Darf ein Arbeitnehmer alleine in der Spätschicht an einer Maschine arbeiten ?
darf der Schef das Arbeiten an der Maschine in der Spätschicht einer Einzelperson
in der Halle anordnen
hallo.
Darf ein Arbeitnehmer alleine in der Spätschicht an einer
Maschine arbeiten ?
kommt auf die maschine an. und auf den arbeitnehmer.
wenn verletzungen bei vorschriftsmäßigem gebrauch der maschine ausgeschlossen sind und der arbeitnehmer z.b. nicht gerade epilepsie hat oder aus heiterem himmel panikattacken kriegt, sollte nichts dagegen sprechen.
hier steht noch ein bißchen was dazu:
http://www.uni-due.de/chemie/arbeitssicherheit/downl…
gruß
michael
Falsches Brett>Versicherungen
Die Frage hat nichts mit Arbeitsrecht, Arbeits- oder Sozialamt zu tun. Ist in D Gegenstand der Unfallverhütungsvorschriften, die wiederum von einer mir unbekannten Anzahl Berufsgenossenschaften erlassen werden. Generell gilt, dass die für den jeweiligen Betrieb geltenden für alle Arbeitnehmer=Versicherungsnehmer sichtbar zugänglich gemacht werden müssen. Eine Antwort müßte man dort bekommen, sofern für „Alleinarbeit“ dort Regelungen getroffen wurden.
Darf ein Arbeitnehmer alleine in der Spätschicht an einer
Maschine arbeiten ?
darf der Schef das Arbeiten an der Maschine in der Spätschicht
einer Einzelperson
in der Halle anordnen
Eine zuverlässige Antwort dürfte man nur von der zuständigen Berufsgenossenschaft bekommen, schriftlich oder telefonisch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die Tageszeit dabei eine Rolle spielt. Sicher werden die meisten Menschen, die an Maschinen arbeiten, ob in Normal-, Spät- oder Nachtschicht, dies alleine tun ohne einen Aufsichtsperson daneben.
Der u.a. Link kommt zwar aus der Schweiz. Ich halte ihn aber für allgemeingültig, auch in D.
auch ohne Gruß
Otto
Wie auch schon die anderen Antwortgeber geschrieben haben, gibt es nicht die absolut klare Antwort darauf. Arbeitsrechtlich darf ein Chef es anordnen, wenn es direkt oder indirekt Teil der vertragsmässigen Arbeit ist.
Ob man alleine die Arbeit verrichten darf ist tatsaechlich mehr eine Frage des Arbeitsschutzes. Auch hier gibt es kein klares ja oder nein. Es ist eine Risikobeurteilung vorzunehmen auf dieser Basis zu entscheiden. Bsp.: Ein Buchhalter mach an einem Samstag des Jahresabschluss, wenn kein anderer im Gebäude ist. Sicher eher zulässig, als wenn ein Starkstromelektriker alleine ohne Aufsicht auf einen Hochspannungsmast klettert.
Sofern von einer gewissen Gefaehrdung auszugehen ist, sind geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.
Hallo Konzepi,
wie kommst Du auf Versicherungen.
Sehe dazu keine Frage !
Gruß Merger
Hallo Merger,
wie kommst Du auf Versicherungen.
intuitiv
Ich kann die Frage bei bestem Willen nicht Arbeits- oder Sozialamt zuordnen.
was würdest du vorschlagen?
Gruß
Otto
Hallo Otto,
eher noch - Arbeitsrecht.
Gruß Norbert