Arbeitsrecht für Richter

Hallo Wissende,

(verzeiht meine absolut unjuristische Wortwahl - ich frage für einen Freund:smile:

Gibt es generelle Arbeitsbedingungen für Richter und wenn ja, wo sind diese zu finden? Mit Arbeitsbedingungen meine ich Regelung zu Urlaubstagen, Mutterschaftsschutz, Laufbahnunterbrechung o.ä.

Gibt es/wo findet man Urteile zu diesem Gebiet?

Ratlose Grüße
Uli

Hallo,
Richter sind Beamte und daher sollten diesbezüglich alle Regelungen gelten, die es für Beamte gibt.

Beatrix

Hallo,

Richter sind Beamte und daher sollten diesbezüglich alle
Regelungen gelten, die es für Beamte gibt.

das ist leider nicht richtig. Richter haben nur einen beamtenähnlichen Statuts, sind jedoch definitiv keine Beamte im normalen Sinn. Das folgt zB. bereits daraus, dass Beamte in jeder Hinsicht den Weisungen des Dienstherren unterliegen, so etwas mit der richterlichen Unabhängigkeit nach Art. 97 GG jedoch unvereinbar wäre.

Es gibt daher eine spezielles Richtergesetz (RichtG) in Deutschland in dem die wesentlichen Grundlagen geregelt sind, die Einzelheiten beinhalten die jeweiligen Ländergesetze, die ich jedoch jetzt nicht im Kopf habe.
Gruß,
Dea

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Hallo,

Für Richter gilt zunächst mal das Richtergesetz. Dieses verweist aber bei allen Dingen, die den richterlichen Sonderstatus (keine Weisungsgebundenheit, …) nicht betreffen auf die allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen.

Gruß vom Wiz

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