dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.