Arbeitsrecht Gehaltsabrechnung auf 400 Euro-Basis

Liebe Wer-Weiß-Was-Experten,

ich habe folgendes Problem:

Gehalt wird lt. Arbeitsvertrag i.H.v. 400,00 Euro netto gezahlt.
Der Arbeitgeber (AG) hat bisher vom Netto hoch gerechnet und somit war der Arbeitnehmer (AN) sozialversicherungspflichtig.
Nun will AG das Gehalt als 400 Euro-Minijob zahlen. Dann wäre der AN nicht sozialversicherungspflichtig und würde in die Familienversicherung fallen.

Ist das zulässig? Darf der AG die Abrechnungsart ändern? Wie ist das mit der Krankenkasse? Ab wann darf ggf. diese Umstellung erfolgen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Hallo,

da kenne ich mich leider nicht aus. Sorry!

Hallo,

Das tut mir sehr leid, aber zu diesem problem kann ich leider keine Aussage machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich kein Experte, daher kann ich Dir nicht weiterhelfen!

MfG oliver

Hallo,

Kann ich dir nicht so Sagen. Es ist hier mehr einer Sozialrechtlichen frage als einer Arbeitsrechtlichen. Weil ich aus dem öffentlichesdienst komme, habe ich wenig zu tun mit die vielfaltigkeit des normalen wirtschaft.

Es wäre zuerst zu Klären was genau in deiner Arbeitsvertrag drin steht, ob vorort einer Betriebsrat gibt, und welche Gewerkschaft ist zuständig für deiner Arbeitszweig.

General, ist alles möglich wenn mann die Richtige Schritte befolgst. Wenn ich Chef wäre von dir, hätte ich die Teilzeitstelle wegen Rationalierungs Mäßnahmen zu Kündigung ausgeschrieben, aber gleich in dem Kündigungsschreiben die möglichkeit anbieten weiter Tätig zu werden als Mini-Jobber.

In das ‚normalen‘ wirtschafts weg, ist fast alles möglich. Bei mir zumbeispiel ist das nicht so einfach, machbar, aber schwerig.

Grüß

Jason

Aus meiner Rechtkenntnis kann der Arbeitgeber nicht einseitig den Vertrag ändern. Das muss der Arbeitnehmer mit unterschreiben.

Hallo,
direkt kann ich Dir diese Frage, ohne den gesammiten Inhalt Des Arbeitsvertrages zu kennen, nicht beantworten. Aber ein unverbindlicher Anruf bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt würde diese Frage klären.

Gruß
Christian R.

Hallo,
grundsätzlich bedarf eine solche Veränderung eine Änderungskündigung. Das bedeutet, dass alte Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und ein „Neues“ wird geschlossen. Dem kann natürlich auch widersprochen werden.Die Nachteile des 400€ Jobs liegen auf der Hand, es fehlen sämtliche sozialen Absicherungen und das ist nicht unerheblich!

Ich bezweifele allerdings, dass dagegen angehen etwas bringen wird, da ist wohl eher ein Gespräch fällig und eventuell die Suche nach einem entsprechenden neuen Arbeitsverhältnis!

LG
Chienloup

Hallo,

soweit ich weiss, kann der AG diese änderung durch fuhren wenn Sie auch damit ein verstanden sind ! Mann müsste aber einen neuen Arbeitsvertrag machen denn
lt. den jezige Arbeitsvetrag werden 400,00 € netto bezahlt, das heiß c. einen Brutto i.H.v. 520,00 € somit ist das kein Minijob mehr sondern einen Geringsverdiener und auch sozialversicherungspflichtig.

Die Umstellung kann erst nach Arbeitsvertrag änderung erfolgen.

Ich hoffe dir weiter geholfen zu haben.

Viel Glück und viele Grüße.

hallo damit hatte ich auch schon mal ein problem, leider kann ich dir in diesem fall nicht weiterhelfen

Hallo,

kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist?!

MfG
Angelsfear

damit habe ich leider keine Erfahrung

Liebe Wer-Weiß-Was-Experten,

ich habe folgendes Problem:

Gehalt wird lt. Arbeitsvertrag i.H.v. 400,00 Euro netto
gezahlt.

Der Arbeitgeber (AG) hat bisher vom Netto hoch gerechnet und
somit war der Arbeitnehmer (AN) sozialversicherungspflichtig.

Nun will AG das Gehalt als 400 Euro-Minijob zahlen. Dann wäre
der AN nicht sozialversicherungspflichtig und würde in die
Familienversicherung fallen.

Ist das zulässig? Darf der AG die Abrechnungsart ändern? Wie
ist das mit der Krankenkasse? Ab wann darf ggf. diese
Umstellung erfolgen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

leider im urlaub