Arbeitsrecht Gehaltsberechnung

Hallo lieber Experte,

Es geht um die Berechnung von Gehältern.
Normal wäre nach meinem heutigen Wissen, dass es entweder einen monatlichen festen Lohn gibt, oder eben nach Stunden berechnet und dann demnach monatlich variierend. Im ersten Fall würde man keine Stunden aufschreiben, im zweiten schon.

Die Situation um die es geht, ist allerdings folgende:
Einzelhandel
Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40 Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für Urlaubstage.
Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn gerechnet. Ist das rechtens? Muss es nicht auf die Wochen im Jahr gerechnet werden, also mal 4,33? Und Stunden müssten doch dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht Überstunden, oder?
Es wird immer mal jemand früher nach Hause geschickt oder man muss gar nicht kommen, um Minusstunden für Zeiten in denen Überstunden gemacht werden müssen aufzubauen. Darf ein Arbeitgeber das?

gibt es eine Behörde oder sonstige Stelle, die Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berät bzw. Auskünfte erteilt? Oder steht so etwas irgendwo geschrieben? Damit man etwas in der Hand hat, wenn man das beim Arbeitgeber anspricht.

Vielen herzlichen Dank, Cathi

Hallo Cathy,wenn im Arbeitsvertrag 160 st. im Monat angegeben sind muss der Arbeitgeber dies Einhalten,da ja der Arbeitgeber die Überstunden oder Minusstunden abrechnen muss, muss er auch die tatsächlichen Stunden Angeben!!Wenn Überstunden abgebaut werden durch Freistellung, oder aber auch Minusstunden, muss der Arbeitgeber dies rechtzeitig mit den Arbeitnehmer Besprechen, nach meiner Meinung mindestens 4 Wochen vorher, damit Sie entsprechend Planen können!Wenn die 6,15 stunden der Durchschnitt von 160 stunden im Monat (Einschliessig Pausen) sind, wäre dies in Ordnung!!Werden Sie bitte Mitglied in der Gewerkschaft Ver.di, dort haben Sie eine dementsprechende Rechtsschutzversicherung und können sich dort Ausführlich Beraten lassen!!Falls sie Hilfe brauchen=09171-829441 Viele Grüsse betriebsrat

Hallo Cathy, 09171-829441 viele grüsse Betriebsrat

Hallo Schach1,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Den ersten Satz verstehe ich nicht, wie ist das gemeint? Es ging mir in erster Linie darum, ob die Berechnung des Gehaltes so korrekt ist (160 Stunden/Monat x 4) oder ob es anders berechnet wird (160 Stunden/Monat x 4,33 [oder 52 Wochen/Jahr : 12 Monate]). Letzteres wäre ja mehr.

Die Ankündigung für Freistellung etc. erfolgt spontan, meist am gleichen Tag oder für den Folgetag.

Ich weiß nicht so recht ob sich eine Mitgliedschaft bei Verdi für den AN lohnt, da der AN ab Januar auf 22 Stunden/Monat runterfährt um den Job langfristig wegen Selbsständigkeit aufzugeben. Extrakosten sind zur Zeit wenig drin.

Viele Grüße, Cathi

Hallo Cathy, wenn die 160 Stunden so im Vertrag stehen ist dies in Ordnung,die Kurzfristigen ANKÜNDIGUNGEN sind Eindeutig Rechtswidrig,wenn Sie diese Ankündigungen 2-3 mal beim Arbeitgeber mit Zeugen oder schriftlich mit Rückschein beanstanden, und es erfolgt keine Besserung Gewinnen Sie bei jeden Arbeitsgericht!!Noch besser wäre es wenn ein Betriebsrat vorhanden wäre,dann bräuchte der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Betriebsrates, ohne Betriebsrat gibt es auch bei Schliessung des Betriebsrates keine Abfindung beziehungsweise keinen Sozialplan!!Auch wenn Sie Teilweise Selbstständig sind, kann die Ver.di auch Sie Beraten!!!Viele Grüsse Betriebsrat

Ja, darf der Arbeitgeber!!!
Für Tarif Fragen, ist die Dienstleistungsgewerkschaft VERDI zuständig, und wird dir als Mitglied die richtig Antwort geben.