Liebe Wer-Weiß-Was-Experten,
ich habe folgendes Problem:
Gehalt wird lt. Arbeitsvertrag i.H.v. 400,00 Euro netto gezahlt.
Der Arbeitgeber (AG) hat bisher vom Netto hoch gerechnet und somit war der Arbeitnehmer (AN) sozialversicherungspflichtig.
Nun will AG das Gehalt als 400 Euro-Minijob zahlen. Dann wäre der AN nicht sozialversicherungspflichtig und würde in die Familienversicherung fallen.
Ist das zulässig? Darf der AG die Abrechnungsart ändern? Wie ist das mit der Krankenkasse? Ab wann darf ggf. diese Umstellung erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.